BVG Urteil zu Hartz IV

BVG Urteil: Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden

Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt laut Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen das Grundgesetz. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das BVG in Karlsruhe am heutigen Dienstag.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber in seinem Urteil auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. „Die geltenden Regelleistungen können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden“, heißt es in der Urteilsbegründung. Mit anderen Worten: Grob gerechnet reicht Hartz IV erstmal zum Leben. Viel genauer wollen die Richter sich auch gar nicht einmischen: Die exakte Höhe solcher Leistungen zu berechnen, sei auch nicht ihre Aufgabe.

Soweit der Tenor des Urteils. Da die schriftliche Urteilsbegründung aber mehr als 70 Seiten umfasst, muss diese in den nächsten Tagen erst einmal genau gelesen und von Experten analysiert und bewertet werden, bevor eine exakte Einschätzung gegeben werden kann. Wir sind uns der Bedeutung der Entscheidung für alle Hartz-4-Bezieher wohl bewusst! Gerade deshalb warnen wir vor voreiligen Schlussfolgerungen oder gar Handlungsanweisungen, die im Moment von allen möglichen Seiten abgegeben werden. Bei genauerer Prüfung werden die Autoren solcher Schnellschüsse in den nächsten Tagen wohl an der ein oder anderen Stelle zurückrudern müssen!

Da wir – wie gewohnt – Wert auf verlässliche Informationen legen, haben wir beschlossen, uns erst einmal einige Tage mit Kommentaren, Einschätzungen und Handlungsanweisungen zurückzuhalten. Sobald – auch in Abstimmung mit unseren Rechtsberatern – solide Informationen vorliegen, werden wir Sie hier wie gewohnt veröffentlichen!

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2 Antworten zu BVG Urteil zu Hartz IV

  1. Peter Beucher sagt:

    Die Erhöhung von fünf Euro monatlich sind gerade mal 16,6 CENT und 1,26 %
    Das deckt noch nicht mal die Teuerungsrate

  2. Peter Beucher sagt:

    Der Regelsatz für Nahrung könnte ausreichen, vorausgesetzt man kann so gut kochen wie in Kriegszeiten.
    Und wird zum Resteverwerter.
    Aber man bedenke die Energiekosten wenn man täglich kocht , die sind im Regelsatz zu niedrig.