Telekommunikationsgesetz erleichtert Zugriff auf Bestandsdaten

Das neue Telekommunikationsgesetz hat am 3. Mai dieses Jahres seinen Segen durch den Bundesrat bekommen

Das vorab vom Bundestag beschlossene Telekommunikationsgesetz erleichtert es den Strafverfolgungsbehörden erheblich, auf die Bestandsdaten der Internet- und Handynutzer zuzugreifen. Laut § 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetz gehören zu den Bestandsdaten die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Das bedeutet konkret, das Name, Adresse, Geburtsdatum, Gerätenummer, Bankdaten usw. einer Person erfasst werden, die einer IP-Adresse oder Handynummer zuzuordnen ist.

Das Brisante daran ist, das die Rückverfolgung von potentiellen Straftätern jetzt schon bei einer nachgewiesenen Ordnungswidrigkeit möglich ist. D.h. das die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und der Verfassungsschutz bereits bei einer Ordnungswidrigkeit die Herausgabe der IP-Adressen, Handynummern und die dazugehörenden Bestandsdaten verlangen können. Im Klartext: Durch das neue Telekommunikationsgesetz reicht es, beim Falschparken erwischt zu werden, und schon verfügen die jeweils zuständigen Stellen über die erwähnten Daten. Wer als Betreiber einer Internetseite versäumt, diese mit einem ordnungsgemäßen Impressum zu versehen, erleidet das gleiche Schicksal.

Doch das ist noch nicht alles. Ein weitere Punkt der Neuregelung des Telekommunikationsgesetz legt fest, das zudem die Zugangsdaten zu übermitteln sind. Darunter fallen u.a. PIN und PUK eines Handys bzw. einer SIM-Karte oder das Email-Passwort. Grundsätzlich wären somit auch die Passwörter, der als sicher geltenden De-Mails betroffen. Um an die Zugangsdaten zu gelangen, ist immerhin noch ein richterlicher Beschluss erforderlich. Solange sich die entsprechenden staatlichen Stellen nur auf den Erhalt der Bestandsdaten beschränken, entfällt dieser.

Das neue Telekommunikationsgesetz entfacht bereits einigen Unmut. So hat z.B. der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Patrick Breyer, Verfassungsbeschwerde erhoben. Nachdem es ihm gelungen war, den ersten Entwurf des Gesetz zu kippen, will er nun auch den aktuellen zu Fall bringen. Es bleibt also spannend, wie es mit dem Telekommunikationsgesetz weitergeht und wie es von den Behörden umgesetzt wird.

Uns ist schon klar, das dieses Thema keinen unmittelbaren Bezug zu Hartz IV hat. Aber da jede Bürgerin und jeder Bürger davon betroffen und das Gesetz derart einschneidend ist, sehen wir es als unsere Pflicht an, euch darüber zu informieren. Zu dem Thema gibt es ein Video und eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.

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