BMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß
Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.
Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13 R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.