Zwangsumzug für Arbeitslose nach Karnap

Wie aus einem Bericht der WAZ vom 19. Mai 2009 zu entnehmen ist, werden Hartz IV Berechtigte, die in teureren Vororten von Essen wohnen gezwungen in billigere und kleinere Wohnungen in den Essener Norden umzusiedeln. Auch wenn sie schon seit Jahrzehnten in diesen Gegenden leben. Krankheit oder Alter schützt niemanden davor. Auch jahrelange Beziehungen, die man geknüpft hat interessieren niemanden.

Das geht aus einem neuen Urteil des Landessozialgerichts Essen (Aktenzeichen: L19 AS62/08) hervor.

Bei diesem Fall handelt es sich um ein Ehepaar, das seit fast 40 Jahren in dem Stadtteil Kettwig wohnt und durch Krankheit seit 2005 Hartz IV berechtigt ist. Da ihre Miete fast doppelt so hoch ist, sollten sie sich um eine günstigere Bleibe bemühen. Die Eheleute wiesen darauf hin, dass sie auf die Hilfe ihres Sohnes angewiesen wären, der in der Nachbarwohnung wohnt.

Die Richter blieben hart.
„Grundsätzlich sei Hartz IV Empfängern ein Umzug im gesamten Essener Stadtgebiet zumutbar, um Mietkosten für die Stadt zu senken. Die Mietobergrenze von 283 Euro sei nicht zu beanstanden. Auch „Erwerbstätige sind gezwungen, entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse eine finanzierbare Wohnung anzumieten.“ Es ginge nicht, dass man sich durch wohnen im „Villenviertel“ diesen Standard auch bei Hartz IV Bezug sichere. Die Einbindung des Arbeitslosen in sein „soziales Umfeld“ sei bereits dadurch gewahrt, dass ihm ein Umzug in eine andere Stadt nicht zugemutet werde.“

„Das für Hartz IV Berechtigte zuständige JobCenter Essen weist darauf hin, dass vor einem Zwangsumzug auch andere Möglichkeiten zur Kostensenkung bestehen. „Die Arbeitslosen können ja mit ihrem Vermieter über eine Mietsenkung sprechen oder ihre Wohnung untervermieten“, heißt es.“

Zu diesem Bericht erhielten wir eine Leserzuschrift:

„Mit dem besprochenen Urteil setzt sich der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW nicht nur über die Argumente der Vorinstanz und über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hinweg. Er fördert auch die soziale Segregation. Die behördlich anerkannten Mieten sind in Essen niedriger als in allen umliegenden Städten, obwohl der Mietspiegel dieses nicht rechtfertigt. Somit bleibt Arbeitslosen nach einem Jahr nur noch der Zwangsumzug in die billigsten Gegenden, damit die nächste Generation – also das heranwachsende Präkariat – dort in den Grundschulen gleich unter sich bleiben kann. So produziert das Landes“sozial“gericht sozialen Sprengstoff.“

(Name ist der Redaktion bekannt)

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9 Antworten zu Zwangsumzug für Arbeitslose nach Karnap

  1. Christian Grimberg sagt:

    Das Urteil des LSG NRW vom 16.02.2009,
    Aktenzeichen: L19 AS62/08 ist nicht rechtskräfig, weil die Eheleute in Revision gegangen sind. Das Urteil wird auf seine Rechtmäßigkeit vom BSG Kassel überprüft
    werden, Aktenzeichen B 4 AS 27/09 R.

  2. Mir Jonny sagt:

    „Auch wenn sie schon seit Jahrzehnten in diesen Gegenden leben. Krankheit oder Alter schützt niemanden davor. Auch jahrelange Beziehungen, die man geknüpft hat interessieren niemanden“

    Erstrmal richtig informieren: Wenn ein Arzt bestätigt das man aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann, dann wird das sehr wohl berücksichtigt!

    Dieser Hass der auf dieser Seite geschürt wird ist mir unverständlich! Klar ist das JC manchmal nicht kompetent… aber immer ALLES schlechter zu reden als es ist, zeigt auch die Engstirnigkeit der Macher dieser Seite!!!

  3. Christian Grimberg sagt:

    Das BSG hat ganz klar dazu ein richtungsweisendes Urteil gesprochen!

