Neues von den Possenreissern aus dem JobCenter Pinneberg

ALGII-Ratgeber vom JobCenter Pinneberg schockiert viele Leistungsberechtigte

Im Juli diesen Jahres holte das JobCenter Pinneberg zu seinem ersten Schildbürgerstreich aus. Es veröffentliche in Comicform einen Ratgeber ALGII leicht verständlich, der eine mediale Resonanz quer durch die Republik erzeugte.

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Dauerbrenner Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist nach wie vor ein Thema

Das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht hat in den meisten Fällen zu Gunsten der Kläger entschieden, eine Wohnfläche für eine Person von 50qm ist angemessen. Wir warten aber noch auf das Urteil des Bundessozialgerichtes, denn die ARGE ist natürlich immer in Revision gegangen. Welche neuen Berechnungen ein für uns günstiger Ausgang nach sich ziehen wird, darüber werden wir ausführlich berichten. Weiterlesen

Telefax hat Beweiskraft für Zugang des Widerspruchs

Das Sozialgericht Duisburg hat am 03.12.10 entschieden, dass der Beweis des Zugangs eines Widerspruchs, der per Telefax versendet wurde, durch einen Sendebericht möglich ist (S 38 AS 676/10 [nicht rechtskräftig]). Die Kläger hatten in dem zu entscheidenden Fall durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt Widerspruch per Fax eingelegt. Als hierüber nicht entschieden wurde, wurde die beklagte Arge Essen zunächst erinnert und sodann eine Untätigkeitsklage bei Gericht eingereicht, um das JobCenter zu einer Entscheidung über den Widerspruch zu zwingen. Die Arge bestritt jedoch, einen Widerspruch erhalten zu haben. Sie war der Meinung auch der Sendebericht würde keine Beweiskraft dafür haben, dass ein Widerspruch eingelegt worden sei. Weiterlesen

Notwendiger Umzug in teurere Wohnung zulässig

Urteil zu Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig

Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.

Zu Grunde lag ein Fall zu den Kosten der Unterkunft einer Bochumer Hartz IV-Bezieherin und ihrer 6-jährigen Tochter. Die Klägerinnen zogen in eine neue, teurere Wohnung um, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Die ARGE wollte weiterhin nur die niedrigere Miete in der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Stadt Bochum könnten höhere Unterkunftskosten nur nach vorheriger Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug getragen werden. Weiterlesen

Erstattung von Renovierungskosten

Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet.

Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind.

Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig. Das BSG (a.a.O.) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der örtliche Standard ist und welche Kosten hierfür aufgewendet werden müssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckmäßiger Weise durch ein Sachverständigengutachten zu klären ist. Weiterlesen

Ombudsstelle der ARGE Essen – Die Diskussion geht weiter

Auf Anfrage der BG45 hat sich Dietrich Schoch eingehend mit dem vorläufigen Konzept der Geschäftsführung ARGE Essen befasst.

Dietrich Schoch war bundesweit der einzige Ombudsmann einer Arge (Duisburg) – bis er aus Protest über die dortigen Zustände hinschmiss. Wir gehen davon aus, dass allen Hartz4-Berechtigten die Arbeit Herrn Schochs und die Reaktion der ARGE Duisburg bekannt geworden ist. Herr Schoch ist in den Duisburger Sozial- und Gesundheitsausschuss berufen worden und engagiert sich im „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“. Die BG45 bedankt sich für die folgende Stellungnahme: Weiterlesen

Ombudsstelle im JobCenter Essen

Die lange geforderte Ombudsstelle für ALG II Bezieher soll nun Wirklichkeit werden

Wie in dem Konzept-Ombudsstelle zu lesen, soll vom Februar bis Oktober 2010 eine Probephase laufen. Wir dürfen gespannt sein!

Welchem Zweck wird die Ombudsstelle dienen, außer dem JobCenter selbst? Wie wird die ehrenamtlich arbeitende Person geknebelt und an Händen und Füßen gefesselt ihren Aufgaben gerecht werden können? Wie könnten zeitnah Lösungen zu Problemen mit dem JobCenter gefunden werden, wenn die Ombudsstelle dem Kundenreaktionsmanagement nachgeordnet wird? Weiterlesen