Waschmaschine gehört zur Erstausstattung
Bereits am 10.10.2014 traf des Sozialgericht Dresden einen Beschluss unter dem AZ S 20 AS 5639/14 ER, nach welchem eine Waschmaschine zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Ein SGB II-Leistungsberechtigter muss sich nicht durch ein JobCenter auf einen öffentlichen Waschsalon verweisen lassen. Denn die Kosten für diese Art des Wäschewaschens sind laut der Feststellung der spruchfällenden Kammer des SG nicht im Regelsatz enthalten.
Waschmaschine – Der Beschluss im Detail
Dazu wollen wir die Pressemitteilung der Justiz Sachsen anführen:
Hartz IV: Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine
Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 10. Oktober 2014
Auch Alleinstehende haben einen Anspruch nach dem SGB II („Hartz IV“) auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine. Das hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 10. Oktober 2014 entschieden.
Der 35-jährige arbeitslose Antragsteller bezog nach Obdachlosigkeit zum August 2014 eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter Dresden bewilligte dem Antragsteller zunächst im Wesentlichen gebrauchte Möbel als Sachleistung für deren Erstausstattung. Für nicht gebraucht verfügbare Gegenstände erhielt der Antragsteller insgesamt 548 Euro. Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine lehnte das Jobcenter ab. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in der Nähe befindlichen Waschsalon waschen. Hiergegen wandte sich der Antragsteller vor dem Sozialgericht Dresden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Das Gericht hat dem Antrag überwiegend stattgegeben und unter anderem Geldleistungen für eine Waschmaschine zugesprochen. Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung eines Waschsalons muss sich der Antragsteller nicht verweisen lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten sind von der Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.
Aktenzeichen: S 20 AS 5639/14 ER (rechtskräftig)
Waschmaschine und das JobCenter Essen
Sollte das JobCenter Essen die Kostenübernahme einer Waschmaschine im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung ablehnen, so können sich Betroffene auf diesen Beschluss berufen. Denn er stellt zumindest eine richtungsweisende Argumentationshilfe dar.
Politik ist wie ein Waschsalon.
Schmutzige Wäsche kommt sauber ans Licht.© Traudel Zölffel, (*1941), Lyrikerin
Der Mensch muss die Möglichkeit seine Kleidung zu waschen. Gerade in unsere Zeit.