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend. Ein Umzug in einen anderen Wohnort, der mit einer Aufgabe des sozialen Umfeldes verbunden wäre, kann von ihm im Regelfall nicht verlangt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der räumliche Vergleichsmaßstab strikt am kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der „Gemeinde“ nach dem jeweiligen landesrechtlichen Kommunalrecht orientieren muss. Bei der Bildung des räumlichen Vergleichsmaßstabs kann es – insbesondere im ländlichen Raum – geboten sein, größere Gebiete als Vergleichsgebiete zusammenzufassen, während in größeren Städten andererseits eine Unterteilung in mehrere kleinere Vergleichsgebiete, die kommunalverfassungsrechtlich keine selbständigen Einheiten darstellen, geboten sein kann.

    Letzteres kommt wohl für eine Großstadt
    wie Essen in Frage!

  4. Warum sollte jemandem, der in Heilligenhaus wohnt, als Vergleichmaßstab nur seine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern zugemutet werden und demjenigen, der 200 Meter weiter nördlich in Kettwig wohnt, das ganze Essener Stadtgebiet? Das wäre eine Ungleichbehandlung zu Lasten von Großstädtern.

    Der nun entscheidende 4. Senat des BSG müsste meines Erachtens dem großen Senat nach § 41 Abs. 3 SGG vorlegen, wenn er von dem von Herrn Grimberg zitierten Urteil des 7. Senats abweichen will.

    Viel Erfolg!

  5. Hierzu der Terminsbericht des Bundessozialgerichts vom 17.12.09:
    Die Revision der Kläger hatte keinen Erfolg. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Aufwendungen für Unterkunft in tatsächlicher Höhe. Der Beklagte hat die Leistungen für KdU zutreffend auf die angemessene Höhe abgesenkt.

    Die von dem Beklagten festgestellte Vergleichsmiete für den Raum Essen und eine Wohnungsgröße von 60 qm hält einer Überprüfung stand. Den Berechnungen des Beklagten mangelt es zwar insoweit an dem vom erkennenden Senat geforderten schlüssigen Konzept. Zutreffend haben jedoch SG und LSG auf den Essener Mietspiegel zurück gegriffen, der alle erforderlichen Daten für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Vergleichsmiete enthält. Den Klägern ist es auch zumutbar und möglich, eine Wohnung im Stadtgebiet Essen zu dem von den Vorinstanzen als angemessen bestimmten Mietzins anzumieten. Weder gesundheitliche Gründe noch die jahrzehntelange und familiäre Bindung der Kläger an den Stadtteil Essen-Kettwig führen im konkreten Fall zur Unzumutbarkeit des Verlassens des „sozialen Umfeldes“, also eines Umzugs innerhalb des gesamten Vergleichsraums als Kostensenkungsmaßnahme. Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des LSG war es ihnen auch möglich, eine Wohnung im Stadtgebiet Essen zum Preis der Referenzmiete anzumieten. Danach stehen im Vergleichsraum Mietwohnungen zu einem Mietzins in Höhe der Vergleichsmiete in hinreichendem Umfang zur Verfügung.

    SG Duisburg – S 27 AS 154/07 –

    LSG Nordrhein-Westfalen – L 19 AS 62/08 –

    Bundessozialgericht – B 4 AS 27/09 R –

  6. Bürgerpower sagt:

    Danke Jan…. Danke Christian für die Posts.

    Euch als Steuerzahler (gehe mal davon aus) müsste doch eigentlich der Kaffee hochkommen, bei dieser Art von „Ich ziehe vor Gericht“ oder?

    Das Problem mit der Umzieherei kann ich zwar nicht so fachmännisch in Worte kleiden wie ihr Zwei, aber ich versuchs mal mit meinen Worten darzustellen.

    Zunächst frage ich mich, AlgII Empfänger 40 qm DG, wieso wird hier vom Macher so abwertend vom Essener Norden geschrieben (ähm sorry.. unterschwellig drängt sich mir der Eindruck auf)??

    Siehste…….. und damit denke ich, haben diese alten Herrschaften wahrscheinlich ein Problem. Wobei die Wahrscheinlichkeit bestimmt bei 99,9 % liegt.

    Satire an:
    „Nee Mutter…… in Altenessen Karnap wohnen, bei de Pasalacken… nee… wir doch nicht. Wir sind doch alte Kettwiger ! Hier ist das Niveau zuhause“
    Satire aus.

    Eben…. das immerwärende Klischeedenken.

