Lichtblick am Horizont – Aktueller Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 07. Januar unter dem AZ 3 Ta 200/14 einen Beschluss vom 11.11.2014 zu der Gewährung von Prozesskostenhilfe für SGB II-Leistungsberechtigte veröffentlicht, der im wahrsten Sinne des Wortes ein Lichtblick am Horizont ist. Denn nachdem es noch gar nicht so lange her ist, dass die Regelungen der PKH verschärft wurden, wird hier durch ein ordentliches deutsches Gericht quasi amtlich festgestellt, dass es noch so etwas wie ein Recht auf Recht gibt.