Begleitung – Recht auf Beistand
Ein leidiges Thema und Dauerbrenner ist die Begleitung von Leistungsberechtigten durch einen Beistand zu Terminen beim JobCenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierüber gibt es regelmäßig Unstimmigkeiten mit dem jeweiligen Träger. Oftmals wird Leistungsberechtigten dann das Recht auf einen Beistand verwehrt.
Hierzu hat die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping von der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass das Recht auf einen Beistand unveräußerlich ist.