    Diese Denkweise kursiert im Übrigen auch bei denen, die in Bredeney, in Schönebeck, in Fischlaken, in Werden, in Schuir und Kupferdreh wohnen. (einige meiner Bekannten wohnen dort und denken so)

    Ganz klar ! Wenn die Wohnung zu teuer ist (doppelt), dann muss man (frau auch) in Kauf nehmen, sich auch von seinem Klischeedenken zu verabschieden. Natürlich ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, wenn die Miete nur geringfügig über den Satz liegt. Aber in diesem Fall, ist die Forderung, auszuziehen nur gerechtfertigt. Tja….. und weil es in „der gehobenen Gegend“ halt keine angemessenen preiswerten Wohnungen gibt ( 60 qm kalt unter 300 € ha ha ha…) , da muss man (frau auch) halt in einen anderen „Befölkerungsreicheren“ weniger glanzvolleren Stadtbezirk umziehen. Muss ja nicht Karnap sein. Wie wäre es denn mit Frohnhausen, Katernberg, Altendorf, Fogelheim, Kray oder Holsterhausen. ;o)

    Tipp.: Wenn ich von Asis umzingelt werde, bedeutet das nicht zwangsläufig, ich werde auch zu einem.

    Und noch eins: Sehr geehrter Opa, sehr geehrte Oma !
    In den sogenannten „sozial auffälligen Stadtbezirken“ wohnen manchmal sogar die besseren Menschen.

    Viel Glück bei der Wohnungssuche. Ich hatte es als ehemaliger Schönebeckbewohner auch.

    Gruss

  7. @ Bürgerpower

    Haben Sie schon einmal dauerhaft von Hartz IV leben müssen? Es hört sich sehr danach an, als wenn dies nicht der Fall ist!

    In unserer heutigen Gesellschaft findet man immer mehr Singles, die keine Bindung mehr zu ihrem Elternhaus haben, dies aus den unterschiedlichsten Gründen. Daher können sie auf Familienhilfe nicht hoffen. Als Ersatz dafür tritt eben häufig ein, mit den Jahren gewachsenes, soziales Umfeld an die Stelle der Familie.

    Wenn nun so jemand wegen Arbeitslosigkeit aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird, dann droht verschärft die Vereinsamung, die unter Hartz Iv-Bedingungen sowieso schon droht, weil effektiv das Geld fehlt, um soziale Kontakte dauerhaft aufrecht zu erhalten. In einen anderen Stadtteil verbannt, fehlt schlicht das Geld, um die alten Bindungen aufrecht zu erhalten.

    Im Übrigen trifft diese Situation zunehmend alleinstehende Frauen. Nun ist Wohnraum eben in einigen Stadtteilen auch deswegen niedriger, weil dort nicht nur ein erhöhter Ausländeranteil vorzufinden ist. Zudem ist der Ausdruck prekäre Wohnquatiere für einige Stadtteilbereiche auch in Essen nicht von der Hand zu weisen. Das sich dann alleinstehende Frauen ohne Bindungen in diesen prekären Wohnquatieren nicht gerade wohlfühlen und sich dann noch weniger auf die Straße trauen, sollte auch für jeden nachvollziehbar sein!

    2006 zur fußballweltmeisterschaft hat es eine Diskussion um sogeannte no-go-areas gegeben. Stadtteile in Austragungsorten der Weltmeisterschaft, die ausländische Besucher eines Fußballspiels meiden sollten. Nach dieser Diskussion von damals sollten sie erkennen, dass es diese no-go-areas, also zu meidende Problemviertel in fast jeder Großstadt gibt.

    Urteile, wie zu dem o. g. Fall zielen einzig darauf ab, den politischen Willen zu stärken, dauerhaft Arbeitslose, über viel zu geringe Angemessenheitsgrenzen bei den Mieten, in solche Wohnquatiere abzuschieben.

    Ja es gibt sogar vereinzelt Städte in Deutschland, die sogar eine Art Sonderbeitrag für Arbeitslose bieten, damit eben keine Ghettoisierung stattfindet und die Menschen zumindest in ihrem Stadtteil verbleiben können.

    Wenn der politische Wille allerdings darauf abzielt, die Menschen in Problemviertel abzuschieben, weil dort eben die Mieten den Angemessenheitsgrenzen stand halten, dann ist es durchaus legitim hetzerisch darüber zu berichten!

    Zudem ist hier ein Urteil bekannt, dass das Jobcenter Essen nicht unbedingt bei 217,50 einen strikte Grenze zieht, sondern denen mehr zugesteht, bei denen sich eine UMzug nicht lohnt. So hat ein JobCentervertreter vor Gericht selbst zugeben, dass diese Grenze bei rund 280 Euro für Alleinstehende gezogen wird. Kann man nicht denen, die in teureren Wohnungen leben, denn nicht wenigstens diese JobCenter interne Mietobergrenze zugestehen, auch wenn die Miete dadurch nicht komplett abgedeckt ist?

