VerBIS-Zugriff von Seiten der privaten Maßnahmenträgern

Sozialdatenschutz – wohin geht der Weg beim VerBIS-Zugriff der Bundesagentur für Arbeit?

Der VerBIS-Zugriff ist auf die privaten Träger von Maßnahmen erweitert worden. Ein Grund für uns, wieder einmal das Thema Sozialdatenschutz aufzugreifen.

Was ist VerBIS überhaupt? VerBIS ist eine Software, mit der Daten für die Bereiche Vermittlung, Beratung und Integration eines Leistungsberechtigten erfasst, bereitgestellt und aktualisiert werden. Einen VerBIS-Zugriff haben nun, neben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den JobCentern, auch die privaten Träger für Maßnahmen gemäß § 45 SGB III, §§ 110, 111 oder 110 in Verbindung mit 111 SGB III. Allerdings haben nicht alle Träger den gleichen VerBIS-Zugriff.

Auf die Stammdaten haben nur die Maßnahmenträger gemäß § 45 SGB III Zugriff. Dafür ist dieser aber entsprechend umfassend. Denn die Stammdaten enthalten, neben den Angaben zur Adresse, alle persönlichen Informationen sowie Angaben zum Einreise- und Aufenthaltsstatus. Auf die Daten zum Lebenslauf, den Fähigkeiten und den bereits erfolgten Stellengesuchen, haben alle privaten Maßnahmenträger Zugriff. Bei den Maßnahmenträgern gemäß § 45 SGB III kommen noch die Daten aus den Bereichen Bewerberbetreuung und Bewerbungen hinzu. Unter Bewerberbetreuung werden alle Mitarbeiter der Agentur für Arbeit / des Trägers der Grundsicherung angezeigt, die den Bewerber/Leistungsempfänger aktuell betreuen. Über den verlinkten Mitarbeiternamen gelangt man dann zu den Organisationsdaten. Über den Punkt Bewerbungen können alle im System eingetragenen bisherigen Bewerbungen des Leistungsberechtigten eingesehen werden. Des Weiteren können neue Bewerbungsmappen angelegt und bearbeitet werden.

Anhand dieser Möglichkeiten stellt sich die Frage, wie die BA und die JobCenter den Datenschutz gewähren wollen? Alleine schon die Möglichkeit des Zugriffs von privater Seite auf Behördendaten öffnet einem möglichen Missbrauch dieser Daten Tür und Tor. Wie will z.B. die BA kontrollieren, wie mit den Daten von Seiten eines privaten Maßnahmenträgers verfahren wird? Die persönlichsten Daten können z.B. einfach vom Bildschirm kopiert und einem anderen Programm zugeführt werden. Bewerbungsfotos können im einfachsten Fall per Screenshot abfotografiert und dann nach belieben verwendet werden. Wer will das kontrollieren? Wer unterbinden? Gibt es von Seiten der Software VerBIS Maßnahmen, die einen möglichen Missbrauchsversuch bzgl. der Daten unterbinden? Wenn ja, wie sehen diese aus? Hier wurde unter Umständen mal wieder ein Schnellschuss getätigt, dessen mögliche Folgen noch nicht abzusehen sind. Wer sich von den einzelnen Möglichkeiten des VerBIS-Zugriff im Detail informieren möchte, kann den folgenden Link nutzen: VerBIS Arbeitshilfe

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5 Antworten zu VerBIS-Zugriff von Seiten der privaten Maßnahmenträgern

  1. @Der ARGE-Schreck sagt:

    Bereits mit deiner unterschriebenen EGV erklärst du dich einverstanden sämtliche Daten für Dritte (in diesem Fall, Maßnahmeträger) zugänglich zu machen. Du musst, so weit ich weiss, gezielte Erklärungen abgeben.

