Sozialgerichtsbarkeit und die Krux mit ihr

SozialgerichtDie Krux mit der deutschen Sozialgerichtsbarkeit

Leider müssen wir uns heute einem wenig erfreulichen Thema widmen. Es betrifft die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Immer wieder ist zu lesen, dass die Klageflut vor den deutschen Sozialgerichten nicht abreißt. Aber im Gegensatz dazu ist die Zahl der durch Leistungsberechtigte gewonnen Klagen relativ gering. Warum bloß wohl?

Sozialgerichtsbarkeit – Die Erste

Ein Grund für die relativ geringe Anzahl der gewonnen Klagen ist darin zu sehen, dass die Richter bestrebt sind, möglichst einen Vergleich zwischen den beklagten JobCentern und der klagenden Leistungsberechtigten zu schließen. Dahinter steckt die Absicht, dass es öffentlich nicht allzu ersichtlich wird, wie verfassungswidrig das SGB II (Hartz 4) eigentlich ist. Denn je höher die Anzahl der gewonnen Klagen wäre, um so eher würde es der breiten Öffentlichkeit bewusst, was für einen verfassungs- und rechtswidrigen Murks das SGB II darstellt. Darüber hinaus ließe so ganz leicht ablesen, dass die JobCenter zigmillionenfach vorsätzlich rechtsbrecherisch vorgehen. Und genau das wollen die Richter an den Sozialgerichten in jeder Instanz möglichst verhindern.

Ab und zu wird einem Klagenden mal Recht gegeben, um der Öffentlichkeit gegenüber zu dokumentieren, dass man ja noch in Sinne der vermeintlichen Bürger dieses Landes tätig ist. Dabei sollte man nicht vergessen, dass hinter dem SGB II aber eine ganz andere Logik steht, nämlich dass ein vermeintlicher Bürger durch die gezielten psychischen und seelischen Foltermaßnahmen namens der Paragraphen des SGB II wie im Mittelalter zu einem rechtlosen Untertan umfunktioniert werden soll. Er begibt sich dadurch in eine moderne Form der Leibeigenschaft und wird quasi für vogelfrei erklärt, da er durch die Regelungen des SGB II von dem vorgeblichen Rechtsstaat mit dem Namen BRD ausgeschlossen wird.

Sozialgerichtsbarkeit – Die Zweite

Und dadurch das die Richter ihr Entgelt vom Staat beziehen, fühlen sie sich diesem auch verpflichtet und sprechen in seinem Sinne sog. Recht. Das ist schlichtweg pervers und perfide, insbesondere wenn man bedenkt, dass ihr Entgelt auch aus Steuermittel finanziert wird, genauso wie die Leistungen von Berechtigten nach dem SGB II. Dennoch fühlen sie sich der Elite zugehörig und vergessen dabei, dass sie ohne die Bürger ihre Daseinsberechtigung verlieren würden.

Dann kommt noch das berühmt-berüchtigte Karrieredenken der Richter an den Sozialgerichten hinzu. Sprechen sie keine Urteile im Sinne des Staates und ihrer Vorgesetzten, ruinieren sie schlichtweg ihre Karriere. Und verbauen sich selbst die Chance, in der Hierarchie der Sozialgerichtsbarkeit aufzusteigen. Denn ein „aufgestiegener“ Richter holt sich in der Regel nur Richter als Untergebene, die in seinem Sinne „Recht sprechen“ und seine Vorstellungen von „Gerechtigkeit“ teilen. Das Ganze setzt sich dann bis zu den obersten Bundesgerichten fort, bei denen dann noch hinzu kommt, dass das richtige Parteibuch vorhanden sein sollte.

Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.

Roman Herzog – ehemaliger Bundespräsident

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4 Antworten zu Sozialgerichtsbarkeit und die Krux mit ihr

  1. Hartz IV und die Menschenrechte ?
    Hier der Link: http://youtu.be/fyZqfmgZz-M

  2. Pingback:Verfassungswidrigkeit von Sanktionen vorm Sozialgericht: So läuft’s ab | Christel T.'s Blog

  3. Christel T. sagt:

    Habe am selben Tag dazu gebloggt.
    Auch in Berlin kommt immer zum Jahreswechsel dieselbe Beschwerde vom Sozialgericht.

  4. @Der Arge-Schreck sagt:

    Auch ich kenne einen Fall, wonach ein Kläger seine Kosten aufgrund seines gewonnenen Verfahrens in Rechnung stellte. Der Vorschlag der ALG II-Behörde belief sich auf eine immer wiederkehrende Pauschalhöhe von 20 Euro. Dies lehnte der Kläger ab, da seine Kosten weitaus höher waren. Es kam zu einem gerichtlichen Kostenfestellungsverfahren. Dort unterlag er und bekam nicht seine tatsächlich nachgewiesenen Auslagen, auch nicht die intransparente Pauschalsumme von 20 Euro, sonder nur ca. 9 Euro mit der Begründung, dass er mit der Nichtannahme der Summe selber schuld sei.

    Immer öfters denke ich in welcher Bananenrepublik wir eigentlich schon leben. Rechtschaffende Richter werden gegen willfährige Richter ausgetauscht. Wenn dem so ist, so könnten demnächst Näherinnen oder Autoschlosser einförmige Beschlüsse fassen. Hierzu bedarf es in einer gelenkten Demokratie (besser: Autokratie) offensichtlich nicht mehr die hohe Kunst der Rechtsprechung. Auch frage ich weiter, wofür ich jahrzehntelang Steuern bezahlt habe.

    Übrigens, der Kläger ist heute noch stolz nicht auf einen undurchsichtigen und korrupten Deal eingegangen zu sein. Ihn bewegt vielmehr die grundsätzliche Frage: Wieso entlässt die sog. Demokratie ihre Demokraten? Erkennbar an dem unhaltbaren Zustand, der sich durch die Kernschmelze der Gewaltenteilung (Exekutive + Judikative) auszeichnet.