    Nicht zu vergessen, viele bleiben trotzdem in ihren Wohnungen, weil ihnen das ihr Wohnumfeld näher ist, als in ein prekäres Wohnquatier zu ziehen! Zudem würden viele Menschen durch einen Umzug in wesentlich kleinere Wohnungen ein Teil ihrer Habe verlieren, die sich dazu noch einen höheren persönlichen Wert hat. Sie haben dann allerdings eben auch nicht den kompletten Regelsatz zum Lebensunterhalt zur Verfügung!

    Spruch eines JobCenter-Mitarbeiters in Essen: Dann müssen eben einen Teil in den Container schmeißen!!

    @ Bürgerpower, Sie sollten ihre Haltung überdenken!!

  8. bürgerpower sagt:

    @ hartzkritik
    „Haben Sie schon einmal dauerhaft von Hartz IV leben müssen? Es hört sich sehr
    danach an, als wenn dies nicht der Fall ist“

    Wenn sie meinem Posting richtig gefolgt wären (sprich: richtig gelesen), dann hätte ihnen mein gesellschaftlicher Status frühestens beim 3.Absatz oder spät. beim schlusssatz auffallen müssen und sie….. hätten sich ihre frage respektive ihre mutmaßung sparen können. im übrigen muss man nicht erst dauerhaft (was immer sie darunter verstehen) empfänger von alg2 sein, um zu wissen, daß das ganze gut gemeint war, das system aber an allen ecken und kanten gravierende fehler aufweist. es vergeht ja schließlich nicht ein tag, wo sich die deutschen gerichte nicht mit eingereichten klagen beschäftigen müssen.

    @hartzkritik
    „In unserer heutigen Gesellschaft findet man immer mehr Singles, die keine
    Bindung mehr zu ihrem Elternhaus haben, dies aus den unterschiedlichsten
    Gründen. Daher können sie auf Familienhilfe nicht hoffen.“

    1. dieses problem hat weniger was mit der einführung von „hartz4“ und dem unsozialen gesetzeseinerlei desselben zu tun als
    2. vielmehr mit dem zunehmenden (seit jahren stetig wachsenden) anerzogenem egoismus (sie erwähnen es) dieser sog. modernen Familiengründungsform.
    kurz: wenn überhaupt werden meist nur (aus finanziellen gründen) einzelkinder gezeugt und …. mama und papa müssen (ihrer karriere frönen) arbeiten.
    der demografische wandel in deutschland macht es ja deutlich.

    @hartzkritik
    „Als Ersatz dafür tritt eben häufig ein, mit den Jahren gewachsenes, soziales Umfeld an die Stelle der
    Familie.“

    meinten sie mit dem gewachsenen sozialen umfeld etwa die art von nachbarschaft, welche bekannt für´s wegschauen ist? (wieder so´ne kranke entwicklung unserer gesellschaft) von der man täglich in den medien lesen kann: schon wieder einer verstorben, der wochenlang unbemerkt in seiner wohnung dahinverrottete und die nachbarschaft hat nix bemerkt!
    meinten sie solches umfeld?
    jetzt kommen sie mir bitte nicht mit einzelfälle! wir sind ein volk von wegguckern geworden. basta !

    egal in welchem umfeld man sich bewegt, wenn du alg2 empfänger wirst, ob verschuldet oder unverschuldet, zerreißt sich dein umfeld hinter deinem rücken das maul über dich und gesellt sich in das boot fragwürdiger politiker und dessen ungeheuerlichen aussagen gegenüber „hartz4“ empfängern.
    wer weiss, vielleicht sind sie ja jemand, der solche politiker mir ihrer stimme nach vorne gebracht hat?

    hm… ich scheife ab. ok

    @hartzkritik
    Wenn nun so jemand wegen Arbeitslosigkeit aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird, dann droht verschärft die Vereinsamung, die unter Hartz4 Bedingungen sowieso schon droht, weil effektiv das Geld fehlt, um soziale Kontakte dauerhaft aufrecht zu erhalten.

    entweder sind sie selbst von solchen umständen betroffen oder haben keine ahnung. wie dem auch sei.
    wenn sie selbst betroffen sind, dann sag ich ihnen, haben sie den arsch nicht früh genug hoch gekriegt und haben nicht bemerkt in welchem umfeld sie sich bewegen.

