Wohnraumberechnung in der Stadt Essen

Seit Februar ist die Wohnraumberechnung des Landes NRW, dank RA Häußler, auf unserer Homepage eingestellt.

Die Fraktionsvorsitzenden der Partei „Die Linke“, Hans-Peter Leymann-Kurz und Gabriele Gieseke, haben im letzten Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Gesundheit (15.Juni 2010) einen Überprüfungsauftrag an die Verwaltung gestellt, der von der Verwaltung angenommen wurde. Der Wortlaut des Antrages:

Die Verwaltung wird gebeten dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung einen Sachstandbericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfallen in die örtlichen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft zu erstatten.

Begründung:
Seit 1.1.2010 gilt in ganz NRW höhere Grenzwerte für die Kosten der Unterkunft. Grund dafür ist, dass wegen der Änderungen im Wohnungsförderungsrecht des Landes NRW höhere Flächenwerte in die Kalkulation der Angemessenheitsgrenzen eingestellt wurden. Die für die Kosten der Unterkunft wichtigen Verwaltungsvorschriften zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wurden geändert. Nunmehr werden für eine Person 50 qm, für jede weitere Person 15 qm zusätzlich berechnet. Behinderten und Alleinerziehenden mit Kindern über sechs Jahren stehen weitere 15 qm oder ein weiteres Zimmer zu. Die neuen Regelungen wurden bisher in Essen nicht umgesetzt

Wir erwarten die Antwort der Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung am 21.09.2010.

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11 Antworten zu Wohnraumberechnung in der Stadt Essen

  1. Udo Seibert sagt:

    Vielleicht wäre in diesem Zusammenhang auch zu klären, ob dies nicht auch eine Angelegenheit des Landtages ist. Möglicherweise handeln andere Komunen in NRW genau so. Auch eine Klage wäre bei Ablehnung zu überlegen.

  2. Hallo Herr Seibert,
    Klagen sind schon eingereicht. Es wird wieder nur ein Gerichtsurteil die Verwirrung klären können. Stellen Sie einen Antrag an das JobCenter, der wird abgelehnt und dann kann der Fachanwalt Jan Häußler die Klage einreichen. Je mehr desto besser.

  3. RA Carsten Dams sagt:

    Hallo Herr Seibert,
    auch ich kann mich an dieser Stelle Frau Steuers Aussage nur anschließen. Erst eine gerichtliche Klärung wird in der Frage 45 oder 50 qm zu Planungssicherheit führen.

    Aktueller Stand ist, dass das JobCenter Essen momentan auch im Widerspruchsverfahren alle Ablehnungen, die allein auf die Flächengrenzen gestützt sind, bestätigt.

    Zu dieser Frage haben viele Betroffene – persönlich oder durch ihre Rechtsanwälte – Klage erhoben. Je dringlicher das Problem durch eine Vielzahl von Klagen wird, desto eher ist mit einer obergerichtlichen Klärung zu rechnen.

    Hierzu stehen den Betroffenen der Kollege Häußler und weitere im Sozialrecht spezialisierte Anwälte – einschließlich des Autors – gerne zur Beratung zur Verfügung.

  4. Lieber Herr Dams, und alle Interessierten,
    natürlich kann ein Hartz4 Berechtigter einen Fachanwalt seiner Wahl aufsuchen. Was zum Beratungshilfeschein zu beachten ist kann auf dieser Homepage nachgelesen werden oder gleich über Download ausgedruckt werden.Unser Verein weist immer gerne, bei jeder Gelegenheit auf den RA hin, der mit uns zusammenarbeitet.

  5. DerDieTotenLiebt sagt:

    Und wieviel spart die Stadt Essen wieder ein??

    Es wird immer gespart, wo es einfach nur an falscher Stelle ist und etisch nicht vertretbar.

    Jeder sollte sich mal in die gleiche Lage versetzen!
    Dann klappts auch mit dem Nachbarn! ;-)

  6. Udo Seibert sagt:

    Es ist sehr schön, daß Sie uns mitteilen, daß die Linke diese Anfrage gestellt hat. Doch über die Antwort, die am 22.9. erfolgen sollte, erfährt man nichts. Schade!

  7. Waltraut Steuer sagt:

    Lieber Herr Seibert,
    Sie erfahren es sofort, wenn es etwas zu berichten gibt. Der Antrag ist, wie üblich in unserer Kommune, geschoben worden. Abwarten und Tee trinken.

  8. Ulrike Burazin sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe Anfang letzter Woche einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug gestellt. Heute bekam ich eine Ablehnung aufgrund der Mietkosten. Grundsätzlich wurde meinem Antrag entsprochen. Folgende Fakten: Die Wohnung ist für mich und meinen 18-jährigen Sohn gedacht. Die Miete beträgt 300,- EUR (68 m²) kalt. Im Ablehnungsschreiben wird eine Kaltmiete von 282,75 EUR genannt, welche nicht überschritten werden darf. Meine jetzige Wohnung kostet bei einer Wohnungsgröße von 66 m² 350,- EUR kalt. Bis April hat noch ein weiterer Sohn mit in dieser Wohnung gewohnt.
    Soweit ich weiß, steht mir als Alleinerziehenden ein höherer Betrag zu.
    Ich hoffe, dass mir jemand im Forum helfen kann und möchte mich bereits im Vorfeld dafür bedanken.

