Wohngelderhöhung für 2016 geplant
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant die Bundesregierung für 2016 eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes um teilweise bis zu 200%. Eigentlich ein längst überfälliger Schritt, denn seit 2009 hatte es keine Erhöhung des Wohngeldes mehr gegeben. Insbesondere da seitdem die Mieten teilweise drastisch gestiegen sind.
Allerdings birgt diese Erhöhung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für alleinerziehende Aufstocker.
Wohngelderhöhung ab 2016
Zur Einleitung in dieses Thema zitieren wir teilweise die Pressemitteilung des Bundesbauministeriums:
Das Wohngeld wird reformiert
Mit einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.
Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.
Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Wer sich nun die Mühe macht, die vom BMUB im weiteren Verlauf der Pressemitteilung angeführten Fallbeispiele zu lesen, wird erkennen, dass die Erhöhungen des Wohngeldes nicht wirklich gravierend und nachhaltig ausfallen werden.
Hierzu hat der Spiegel-Online auch schon einen entsprechend kommentierten Bericht verfasst, den wir unseren Lesern auszugsweise zitieren wollen:
In Einzelfällen ergibt sich laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung eine Erhöhung des Wohngelds um bis zu 197 Prozent – das angeführte Beispiel macht aber deutlich, dass sich selbst ein derart hoher prozentualer Anstieg in absoluten Beträgen im Rahmen hält: Eine dreiköpfige Familie mit Kleinkind und Eigenheim bekäme demnach künftig 92 statt 31 Euro im Monat.
Dem Ministerium zufolge sollen rund 870.000 Haushalte von der Wohngeld-Reform profitieren, darunter 90.000 Haushalte, die bislang auf die Grundsicherung angewiesen waren und kein Wohngeld erhalten haben. Ministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte der Zeitung, es sollen mehr Menschen Wohngeld erhalten und jeder Einzelne einen höheren Betrag.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die angekündigte Erhöhung als „überfällig“ bezeichnet. „Es ist ein Witz, dass zwischen 2009 und 2016 das Wohngeld nicht erhöht wurde, obwohl die Mieten in dem Zeitraum deutlich gestiegen sind“, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Nötig sei, den Zuschuss künftig stetig anzupassen. Zudem fehle in den Plänen der Regierung eine Heizkostenkomponente.
Dieser Artikel hebt einen deutlichen Kasus Knacksus des Wohngeldes hervor, es fehlt tatsächlich eine Heizkostenkomponente. Diese gab es beim Wohngeld von 2009 bis 2011. Dann strich die Bundesregierung diese wieder mit der Begründung, dass die Energiekosten gesunken sein.
An dieser Stelle ein Hinweis für interessierte Leser:
Es hat sich anscheinend immer noch nicht ausreichend herumgesprochen, dass auch Wohngeldbezieher mit Kindern seit 2011 einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II haben. Hierzu können unsere Rechtsberatungen gerne weitere Auskünfte erteilen.
Wohngelderhöhung – Gefahr für alleinerziehende Aufstocker
Da Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gem. § 12a SGB II vorrangige Sozialleistungen darstellen, lauert in der geplanten Wohngelderhöhung eine gewisse Gefahr. Auch wenn die geplanten Erhöhungen sich nicht wirklich deutlich geldwert ausdrücken, können sie jedoch dazu führen, dass Fallkonstellationen entstehen, die bisher Berechtigte aus dem SGB II-Leistungsbezug herausfallen lassen werden. Vorrangig ist hierbei an alleinerziehende Aufstocker zu denken.
Zwar sorgt Abs. 2 des § 12a SGB II dafür, dass ein gewisser Schutzmechanismus vorhanden ist. Es ist aber nicht auszuschließen, dass dann künftig wegen ein paar Euro das Wohngeld eine vorrangige Sozialleistung ist. Nachteilig wirkt sich für dann Betroffene aus, dass sie zwar weiterhin Anspruch auf ein Sozialticket, eine GEZ-Befreiung und BuT-Mitteln haben werden, jedoch Keinen auf evtl. Mehrbedarfe und Sonderleistungen nach dem SGB II. Kritisch könnte es ggfs. beim Alleinerziehendenzuschlag, den Ernährungsmehrbedarfen und dem Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserversorgung werden. Hier ist unserer Auffassung nach die Rechtslage nicht eindeutig. Das könnte zu einer weiteren Prozesswelle vor den Sozialgerichten führen.
Wohngeld – Mögliche Situation in Essen
Hier in Essen ist die Zahl der Aufstocker mit 14.600 relativ hoch. Da aber das Wohngeld eine soziale Transferleistung ist, die jeweils hälftig aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wird, dürfte die Stadt Essen ein sehr starkes Interesse haben, dadurch ihren Haushalt zu entlasten. Mit anderen Worten, je mehr aufstockende SGB II-Leistungsberechtigte in den Wohngeldbezug gedrängt werden können, um so mehr Geld wird die Stadt Essen bei ihrem Anteil an den Kosten der Unterkunft sparen, den sie bekanntlichermaßen aus eigenen Mitteln erbringen muss.
Daher steht zu befürchten, dass ab 2016 aufstockende Leistungsberechtigte durch das JobCenter vermehrt aufgefordert werden, entsprechende Anträge auf Wohngeld zu stellen.
Hierzu können dann aber unsere Rechtsberatungen fundierte Auskünfte geben.
Tritt eine Idee in ein hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus – weil keine andere da ist, die ihr den Rang streitig machen könnte.
Charles-Louis de Montesquieu – Franz. Schriftsteller und Philosoph (1689 – 1755)
Hallo,
zu der Aussage: „Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden.“ möchte ich nur feststellen, dass in den Gemeinden Sachsen die Mietenstufen bei 31 Gemeinden gesenkt wurden und meines Wissens nicht bei einer erhöht wurde.
Daraus ergibt sich für mich die Frage: Was nützen also die Anhebung der Miethöchstbeträge bei gleichzeitiger Senkung der Mietenstufe der Gemeinden? Vielleicht kann mich jemand darüber aufklären. Vielen Dank