Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte – IAB-Studie

PflegePflege Zuhause durch Leistungsberechtigte – Studie des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat gestern eine neue Studie zum Thema Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Bezieher) vorgestellt. Der Anteil der Leistungsberechtigten, die die Pflege von Angehörigen selber organisieren, ist deutlich höher, als im Vergleich zu Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen. Die wichtigsten Ergebnisse hat das IAB in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Weiter unten haben wir diese im Volltext angeführt.

Pflege Zuhause – Die Kurzzusammenfassung

Hier nun, wie angekündigt, die Pressemitteilung des IAB:

Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 12.3.2015

Rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen nach eigenen Angaben Angehörige. Das sind gut sieben Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem Haushalt leben, der Hartz-IV-Leistungen bezieht. Bei Personen, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, liegt dieser Anteil bei fünf Prozent. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Donnerstag hervor.

33 Prozent der pflegenden Hartz-IV-Empfänger kümmern sich mindestens 20 Stunden in der Woche um ihre Angehörigen. Bei Pflegenden, die keine Leistungen beziehen, sind es 18 Prozent. 22 Prozent der pflegenden Hartz-IV-Empfänger sind zehn bis 19 Stunden in der Pflege tätig und 40 Prozent neun Stunden oder weniger.

Dabei übernehmen 91 Prozent der pflegenden Hartz-IV-Empfänger Besorgungen und Erledigungen außer Haus und 76 Prozent Aufgaben der Haushaltsführung und der Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken. 59 Prozent der Befragten leisten aber auch einfache Pflegetätigkeiten wie etwa Hilfe beim Ankleiden. 22 Prozent verrichten zudem schwierigere Pflegetätigkeiten wie beispielsweise Hilfe beim Umbetten.

Grundsätzlich müssen alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber davon befreit werden. Bei Nicht-Pflegenden sind dies mit knapp 33 Prozent am häufigsten gesundheitliche Probleme. Bei pflegenden Hartz-IV-Beziehern ist der häufigste Grund mit 28 Prozent die Pflege Angehöriger, gefolgt von gesundheitlichen Einschränkungen mit 26 Prozent und Kinderbetreuung mit 20 Prozent. Dabei können mehrere Gründe gleichzeitig zutreffen. So kann es sein, dass Personen aus einem anderen Grund dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und sich erst danach für die Pflege eines Angehörigen entscheiden.

Die IAB-Forscherinnen Katrin Hohmeyer und Eva Kopf schreiben in ihrer Studie: „Insgesamt ist die Erwerbssituation der pflegenden und nicht-pflegenden Leistungsbezieher ähnlich. Ungefähr ein Zehntel beider Gruppen ist erwerbstätig. Wenn allerdings Pflegende nach einer Arbeit suchen, streben sie seltener eine Vollzeitbeschäftigung an.“ Insbesondere wenn die Pflege einen hohen Stundenumfang einnähme, dürfte es schwierig sein, neben der Pflege einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Pflegende Hartz-IV-Empfänger stünden, so Hohmeyer und Kopf, im Spannungsfeld zwischen Pflegetätigkeit und Arbeitsmarktbeteiligung. Einerseits werde der Pflegebedarf durch den demografischen Wandel steigen. Andererseits sei aus gesellschaftlicher Perspektive eine hohe Erwerbsbeteiligung erstrebenswert.

Die Studie beruht auf dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“, in der sowohl Haushalte mit Hartz-IV-Bezug als auch ohne Leistungsbezug befragt werden. Sie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0515.pdf.

Ergänzende Daten zu Pflegenden und Nichtpflegenden ohne ALG-II-Bezug sind unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0515_Anhang.pdf zu finden.

Pflege Zuhause durch Leistungsberechtigte

Was in dieser Pressemittlung zur Pflege Zuhause nicht angeführt wird, ist die Tatsache, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Pflegezeit aus dem SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) heraus sehr diffizil sind. Denn in einer anerkannten Pflegezeit werden durch die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Das ist aber bei SGB II-Leistungsberechtigten nicht erwünscht, weswegen sie seit 2011 gesetzlich von der Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen ausgeschlossen sind. Leider gibt es im Zusammenhang mit dieser Rechtsfrage noch keine Grundsatzurteile, so dass wir wegen der Komplexität der Materie hier in diesem Artikel auch nicht weiter darauf eingehen können.

Pflege Zuhause – Unsere Rechtsberatungen

Sollten Leistungsberechtigte die Pflege von Angehörigen Zuhause selber organisieren und möchten daher dennoch einen Antrag auf Pflegezeit stellen, so sollten sie darauf gefasst sein, dass das ein längeres, juristisches Verfahren nach sich ziehen kann. Hierbei kann ihnen dann aber durch unsere Rechtsberatungen kompetent weitergeholfen werden.

Eine Familie, zu der ein Greis gehört, besitzt einen Schatz.
Chinesisches Sprichwort

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