Einkommen durch Fahrtkostenerstattung – Urteil

EinkommenEinkommen durch Fahrtkostenerstattung – Urteil SG Detmold

Das SG Detmold hat ein wegweisendes Urteil (S 18 AS 871/12) zum Thema einer möglichen Einkommensanrechnung von Spesen und Fahrtkostenerstattungen durch einen Arbeitgeber gefällt. Hierüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Eine Frau bezieht Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV). Als Gebietsbetreuerin ist sie für einen Werbeverlag tätig. Neben ihrem Lohn erhält sie eine Erstattung von Fahrtkosten je Kilometer mit dem eigenen Pkw. Diese Erstattung rechnete das Jobcenter als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen an.

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Krefeld – Das JobCenter und der Datenschutz

KrefeldKrefelder JobCenter und der Datenschutz

Das JobCenter Krefeld hat sich eine Verletzung des Sozialdatenschutzes geleistet, die uns in dieser Form bisher auch noch nicht bekannt war.

Bei einen unangekündigten Hausbesuch zwecks Überprüfung einer möglichen Einstandsgemeinschaft durch den Außendienst des JobCenters Krefeld wurden auch Daten abgefragt, erfasst und protokolliert, die keine leistungsrechtliche Relevanz hatten. So befand sich z.B. zum Zeitpunkt des Hausbesuches ein Hund in der Wohnung. Auch das wurde schriftlich festgehalten und sollte behördenintern weitergegeben und nachverfolgt werden. Zum Glück stoppte der seitens der Leistungsberechtigten eingeschaltete Bundesdatenschutz diese Vorgehensweise.

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Bagatellgrenze – Mehrbedarf bei Umgangsrecht

BagatellgrenzeBagatellgrenze – und ihre faktische Wiedereinführung

Die Bundesagentur für Arbeit hat mal wieder eine „geniale“ Masche entwickelt, um die durch das BSG gekippte Bagatellgrenze in Höhe von 10% des Regelbedarfes zu umgehen. Durch das Grundsatzurteil aus dem letzten Sommer wurde der Praxis ein Riegel vorgeschoben, die Leistungsberechtigte dazu zwang, bis zu 10 % ihres Regelsatzes als Mehrbedarf für die Ausübung eines Umgangsrechtes zu verwenden. Wie die BA dieses Grundsatzurteil nun „umgesetzt“ hat, grenzt an einen vorsätzlichen Rechtsbruch.

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Bescheid vom JC – Aufforderung zur Prostitution?

BescheidBescheid vom JC – Unglaublicher Fall

Als Leistungsberechtigter einen Bescheid vom JobCenter zu erhalten, ist ja eigentlich der Normalfall. Worüber aber die Erwerbsloseninitiative Hartz IV Betroffene e.V. aus Potsdam in Form einer Pressemitteilung berichtet, ist schier unglaublich. Ein JobCenter hat diverse Bescheide erlassen, mit denen eine Leistungsberechtigte allem Anschein nach unterschwellig zur weiteren Ausübung der Prostitution aufgefordert wurde. Wenn man die Pressemitteilung aufmerksam liest, kommt man tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom JobCenter erlassenen Bescheide einen mehr als bitteren Beigeschmack haben und der Vorwurf von Hartz IV Betroffene e.V. vermutlich zutreffend ist.

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Euro-Zeichen in den Augen – Erbschaft

EuroEuro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem

Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.

Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.

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Beratungshilfe – Antragsformular und Unterlagen

BeratungBeratungshilfe ist ein konfliktträchtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nahezu tagtäglich. Besonders negativ fällt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden öfters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe  verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis so von allen drei Essener Amtsgerichten gehandhabt.

Den Brief des zu Recht entnervten Rechtsanwalts aus unserem vorherigen Artikel nehmen wir zum Anlass, etwas weiter vertiefend auf das stolpersteingespickte Thema Beratungshilfe einzugehen.

Wie umständlich es seit 2014 für Ratsuchende tatsächlich ist, Beratungshilfe zu erlangen, verdeutlicht ein Leitfaden der Sozialberatung Kiel, den wir im Folgenden übernommen haben.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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