  9. Ulrike Burazin sagt:

    Etwas habe ich in meinem 1. Beitrag vergessen zu erwähnen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das wichtig ist. Und zwar habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad über 70 und dem Merkzeichen G.

  10. Paul Krämer sagt:

    Dienstaufsichtsbeschwerde

    Fast über 75 % der Bescheide von der ARGE – Essen haben Bearbeitungsfehler und sind daher rechtswidrig. In manchen Fällen werden Zahlungsfristen gekürzt indem zum Beispiel eine Zahlungsaufforderung zeitgleich mit einem Änderungsbescheid per Post zugestellt wird.

    Dies ist ungesetzlich !

    In solchen Fällen sollte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen, da diese eine aufschiebende Wirkung auf den Bescheid hat
    Einreichen sollte man die Beschwerde am besten per Einschreiben bei der:

    ARGE JobCenter Essen
    Geschäftsführer:
    Herrn Torsten Withake
    Berliner Platz 10
    45127 Essen

    Gruß Paul Krämer

  11. Husky sagt:

    Hallo , ich hab seit kurzem auch ein Problem mit der Arge in Essen, ich wohne noch in Göttingen und möchte nach Essen ziehn da hier der Arbeitsmarkt besser ist als an meinem jetzigen Wohnort,ich war letzte Woche auf der Arge in Essen und wollte eine Wohnungszusage für eine mir angebotene Wohnung, die etwas in der Kaltmiete teurer war als genehmigt würde, wobei ich bemerken muss, das ich den MIetspiegel von 217 Euro Kaltmiete total unter den Mietenpreisen ist und wie mir von der Arge gesagt wurde gäbe es Wohnungen zu dem Preis ich hab keine entdeckt, nicht mal in der schlimmsten Gegend, wo ich nicht hin ziehen würdee, das habe ich auch bei der Arge in Stoppenberg gesagt, das sie da gerne hin ziehen kann, ich nicht das hatte ich schon, und danke nein nicht noch mal.Ich könnte auch in einem Haus wo ein Bekannter wohnt eine Wohnung finden, da wäre ich auch nicht ganz so fremd, Miete würde passen, leider sind mir auch hier die Hände gebunden, da mir von Göttingen seitens der Dame die meine Geldleistung bearbeitet, keine Umzugserlaubnis ausstellt, da sie Angst hat wegen der Umzugskosten, die ich mit Hilfe von Bekannten selbst tragen würde, meine Fallmanagerin würde mir den Umzug genehmigen , das hat sie mir am Telefon gesagt, aber da das über die andere Sachbearbeiterin läuft,sind ihr die Hände gebunden, ich sollte warten bis ich eine Stelle gefunden habe, aus der ich dann aus dem Leistungsbezug wäre, und dann bekäme ich auch eine Trennungsbehilfe bis zu 6 Monaten, was ich anhand meiner Kündigungsfrist meiner jetzigen Wohnung in Anspruch nehmen müsste, leider konnte sie mir nicht sagen, ob das in kommenden Jahr noch besteht, da ja einige Beihilfen weg fallen würden,ich han schon meinen Anwalt gefragt, der meinte ich soll einfach eine Wohnung mieten, das kann ich aber nicht, da ich dann doppelte mieten hätte und dann vielleicht ohne eigenes Geld da stehn würde, da dann keine Arge mir was zahlen würde. wäre, scheiterte der , da ja die Mühlen der Arge zu schnell mahlten.Ich könnte um mir die Sache zu erleichtern, was die Arbeitssuche angeht bzw. den Antritt einer Arbeit, die ich ja schon hatte, bei einen Bekannten könnte ich mietfrei wohnen, müsste nur halt meinen Lebensunterhalt bestreiten und meine Wohnung in Göttingen bezahlen,noch zu meinen laufenden Kosten zählt, bis die Kündigungsfrist durch ist .bzw ich einen Nachmieter hätte, den auch mein Vermieter akzeptiert, dazu bräuchte dann anteilig Hartz 4, da das Nettoeinkommen nicht reichte. Leider scheiterte der Versuch, da die Arge wollte das er seine Einkünfte für seine Hilfsbereit offen legen sollte und da, wie die es so gern handhaben uns ein eheähnliches Verhältnis andichten würde, um nicht zahlen zu müssen dazu war er aber nicht bereit, da das die Arge nichts angeht, da wir ja kein eheähnliches Verhältnis oder ähnliches führen. Das Angebot seiner Hilfsbereit steht noch, aber nicht zu den Bedingungen. Ich trette mal wieder auf der Stelle und bräüchte ihre Hilfe oder einen brauchbaren Rat, den von meinem Anwalt, möchte ich ohne Unterstützung oder Hilfe nicht Folge leisten, nicht das ich ohne finanzielle Mittel da stehe, das kann ich mir einfach nicht erlauben.
    Vielleicht haben sie noch einen Rat für mich oder können mir sagen wohin ich mich wenden kann.
    Im voraus Danke
    Lieben Gruss