Die Flut der Klagen blockiert die Landessozialgerichte

Die hohe Anzahl der Klagen war Thema der Konferenz, der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte, in Warnemünde

Die hohe Anzahl der Klagen bzgl. Hartz4 reißt nicht ab und war somit das zentrale Thema der Konferenz. Zusammenfassend wollen wir über sie berichten. Die Konferenz kam zu einem Ergebnis, welches schon länger bekannt ist. Bisher wurde es aber noch nicht in solcher Deutlichkeit, durch täglich damit involvierte Fachkundige, dargestellt.

Die Zahl der sog. Altfälle ist nach wie vor erschreckend hoch!

Vom 6. bis 8. Mai diesen Jahres fanden sich in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte zu ihrem jährlichen Arbeitstreffen zusammen. Zeitweise nahmen daran auch der Präsident des Bundessozialgerichtes und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teil.

Ein Ergebnis dieses Arbeitstreffens ist die Feststellung, dass die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit nach wie vor erschreckend hoch ist. Und das obwohl mittlerweile 8 Jahre, nach dem offiziellen Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz4), vergangen sind. Besonders der hohe Bestand an Klageverfahren gibt Anlass zur Sorge. Hierbei ist insbesondere die Lage in den neuen Bundesländern weiterhin kritisch.

Um einen besseren Eindruck zu vermitteln, hier eine Zusammenstellung der aktuellen Zahlen. Diese hat das Bundesarbeitsministerium, auf eine Anfrage der Linke-Fraktion, im Deutschen Bundestag mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der anhängigen Klagen lag im Oktober 2012 bundesweit bei rund 202.000 Klagen. Davon wurde fast jeder zweite Klage (44 Prozent) teilweise oder ganz stattgegeben. Nur etwa jede zehnte Klage wird abgewiesen und 45 Prozent aller Klagen „erledigen sich anderweitig“, wie etwa durch Vergleiche. Diese Zahlen liegen seit Jahren ungefähr kontinuierlich auf den gleichen Ständen.

Die Konferenzteilnehmer waren sich darüber einig, dass es Anlass zur Beunruhigung gibt. Schließlich steigt auch die Anzahl der sog. Altfälle (d.h. Verfahren, die älter als zwei Jahre sind) weiterhin drastisch an. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit, wo es auf einen zeitnahen und effektiven Rechtsschutz ankommt, da es i.d.R. um existenzsichernde Leistungen wie Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Renten geht, ist diese Entwicklung fatal. Im Übrigen ist dieser Rechtsschutz auch verfassungsgemäß verankert. Allerdings können ihn die RichterInnen trotz ihres großen Arbeitseinsatzes aufgrund der Klageflut nicht immer gewährleisten. Das hat zur Folge, dass in einigen Bundesländern mehr als ein Fünftel der Klageverfahren Altfälle sind. Leider gelingt es den RichterInnen, trotz der Ausschöpfung aller Personal- und Verwaltungsreserven, nicht, die Klagebestände deutlich abzubauen. Der Grund hierfür ist. dass die Flut der eingehenden Klagen, seit Einführung des Unrechtssystems namens Hartz4, nicht nachgelassen hat.

Besonders bedauerlich ist diese Entwicklung im Hinblick darauf, dass i.d.R. gerade vor den Landessozialgerichten Verfahren mit rechtlich grundsätzlicher Bedeutung geführt werden. Ihre Urteile haben Signalwirkung und Auswirkungen auf eine Vielzahl der Leistungsberechtigten. Zusätzlich können sie vielfach auch als bindendes Recht für die Verwaltungen angesehen werden. Kommt es dabei zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen, hinkt auch die Umsetzung der Urteile hinterher. Dadurch besteht die große Gefahr, dass Berechtigten Leistungsansprüche entgehen.
Verwundert hat uns die Tatsache, dass die Konferenz zu weiteren Klartextergebnissen kam. Nämlich das diese vertrackte Situation auch durch eine unzureichende und oft zu späte personelle Verstärkung der Gerichtsbarkeit zustande kommt. Des Weiteren befürchten die Teilnehmer, dass es in der Zukunft verstärkt zu Verurteilungen, im Rahmen des Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetzes über den Rechtsschutz, bei überlangen Gerichtsverfahren kommen wird. Zumal bei den Sozialgerichten zwischenzeitlich vermehrt Verzögerungsrügen eingehen.

Siehe auch: Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der LSG in Warnemünde

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Eine Antwort zu Die Flut der Klagen blockiert die Landessozialgerichte

  1. Udo Seibert sagt:

    Ich glaube, dass bestimmt genau so viele Betroffene aud Unkenntnis oder difusen Ängsten nicht geklagt haben. Die Sozialgerichte können gar nicht genug Klagen bekommen.
    Also keine Angst,klagt und klagt, und werbt dafür.