Krefelder JobCenter und der Datenschutz
Das JobCenter Krefeld hat sich eine Verletzung des Sozialdatenschutzes geleistet, die uns in dieser Form bisher auch noch nicht bekannt war.
Bei einen unangekündigten Hausbesuch zwecks Überprüfung einer möglichen Einstandsgemeinschaft durch den Außendienst des JobCenters Krefeld wurden auch Daten abgefragt, erfasst und protokolliert, die keine leistungsrechtliche Relevanz hatten. So befand sich z.B. zum Zeitpunkt des Hausbesuches ein Hund in der Wohnung. Auch das wurde schriftlich festgehalten und sollte behördenintern weitergegeben und nachverfolgt werden. Zum Glück stoppte der seitens der Leistungsberechtigten eingeschaltete Bundesdatenschutz diese Vorgehensweise.
Krefeld – Der bisher verwendete Fragebogen
Wer den jeweiligen Teil des bisherigen Fragebogens des JobCenters Krefeld anklickt, erhält eine lesbare Großansicht. Und wird feststellen, dass die darin enthaltenen Fragen das rechtlich Zulässige bei weitem überschritten. So etwas haben wir in all den Jahren unserer Beratungstätigkeit bisher auch noch nicht erlebt. Durch die Fragen des JobCenters Krefeld wurden so ziemlich alle Grund- und Menschenrechte der Leistungsberechtigten verletzt, die verfassungsrechtlich verankert sind.
Z.B. wurde abgefragt, wer wie das Telefon nutzt, wer es bezahlt und wie der Anschluss ggfs. im Telefonbuch eingetragen ist. Der Hammer ist aber die Frage nach dem Ansagetext eines evtl. vorhandenen Anrufbeantworters (1.12). Das steigerte sich mit der Nachfrage, ob ein Fernsehgerät vorhanden ist und wem es dann eigentumsrechtlich zuzuordnen ist. Wollte hier das JobCenter Krefeld den Schnüffler der GEZ spielen?
Weiterhin wurde u.a. nach dem Grundriss der Wohnung gefragt, ja die Abgefragten sollten ihn sogar skizzieren oder eine Originalgrundrisszeichnung beilegen.
Hier darf bewusst die Frage aufgeworfen werden, wie groß die Ignoranz der Verantwortlichen des JobCenters Krefeld gegenüber der verfassungsrechtlichen Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz gewesen sein muss, um so ein Fragebogen überhaupt in den Verkehr zu bringen.
Krefeld – Die Antwort des Landesdatenschutz
Interessant ist die Antwort des Bundesdatenschutz auf dieses schon beinahe als kriminell zu bezeichnende Vorgehen des JobCenters Krefeld. Aufgrund dieser Anfrage hat das JobCenter Krefeld inzwischen den rechtswidrigen Fragebogen zurückgezogen und verwendet einen der BA (Anlage VE). Daher nun das Antwortschreiben:
Krefeld – Ein einmaliger Vorgang?
Das was hier öffentlich gemacht wurde, zeigt eine Einstellung und innere Haltung des JobCenters Krefeld gegenüber den Leistungsberechtigten, die ein anschauliches Beispiel für die mit dem SGB II eingeführte Überwachungsfunktion Erwachsener ist. Diese Überwachungsfunktion gibt den JobCentern immer wieder Anlass, sich als dem Grundgesetz entzogene Sonderrechtszone zu betrachten und entsprechend zu handeln.
Überheblichkeit kommt vor dem Fall!
Deutsche Volksweisheit