JobCenter: Keine Aufrechnung von Mietkautionen

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hat die Möglichkeiten des JobCenters, Darlehen für Mietkautionen aufzurechnen – und aus dem laufenden Bezug einzubehalten – deutlich eingeschränkt.

Widersprüche gegen eine Aufrechnung von Mietkautionen haben eine aufschiebende Wirkung. Eine Vorlage für einen Widerspruch findet sich weiter unten (bzw. als Bild zum Herunterladen).

Ein Text von Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht

Nach einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.16 – B 4 AS 14/15 R, darf  das Jobcenter zur Tilgung von Darlehen, die für die Mietkaution gewährt wurden, höchstens im aktuellen Bewilligungsabschnitt gegen Leistungen aufrechnen. Das heißt es darf maximal für sechs bzw. zwölf Monate ein Teil der Regelleistung einbehalten werden. Für einen weitergehenden Zeitraum wären weitere Bescheide erforderlich.

Ich empfehle daher allen Betroffenen, bei denen für einen längeren Zeitraum die Leistungen gekürzt werden oder gekürzt wurden, das Jobcenter zur Nachzahlung aufzufordern. Hierzu können Sie das beiliegende Formschreiben verwenden.

Doch auch gegen die Aufrechnung in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten können Sie erfolgreich vorgehen. Dazu müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Aufrechnungsbescheid erheben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Das Jobcenter wird vermutlich entsprechenden Anträgen nicht nachkommen. In diesem Fall müssten Sie den Klageweg beschreiten.

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Erwerbslosigkeit in Essen erneut gestiegen

ErwerbslosigkeitErwerbslosigkeit in Essen wieder einmal angestiegen

Auch im April 2015 ist in Essen die Zahl der tatsächlich erwerbslosen Personen gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (46.398 + 325 gegenüber April 2014) und liegt inzwischen bei 16,0 Prozent.

Während die offizielle Statistik – wie in den Vormonaten – einen leichten Rückgang der Erwerbslosigkeit suggeriert, zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass dieser Schein trügt. Der offiziell vermeldete „Rückgang“ errechnet sich lediglich daraus, dass große Gruppen erwerbsloser Personen von der offiziellen Statistik einfach nicht mehr mitgezählt werden. Im April diesen Jahres fielen in Essen insgesamt 11.203 Personen als aus der offiziellen Statistik. Diese Angaben finden sich in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit unter dem Punkt der so genannten „Unterbeschäftigung“.

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Hartz4: Stadt Essen zahlt kinderreichen Familien zu wenig Miete

family-43873_1280Gelder werden widerrechtlich und systematisch vorenthalten

„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“, heißt es schlicht in § 22 (1) des 2. Sozialgesetzbuches. Die Frage, welche Miethöhe denn nun angemessen ist, ist genauso alt wie Hartz4 und musste letztlich immer wieder durch Sozialgerichte entschieden werden.

Welche Wohnungsgröße als angemessen zu gelten hat, ist seit einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahr 2012 geklärt (AZ: B 4 AS 109/11 R). Dennoch informiert die Stadt Essen in diesem Punkt falsch. Leistungsberechtigten werden so widerrechtlich und systematisch Gelder vorenthalten. Betroffen von dieser Falschinformation sind Bedarfsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen, in der Regel also kinderreiche Familien. Eine ebensolche kinderreiche Familie hatte gegen diese Benachteiligung Widerspruch eingelegt.

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