Negativrekord bei sozialen Transferleistungen

NegativrekordEin neuer Negativrekord bei den sozialen Transferleistungen

Für das Kalenderjahr 2013 vermeldet das Statistische Bundesamt einen neuen Negativrekord bei der Anzahl der Personen, die in der BRD auf soziale Transferleistungen angewiesen sind. Die Zahlen sind mehr als erschreckend hoch. Und zeichnen ein deutliches und nicht zu übersehendes Bild, wie verfehlt die Politik der etablierten Parteien und ihrer Funktionsträger ist.

Nahezu 10% der Bevölkerung sind auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Darunter sind leider auch viel zu viele Kinder. Das ist das größte politische Drama und Armutszeugnis der Nachkriegszeit. Umverteilung existiert de facto nicht mehr.

 

 

Negativrekord – Die Fakten

Hierzu hat das Magazin Spiegel-Online einen sehr detaillierten Artikel veröffentlicht, aus dem wir zuerst einmal teilweise zitieren wollen:

Wiesbaden – In Deutschland muss fast jeder Zehnte vom Staat unterstützt werden. Ende 2013 erhielten 7,38 Millionen Menschen sogenannte Mindestsicherungsleistungen. Das waren 9,1 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden berichtete. 2012 hatte die Mindestsicherungsquote 9,0 Prozent betragen. Deutschland musste dafür im vergangenen Jahr 40,8 Milliarden Euro ausgeben – 4,6 Prozent mehr als 2012. Darunter fielen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen für Asylbewerber. Letztere stiegen mit 36,2 Prozent am stärksten an.

Die Zahl der auf Hartz-IV-Leistungen angewiesenen Kinder ist unverändert hoch. Mehr als 600.000 von ihnen sind bereits seit vier und mehr Jahren davon abhängig. Die Zahl der bis zu 15-Jährigen, die wegen der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern Hilfe vom Jobcenter beziehen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 9100 oder 1,4 Prozent auf knapp 646.000, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Juni 2014 hervorgeht. Die Zahlen werden nur zweimal jährlich ermittelt. Über die Entwicklung hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Den Löwenanteil der betroffenen Kinder machen die 7- bis 15-Jährigen aus. Mit knapp 465.000 nahm ihre Zahl zwischen Juni 2013 und Juni 2014 um mehr als 8600 zu. In einigen Städten und Regionen ist der Anteil der Langzeitbezieher von Hartz IV unter den 7- bis 15-Jährigen extrem hoch. In Berlin erhielten 70 Prozent dieser Altersgruppe mit Hartz-Bezug die Leistungen schon länger als vier Jahre.

Negativrekord – Was steckt hinter diesen Zahlen?

Dieser Negativrekord offenbart eine schier unglaubliche Zahl an menschlichen Schicksalen, die mit Worten eigentlich gar nicht zu ermessen sind. Diese nüchternen Zahlen müssten jedem etablierten Politiker die Schamesröte ins Gesicht treiben. Das wird allerdings ganz sicher nicht passieren, sondern das Gegenteil in Form von diabolischer Freude ist garantiert der Fall. Denn somit hat man aus der Sicht der Politiker nahezu 10% der Bevölkerung fest im Griff, hat sie entrechtet und in feudaler Manier zu abhängigen Untertanen gemacht. Die sicherlich nicht aufbegehren werden, weil ihnen schlichtweg die finanziellen Mittel dafür fehlen. Und die von dem ständigen Kampf ums Überleben so desillusioniert sind, dass sie erst gar nicht auf den Gedanken kommen, Veränderungen und mehr Gerechtigkeit zu fordern.

Negativrekord – Er ist noch steigerungsfähig

Bei diesem Negativrekord ist eine weitere wichtige Zahl unberücksichtigt. Und zwar die Anzahl der Wohngeldbezieher. Hierzu gibt es nur Statistiken aus dem Jahr 2012. Dazu wollen wir zuerst aus einem Beitrag von Wikipedia zitieren:

Am Jahresende 2012 bezogen in Deutschland rund 783 000 Haushalte Wohngeld (2011: 903.000 Haushalte), das waren 1,9 % (2011: 2,2 %) aller privaten Haushalte (Quelle: Stat. Bundesamt). Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2012 bundesweit rund 1,2 Milliarden Euro, im Vergleich zu 2011 sanken die Wohngeldausgaben um 21 % . Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 114 Euro.

Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben.

Zu beachten ist auch der Anspruch auf Wohngeld als sogenannte „vorrangige Leistung“ vor dem ALG-II-Anspruch, wenn damit die Hilfsbedürftigkeit nach SGB II beseitigt werden kann (§ 12a SGB II). Das kann zum Beispiel bei bestimmten Kombinationen mit geringem ALG-I-Anspruch (gegebenenfalls und Kinderzuschlag) eintreten. Die Träger der Grundsicherung verweisen dann in der Regel an die Wohngeldbehörden und können auch die Antragstellung notfalls erzwingen beziehungsweise ersatzweise auch gegen den Willen des Betroffenen vornehmen.

Selbst wenn man jetzt unterstellt, dass in jedem der genannten Haushalte durchschnittlich nur 2 Personen leben, reden wir über weitere 1.566.000 Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind. Damit verschlechtert sich der Negativrekord noch weiter. Und es sind somit mehr als 10% der Bevölkerung, die am sozialen Tropf des Staates hängen. Herzlichen Glückwunsch an die Politiker!

Früher hieß es: die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen; jetzt aber: die kleinen Diebe hängt man, den großen läuft man nach.
Daniel Spitzer (1862-95), östr. Feuilletonist

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