    ich bin betroffener und habe mein umfeld soweit es ging (mit einigen korrekturen) reduziert weiterhin erhalten können. ich habe mir natürlich nicht mehr in der gehobenen wohngegend die 90 qm wohnung erlauben können, aber nur 5 km (zur not kann man die auch laufen oder die ÖV benutzen) entfernt, habe ich mit einigen bemühungen eine 43 qm wohnung gefunden. ich muss sagen (wo ich wohnte steht ja in meinem letzten posting) jetzt fühle ich mich nicht weniger wohl.

    tja ….. und wo steht unter den hartz4 bedingungen, dass ich einsam werde oder sein muss?
    mein/e liebe/r hartzkitik…….. zwischenmenschliche beziehungen kann man nicht kaufen, nicht mal mit 359,-€.
    wissen sie wieviel menschen ich täglich begegnen und kennenlernen könnte, wenn ich spazieren gehen würde, wenn ich gleichgesinnte in ensprechende einrichtungen treffen wollte, oder auch in den örtlichen einrichtungen der awo. es gibt genügend einrichtungen um menschen (dauerhaft) zu begegnen, ohne dass es viel geld kostet. es sei denn (wie ich schon schrieb…..) man (frau auch) kriegt den ar… nicht hoch.
    guter tipp: wie wärs denn, statt zu jammern, mal was ehrenamtliches zu tun?

    @harzkritik
    In einen anderen Stadtteil verbannt, fehlt schlicht das Geld, um die alten Bindungen aufrecht zu erhalten.

    das ist doch lächerlich! kein jobcenter „verbannt“ mich oder „verdonnert“ mich in einen anderen stadtteil. ich kann mir wohl vorstellen wenn jemand vor dem sb sitzt und vehement jammert „was soll ich denn machen wenn ich nix geeignetes finde….bla bla bla“, dass dieser dann meint „dann müssen sie eben in einen anderen bezirk umziehen….“ die sb erkennen schon ihre schweine am gang und das denen auch mal der hals platzt kann ich verstehen.

    ich frage mich im übrigen was sind das für bindungen, die man nicht aufrecht erhalten kann, nur weil es mir finanziell „nicht gut“ geht?
    was sind das für bindungen, die mich nicht bei der suche nach neuen wohnraum unterstützen?

    tatsache ist, es steht die option sich innerhalb eines halben jahres, geeigneten wohnraum zu beschaffen. wer in einem halben jahr (6 monate) kein geeigneten wohnraum findet, hat schlicht und ergreifend nicht ernsthaft genug gesucht.

    @harzkritik
    Im Übrigen trifft diese Situation zunehmend alleinstehende Frauen. Nun ist
    Wohnraum eben in einigen Stadtteilen auch deswegen niedriger, weil dort nicht
    nur ein erhöhter Ausänderanteil vorzufinden ist. Zudem ist der Ausdruck prekäre
    Wohnquatiere für einige Stadtteilbereiche auch in Essen nicht von der Hand zu
    weisen. Das sich dann alleinstehende Frauen ohne Bindungen in diesen prekären
    Wohnquatieren nicht gerade wohlfühlen und sich dann noch weniger auf die Straße
    trauen, sollte auch für jeden nachvollziehbar sein!

    ach ja…… hm. mit dieser absurden aussage wollen sie doch nicht ernsthaft andeuten, dass alleinstehende frauen…..also harz4 empfängerinnen (es geht ja um dieses thema), potenzielle opfer von vergewaltigungen oder übergriffe sonstiger art sind, sollten sie in solchen „prikären wohnquartieren“ umsiedeln müssen.
    ab hier frage ich mich allen ernstes, wer hier seine haltung überdenken sollte.

    @harzkritik
    2006 zur fußballweltmeisterschaft hat es eine Diskussion um sogeannte
    no-go-areas gegeben. Stadtteile in Austragungsorten der Weltmeisterschaft, die
    ausländische Besucher eines Fußballspiels meiden sollten. Nach dieser Diskussion
    von damals sollten sie erkennen, dass es diese no-go-areas, also zu meidende
    Problemviertel in fast jeder Großstadt gibt
    Urteile, wie zu dem o. g. Fall zielen einzig darauf ab, den politischen
    Willen zu stärken, dauerhaft Arbeitslose, über viel zu geringe
    Angemessenheitsgrenzen bei den Mieten, in solche Wohnquatiere abzuschieben.

