Lichtblick am Horizont – Beschluss eines LAG

LichtblickLichtblick am Horizont – Aktueller Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 07. Januar unter dem AZ 3 Ta 200/14 einen Beschluss vom 11.11.2014 zu der Gewährung von Prozesskostenhilfe für SGB II-Leistungsberechtigte veröffentlicht, der im wahrsten Sinne des Wortes ein Lichtblick am Horizont ist. Denn nachdem es noch gar nicht so lange her ist, dass die Regelungen der PKH verschärft wurden, wird hier durch ein ordentliches deutsches Gericht quasi amtlich festgestellt, dass es noch so etwas wie ein Recht auf Recht gibt.

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Nachhilfe für Schüler – wegweisender Beschluss

NachhilfeNachhilfe für Schüler – aktueller Beschluss dazu

Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte das Sächsische Landessozialgericht unter dem AZ L 2 AS 1285/14 B ER einen sehr interessanten und wegweisenden Beschluss zum Thema Nachhilfe bei BuT-Mitteln. Diesen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da wir wissen, dass es auch hier in Essen genug Betroffene gibt. Und das JobCenter Essen nur zu gerne Leistungen aus den BuT-Mitteln; insbesondere auch für Nachhilfe von Schülern; verweigert. Da die Stadt Essen das dafür vom Bund stammende Geld lieber in die kommunale Haushaltssanierung „investiert“. Und dabei vergisst, dass die BuT-Mittel eine Investition in die Zukunft sind.

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Faszinierend: Aktuelles Urteil zu Telefonlisten

faszinierendFaszinierend und einmalig: Urteil zum Thema Telefonlisten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 ein Urteil mit dem AZ 4 K 2911/13.GI zu der Herausgabe von Telefonlisten durch das JobCenter Gießen gefällt, welches in mehreren Richtungen faszinierend und wegweisend ist.

Besonders bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass erstmalig in der neueren Rechtsgeschichte ein ordentliches deutsches Gericht die verfassungskonforme Existenzberechtigung des JobCenters als deutsche Behörde anzweifelt.

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Einschnitte in der sozialen Sicherung

Der Koalitionsvertrag bringt weitere Einschnitte in der sozialen SicherungDer Koalitionsvertrag bringt weitere Einschnitte in der sozialen Sicherung

Wenn man diesen Vertrag einmal genauer studiert, bekommt man das kalte Grausen. Denn hinter vielen hochtrabend formulierten Phrasen verbergen sich nichts anderes als massive Einschnitte beim sozialen Sicherungssystem unseres Landes. Zwar handelt es sich bei dem Koalitionsvertrag um eine Absichtserklärung. Nur da diese als Basis des Regierens dienen wird, ist davon auszugehen, dass viele Vorhaben umgesetzt werden. Und wie immer werden die ohnehin Benachteiligten die Verlierer sein.

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Angriff auf die Pressefreiheit in Hessen

AngriffStaatsmacht plant Angriff auf die Pressefreiheit

Am 6. Dezember um 9 Uhr 15 findet im Landgericht Kassel im Raum C 023 eine der kuriosesten Verhandlung zum Thema SGB II und JobCenter statt, die es jemals gab. Diese Verhandlung stellt einen Angriff durch eine staatliche Institution auf die Pressefreiheit dar. Das JobCenter Werra-Meißner-Kreis verklagt den Radiosender Antenne Hessen auf Unterlassung und Schmerzensgeld wegen einer kritischen Berichterstattung über die Zustände in diesem JobCenter.

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Internetbeobachtung – Adieu Rechtsstaat

InternetbeobachtungInternetbeobachtung – ein Abgesang auf den Rechtsstaat

Wie es in den letzten Tagen durch die Presse geisterte, plant die Bundesagentur für Arbeit die Einrichtung eines Internetüberwachungs- und schnüffelsystems für SGB II-Leistungsberechtigte. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die BA dort den Vorschlag eingebracht, eine gesetzliche Grundlage für die Internetbeobachtung von SGB II-Leistungsberechtigten zu schaffen.

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Beistand bei JobCenter-Angelegenheiten

BeistandBegleitung – Recht auf Beistand

Ein leidiges Thema und Dauerbrenner ist die Begleitung von Leistungsberechtigten durch einen Beistand zu Terminen beim JobCenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierüber gibt es regelmäßig Unstimmigkeiten mit dem jeweiligen Träger. Oftmals wird Leistungsberechtigten dann das Recht auf einen Beistand verwehrt.

Hierzu hat die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping von der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass das Recht auf einen Beistand unveräußerlich ist.

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