Neue Präsidentin des Landessozialgerichts

Am 26.11.2010 wurde Frau Dr. Ricarda Brandts, die zuvor Richterin am Bundessozialgericht (BSG) gewesen ist, vom Landesjustizminister zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts (LSG) ernannt. Dieser Posten war seit Mai 2010 unbesetzt, nachdem der vorherige Präsident Dr. Jürgen Brand sein Ruhestandsalter erreicht hatte.

Frau Brandts war zuletzt beim BSG für Fragen des Krankenversicherungsrechts zuständig. Die Präsidentin des LSG kann nicht auf inhaltliche Entscheidungen des Gerichts Einfluss nehmen, da die Richter nach Art. 97 Grundgesetz unabhängig sind. Jedoch bestimmt das Präsidium über die Geschäftsverteilung am LSG, also welche Richter für welche Verfahren zuständig sind. Die Präsidentin entscheidet auch über personelle Fragen innerhalb der gesamten Sozialgerichtsbarkeit in NRW (also auch der acht Sozialgerichte) z.B. über Neueinstellungen von Richtern und ist dadurch sehr einflussreich.

Die Neubesetzung dieser Position ist zu begrüßen, da eine handlungsfähige Sozialgerichtsbarkeit als Korrektiv für die JobCenter dringend nötig ist. Ebenfalls sollte schnellst möglich eine vollständige Besetzung der Senatsvorsitzenden beim LSG stattfinden. Dort sind zur Zeit fünf der 21 Senate ohne einen vorsitzenden Richter. Durch die Nichtbesetzung dieser Stellen spart die Justiz Ausgaben ein, da eine Vertretung der Vorsitzenden durch geringer besoldete Richter stattfindet.

Rechtsanwalt Jan Häußler

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