    Ja es gibt sogar vereinzelt Städte in Deutschland, die sogar eine Art
    Sonderbeitrag für Arbeitslose bieten, damit eben keine Ghettoisierung
    stattfindet und die Menschen zumindest in ihrem Stadtteil verbleiben können
    Wenn der politische Wille allerdings darauf abzielt, die Menschen in
    Problemviertel abzuschieben, weil dort eben die Mieten den
    Angemessenheitsgrenzen stand halten, dann ist es durchaus legitim hetzerisch
    darüber zu berichten!

    ohne kommentar

    @harzkritik
    Zudem ist hier ein Urteil bekannt, dass das Jobcenter Essen nicht unbedingt
    bei 217,50 einen strikte Grenze zieht, sondern denen mehr zugesteht, bei denen
    sich eine UMzug nicht lohnt. So hat ein JobCentervertreter vor Gericht selbst
    zugeben, dass diese Grenze bei rund 280 Euro für Alleinstehende gezogen wird.

    wie ich schon in meinem posting schrieb: einzelfälle !! die sollten auch eingehend geprüft werden und entsprechend einen ermessenssprielraum finden. das steht aber hier, in diesem fall, nicht zur debatte

    @harzkritik
    Kann man nicht denen, die in teureren Wohnungen leben, denn nicht wenigstens
    diese JobCenter interne Mietobergrenze zugestehen, auch wenn die Miete dadurch
    nicht komplett abgedeckt ist? Nicht zu vergessen, viele bleiben trotzdem in ihren Wohnungen, weil ihnen das
    ihr Wohnumfeld näher ist, als in ein prekäres Wohnquatier zu ziehen!

    wie bitte ??? wie soll das zu verstehen sein? da wird von der allgemeinheit der lebensunterhalt eines alg2 empfängers erbracht und dieser will seinen luxus soweit wie möglich behalten.
    da stellt sich doch die frage , wie wird denn der rest finanziert??
    durch verzicht an anderer stelle?
    wen wollen sie das denn plausibel machen, wenn doch schon weiter oben gejammert wird, dass das geld für die sozialen bindungen fehlt und dadurch die vereinsamung droht.
    also ……. erklären sie mal wie das funktionieren soll mit der „nicht ganz abgedeckten miete“?
    wo kommt die restfinanzierung her?

    es gibt eine festgelegte mietpauschalgrenze und alles darüber hinaus ist eine ermessensangelegenheit. wie auch immer …… bei einer 280ér entscheidung in ihrem genannten fall, ist dies auf jedenfall ein schlag in meine fresse…… denn ich habe diese von ihnen erbetenen 280 € nicht erhalten. in diesem fall sind alle vor dem sozialgesetz gleich und sollten auch so behandelt werden.

    tatsache ist : es steht keinem single mehr als 45qm +/- max 8qm zu. die kaltmiete soll nicht mehr als 217,50 / warm nicht höher als 330 € übersteigen. punkt aus !!!! glauben sie mir es gibt genug wohnungen für alleinstehende in dieser schönen stadt essen.

    @harzkritik
    Zudem würden viele Menschen durch einen Umzug in wesentlich kleinere Wohnungen ein Teil ihrer Habe verlieren, die sich dazu noch einen höheren persönlichen Wert hat. Sie haben dann allerdings eben auch nicht den kompletten Regelsatz zum Lebensunterhalt zur Verfügung
    Spruch eines JobCenter-Mitarbeiters in Essen: Dann müssen eben einen Teil in
    den Container schmeißen!!

    recht hat er! ein höherer persönlicher wert? meinen sie den ideellen wert eines esszimmers, oder die liebgewonnene 12 mann sitzgruppe im wohnzimmer oder das geräumige schlafzimmer mit begehbarem kleiderschrank? also ehrlich!! ideelle werte sind für mich was anderes.
    jaaaa…… es ist möglich sich kleiner zu setzen. ja… es ist möglich einen teil seines mobilares zu verkaufen
    oder noch besser….. das mobilar an nicht so betuchte mitmenschen zu verschenken.
    tja und den rest, der nicht mehr verwehrtbar ist, weil er schlicht und ergreifend zu alt ist, den kann man (frau auch) in den container schmeißen.

    @ harzkritik
    Bürgerpower, Sie sollten ihre Haltung überdenken!!

    ähm……. dito !!

    in diesem sinne

  9. bürgerpower sagt:

    korrigiere 7x harzkritik in 7x hartzkritik ;o)

    sorry, nobody is perfect