JobCenter: Keine Aufrechnung von Mietkautionen

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hat die Möglichkeiten des JobCenters, Darlehen für Mietkautionen aufzurechnen – und aus dem laufenden Bezug einzubehalten – deutlich eingeschränkt.

Widersprüche gegen eine Aufrechnung von Mietkautionen haben eine aufschiebende Wirkung. Eine Vorlage für einen Widerspruch findet sich weiter unten (bzw. als Bild zum Herunterladen).

Ein Text von Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht

Nach einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.16 – B 4 AS 14/15 R, darf  das Jobcenter zur Tilgung von Darlehen, die für die Mietkaution gewährt wurden, höchstens im aktuellen Bewilligungsabschnitt gegen Leistungen aufrechnen. Das heißt es darf maximal für sechs bzw. zwölf Monate ein Teil der Regelleistung einbehalten werden. Für einen weitergehenden Zeitraum wären weitere Bescheide erforderlich.

Ich empfehle daher allen Betroffenen, bei denen für einen längeren Zeitraum die Leistungen gekürzt werden oder gekürzt wurden, das Jobcenter zur Nachzahlung aufzufordern. Hierzu können Sie das beiliegende Formschreiben verwenden.

Doch auch gegen die Aufrechnung in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten können Sie erfolgreich vorgehen. Dazu müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Aufrechnungsbescheid erheben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Das Jobcenter wird vermutlich entsprechenden Anträgen nicht nachkommen. In diesem Fall müssten Sie den Klageweg beschreiten.

___________________________________________________________________________

Vorlage für einen Widerspruch:

Name:

BG-Nummer 34348BG_____________

An das Jobcenter Essen __________

o persönlich gegen Empfangsquittung oder

o per Telefax

 

Hiermit beantrage ich, dass die Leistungen aus dem/den Bewilligungsbescheid/en vom

_____________________________________________ für den Zeitraum __________ bis

____________ vollständig an mich ausgezahlt werden.

 

Zur Tilgung des Darlehens für die Mietkaution haben Sie monatlich einen Betrag in Höhe

von _________ Euro von meinen Leistungen einbehalten. Bitte zahlen Sie mir diesen

Betrag innerhalb von vier Wochen nach. Es bestand nach der Rechtsprechung des

Bundessozialgerichts keine Rechtsgrundlage für eine Einbehaltung.

 

Sollte die Nachzahlung innerhalb der o.g. Frist nicht bei mir eingehen, behalte ich mir vor

eine Leistungsklage beim Sozialgericht zu erheben.

 

Datum, Unterschrift

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2 Antworten zu JobCenter: Keine Aufrechnung von Mietkautionen

  1. Pingback:Mietkaution Darlehn - tilgen oder nicht? - Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO-Forum)

  2. Aletheianoesis sagt:

    Der deutsche Staat ist mal wieder auf den Weg in ein totalitäre System bzw. der deutsche Staat ist schon bereits ein totalitäres System und kein Rechtsstaat mehr. Alle Bürger werden schon überwacht über das Finanzamt und andere Ämter. Das Jobcenter ist eine Vorstufe zum Konzentrationslager, in der Menschen vorsätzlich durch Entzug von Geld vernichtet werden. Das Jobcenter dient zur Vernichtung von arbeitslosen Menschen.