Betreuungsgeld – Vorsicht neue Falle!

BetreuungsgeldDas Betreuungsgeld, die sogenannte Herdprämie, droht SGB II-Leistungsberechtigten zum Fallstrick zu werden.

Mit Wirkung zum 1. August 2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Schnell hatte sich dafür im Volksmund der etwas abwertende Begriff Herdprämie eingebürgert. Mit dem Betreuungsgeld sollte für Eltern, die ihre Kinder ab einem Lebensalter von 15 Monaten nicht in irgendeine Form der öffentlichen Betreuung geben, ein finanzieller Ausgleich dafür geschaffen werden.

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Geld – Haben Sie welches zu verschenken?

GeldEssener SGB II-Leistungsberechtigte verschenken oft genug Geld

Wie wir schon in unserem Artikel Warmwasser – Ein Dauerbrenner bei der KdU angeführt haben, bedarf das Thema Warmwasseraufbereitung immer noch weiterer Erklärungen.

Denn es geht dabei um ihr Geld!

Leider müssen wir wieder einmal verstärkt in unseren Rechtsberatungen feststellen, dass Essener SGB II-Leistungsberechtigte oftmals im wahrsten Sinne des Wortes Geld verschenken.

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Sozialgeld – Was ist das und wer hat Anspruch darauf?

Es gibt die unterschiedlichsten Sozialleistungen. Eine davon ist das Sozialgeld. Was genau ist das und wer hat darauf einen Anspruch?

Das Sozialgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist eine besondere Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die

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Keine Sippenhaft der Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen

SippenhaftDer gängigen Praxis, im Sanktionsfall die gesamte Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft zu nehmen, schiebt das Bundessozialgericht einen Riegel vor

Nachdem wir vor Kurzem über die drastisch gestiegene Anzahl der Sanktionen berichteten, möchten wir in diesem Zusammenhang auf ein kürzlich ergangenes BSG-Urteil, B 4 AS 67/12 R, vom 23. Mai 2013 hinweisen. Dieses Urteil schützt eine Bedarfsgemeinschaft vor Sippenhaft. Nehmen wir folgenden beispielhaften Fall an:

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Regelsatz für Kinder verfassungswidrig?

An alle Hartz4-Berechtigten!

Ich halte es spätestens nach dem Beschluss des BSG vom 27. Januar 2009 zur Vorlage der Regelsätze für Kinder in Karlsruhe für angezeigt, dass möglichst alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die in den letzten 4 Jahren (mindestens teilweise) unter 15 Jahren alt waren, einen Überprüfungsantrag stellen, um sich Ansprüche für den Fall zu sichern, dass das BVerfG zu ihren Gunsten entscheiden wird. Dieses ist aufgrund der versteckten Verweisung des § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III erforderlich.

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