    Folgendes:

    I. Fall

    In der halbjährlichen Leistungsantragstellung sowie in der EGV nähe meiner Unterschrift habe ich explizit ein Hinweis wie folgt versehen: „Bitte Daten nicht an Dritte weiterlei-ten.“ Ich denke insgeheim kümmert es der Behörde wenig. Jedoch müsste das Amt noch wissen, dass ich bei Zuwiderhandlungen konsequent und unerbittlich gegen die vorgehen werde. Weiter: Parallel führte ich für die Lösch-ung meiner nicht relevanten Daten ein Sozialgerichtspro-zess und bat den Datenschutzbeauftragten aus Dssd. um Mithilfe, da ich mit meinen Fax-Schreiben nicht weiterkam. Die Behörde verweigerte sich grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit bzgl. des Datenschutzes. Offensichtlich ist sie tatsächlich so gierig nach Daten. Denn Wissen bedeutet Macht. Nur so kann sie bestimmte Machtinstru-mente gegen ihre „Schutzbefohlenen“ ausspielen, Verknüpfungen erstellen und was der Teufel noch weiss. Was mir dabei auffiel war, dass sie mehr den Datenschutz-beauftragten fürchteten als den Prozess. Und zwar hatte es folgende Bewandtnis: Der „Schutzpatron“ ließ sich dort für ca. 1 Woche nieder, was der Herrschaftsclique wohl mißfiel. Sie konnten/ wollten ihn nicht alleine samt Akten in einem Raum lassen. Und unter Aufsicht des Teamleiters, gegen den übrigens das gesamte Procedere gerichtet war, bekam er jetzt seine grundsätzliche Arbeitsweise, den alltäglichen allgemeinen Datenumfang und den -umgang mit hoch sensiblen Daten mit. Ehrlich gesagt, wer etwas zu verbergen hat, der lässt sich nur ungern über die Schultern schauen. Ende vom Lied war, die ARGE musste eine Strafgebühr zahlen. Die Löschung konnte ich bei Gericht nicht durchsetzen, jedoch musste gem. Beschluss eine Schwärzung vorgenommen werden. Weiterhin musste der Begleittext zu der Kontobuchung des Regelsatzes auf dem Konto neutralisiert werden. Früher stand, so glaube ich, irgendetwas über die Hilfsbedürftigkeit nach § 22 SGB II und die Kassenfrau lass den Text so unbekümmert laut vor (etwa gem. dem Stil: Tina-was-kosten-die-Kondome), das auch die 10. Person in der Warteschlange alles mitbekam.

    II. Fall

    Umgekehrt wollte der Maßnahmeträger meinen ausgefüll-ten Fragebogen an das JC weiterleiten. Dies lehnte ich ab. Deshalb wurde

    1) meine Unterschrift zweck Einverständnis nicht erteilt
    2) des weiteren wurde eine Datenschutzerklärung incl. allgem. Hinweise zum Datenschutz (ausgearbeitet von einem Rechtsanwalt) per Fax an den Maßnahmeträger gesendet.

    Wonach am nächsten Tag die nette Maßnahme-Tante mir erzählte, dass sie von der Erklärung so beeindruckt war, so das sie sich hüten werde gegen meinen Willen etwas Unrechtmäßiges anzustellen.

    Übrigens, weiss jemand ob ich die Datenschutzerklärung hier eigens als Download-Datei.pdf einstellen kann?

    • hans im glück sagt:

      ich bitte um zusendung dieser datenschutzerklärug ihres anwalts..sowas möchte ich auch meiner arbeitsagentur zusenden.
      danke und gruß

  2. leidgenosse sagt:

    es gibt doch one-click-hoster, lad es dort hoch und veröffentliche den downloadlink hier. haltbarkeitsdatum des links beachten!

  3. Pingback:Bitte helft mir!!! 1-Euro-Job per Verwaltungsakt!! - Seite 2 - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

  4. S.K. sagt:

    Ist es normal das auch Krankheitszeiten mit Sichtbar sind?
    Wann genau habe ich meine Rechte an meinen persönlichen Daten incl. der Krankheitszeiten eigentlich abgetreten?
    In keiner meiner Eingliederungsvereinbarungen stand etwas derartiges.
    LG
    S.K.