Eine weitere Sonderbehandlung von Hartz4-LeistungsempfängerInnen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat es nunmehr geschafft, eine Definition zu ersinnen, mit welcher ein Arzt eine Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der zweiten Klasse krankschreiben muss:
„Arbeitsunfähig sind diese Personen dann, wenn sie krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können.“
In der Praxis würde das bedeuten, dass ein Hartz4-Leistungsempfänger, welcher krankheitsbedingt nicht an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen oder einen Termin beim JobCenter, respektive ärztlichen Dienst nicht wahrnehmen kann, seinen Arzt darauf hinweisen muss, dass er Leistungen nach dem SGB II bezieht und die AU der zweiten Klasse benötigt. Durch diese Regelung würde der Arzt quasi zum Richter über das finanzielle Wohl eines Hartz4-Leistungsempfängers, denn wenn er ihn nicht mit dieser AU der zweiten Klasse krankschreiben sollte, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass ihn das JobCenter trotz Erkrankung bei Nichterscheinen zu einem Termin oder beim Fernbleiben von einer Eingliederungsmaßnahme sanktionieren könnte.
Dieser Vorlagebeschluss geht nun zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zwecks Prüfung (also Durchwinken) und tritt, „wenn er von dort aus nicht beanstandet wird“, nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Nun muss man sich ernsthaft fragen, was die ohnehin bereits mehr als stigmatisierten und diskriminierten Hartz4-LeistungsempfängerInnen noch alles an Verfassungsbrüchen hinnehmen müssen. Denn Artikel 3 GG besagt ausdrücklich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Krank ist krank, egal ob jemand erwerbstätig oder erwerbslos ist. Sicherlich gab es auch schon immer im Arbeitsrecht die Definition der bettlägerigen Krankschreibung, aber die lässt sich nicht mit dem vergleichen, was hier veranstaltet wird.
Aber wie war das? Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher, etwa Angehörige der Legislative ? Man kann nur noch eines hoffen: dass es in der Judikative noch Menschen gibt, die diese Diskriminierung gemäß ihrem durch das Grundgesetz erteilten Auftrag stoppen.
aintheavy
Anmerkung der Redaktion: Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staate, die Judikative die rechtsprechende Gewalt. Und wer als Erste/Erster im Kommentar die dritte Gewalt in unserem Schland benennen kann, bekommt von BG45 e.V. ein Bund Schnittlauch überreicht, oder wahlweise das Grundgesetz für die Bu…schland. Versprochen.