Widerstand gegen Bescheide lohnt sich

WiderstandWiderstand gegen Bescheide vom JobCenter kann sich lohnen

Das zeigt jedenfalls eine Statistik der Bundesregierung, die als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke im Bundestag erfolgte.

Diese Statistik liegt aber scheinbar bisher nur der Frankfurter Rundschau vor. Dazu hat diese am Donnerstag einen Artikel veröffentlicht, der aber noch nicht ins Netz gestellt wurde. Ebenso wie die offizielle Antwort der Bundesregierung noch nicht als Drucksache des Deutschen Bundestages öffentlich erhältlich ist.

Widerstand und die Erfolgsaussichten

Da noch keine öffentlich zugänglichen Dokumente verfügbar sind, müssen wir auf die allgemeine Berichterstattung im WorldWideWeb zugreifen.

Zu diesen Zahlen hat das Internet-Portal FinanzNachrichten.de einen Artikel verfasst, den wir auszugsweise zitieren wollen:

Jeder dritte Widerspruch und fast jede zweite Klage gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter werden zugunsten der betroffenen Langzeitarbeitslosen entschieden. Das geht aus einer Antwort der amtierenden Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Nach diesen Daten wurden im vergangenen Jahr insgesamt 588.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter bearbeitet. Etwas mehr als 208.000 Anträgen wurde stattgegeben. Das entspricht aus Sicht der Langzeitarbeitslosen einer Erfolgsquote von 35,4 Prozent. Erledigte Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gab es im vergangenen Jahr 115.000.

[…]

Von den rund 59.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurden 22.000 oder 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Bei den rund 5.200 Klagen waren die Hartz-IV-Empfänger in 43,9 Prozent aller Fälle erfolgreich.

Den Widerstand nicht aufgeben

Diese Zahlen belegen, dass es sich wirklich lohnt, den Widerstand gegen SGB II-Bescheide nicht aufzugeben. Egal ob sich dabei um Leistungs-, Kürzungs- oder Einstellungsbescheide handelt. Insbesondere die hohe Erfolgsaussicht beim Vorgehen gegen Sanktionen sollte den Widerstandswillen Betroffener anspornen.

Wer sich das selber nicht zutraut, kann gerne eine der von uns angebotenen Rechtsberatungen aufsuchen.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)

Tagged , , , , , , , , , , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.