JobCenter müssen Fahrtkosten erstatten

Das JobCenter pflegt den Kontakt zu seinen KundInnen und lädt sie immer wieder gerne mal ein. Die Ihnen hierdurch entstehenden Fahrtkosten mussten Sie bislang aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen. Dieses Ärgernis hat endlich ein Ende!

Für die meisten kostet ein Besuch beim JobCenter (gerade auch nach den Umzügen) 4,20 Euro (2x Preisstufe A) und lag somit unterhalb der Bagatellgrenze von 6,- Euro. Die Folge war: Sie blieben auf den Kosten sitzen. Diese Praxis ist unzulässig, wie am Nikolaustag (6. Dezember 2007) das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich entschieden hat. Das BSG schloss sich der Auffassung des Klägers an, dass auch deutlich geringere Beträge – angesichts des knapp bemessenen Budgets eines Hartz4-Empfängers – zu erstatten sind.

Geklagt hatte ein arbeitsloser Augsburger, der 1,76 Euro erstattet haben wollte (acht Kilometer mit dem Auto á 22 Cent). Der Mann argumentierte damit, dass ihm nach dem Hartz-IV-Regelsatz nur 11,52 EUR am Tag zustünden. „Ich will nicht sagen, dass mein Mandant an Meldetagen nichts essen darf, aber irgendwo muss es ja gespart werden“, sagte sein Anwalt. Die Richter folgten der Argumentation des Anwalts. Eine Bagatellgrenze von sechs Euro sei bei den beschränkten Verhältnissen eines ALG II-Empfängers nicht angemessen.

Konkret heißt das: Beantragen Sie für jeden Besuch des JobCenters, bei dem Ihnen Fahrtkosten entstehen, die Erstattung. Hierzu können Sie unsere Vorlage verwenden, die Sie unter Downloads finden.

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die gängige Praxis der JobCenter vor Gericht oftmals keinen Bestand hat. Widersprüche und Klagen lohnen sich. Verbreiten Sie diese Information weiter!!!

Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.