Stromsperre – Ein alltägliches Problem

StromsperreStromsperre – Ein alltägliches Problem für viele SGB II-Leistungsberechtigte

Wer kennt die Situation nicht, dass die Stromjahresrechnung fällig ist und man plötzlich dadurch finanziell ins Rudern kommt. Insbesondere Wohnungen, die mit Nachtspeicherstrom beheizt werden verursachen regelmäßig astronomisch hohe Jahresabrechnungen. Wenn diese dann zwecks Kostenübernahme beim JobCenter eingereicht werden, passiert es leider oft genug, dass sich die Bearbeitung durch das JobCenter hinzieht. Und schon ist man im Mahnverfahren bei seinem Stromversorger und es droht die Stromsperre.

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Sozialgericht rügt Jobcenter wegen Verletzung der Beratungspflicht

In einer Kostenentscheidung vom 2.8.13 hat das Sozialgericht Duisburg entschieden, dass es gegen die Beratungspflicht einer Behörde gem. § 14 SGB I verstößt, wenn die Leistungsberechtigten keine Gesprächstermine bei einem Sachbearbeiter erhalten. Im entschiedenen Fall hatte der „Kunde“ dringend zur Klärung einer Nebenkostenabrechnung des Vermieters einen Gesprächstermin gewünscht, nachdem das Jobcenter Essen von ihm über 400 Euro erstattet haben wollte. Das Jobcenter teilte nur mit, dass ein neues „Kundensteuerungskonzept“ keine Gesprächstermine mit Mitarbeitern zulasse. Dieses Konzept der Gesprächsverweigerung ist nun für rechtswidrig erklärt worden.

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