Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hat die Möglichkeiten des JobCenters, Darlehen für Mietkautionen aufzurechnen – und aus dem laufenden Bezug einzubehalten – deutlich eingeschränkt.
Widersprüche gegen eine Aufrechnung von Mietkautionen haben eine aufschiebende Wirkung. Eine Vorlage für einen Widerspruch findet sich weiter unten (bzw. als Bild zum Herunterladen).
Ein Text von Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht
Nach einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.16 – B 4 AS 14/15 R, darf das Jobcenter zur Tilgung von Darlehen, die für die Mietkaution gewährt wurden, höchstens im aktuellen Bewilligungsabschnitt gegen Leistungen aufrechnen. Das heißt es darf maximal für sechs bzw. zwölf Monate ein Teil der Regelleistung einbehalten werden. Für einen weitergehenden Zeitraum wären weitere Bescheide erforderlich.
Ich empfehle daher allen Betroffenen, bei denen für einen längeren Zeitraum die Leistungen gekürzt werden oder gekürzt wurden, das Jobcenter zur Nachzahlung aufzufordern. Hierzu können Sie das beiliegende Formschreiben verwenden.
Doch auch gegen die Aufrechnung in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten können Sie erfolgreich vorgehen. Dazu müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Aufrechnungsbescheid erheben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Das Jobcenter wird vermutlich entsprechenden Anträgen nicht nachkommen. In diesem Fall müssten Sie den Klageweg beschreiten.
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