Skandalöse Zustände in Essen beim Paket Bildung und Teilhabe

Wo sind die Euros für Bildung und TeilhabeMittel aus Bildung und Teilhabe vermutlich versickert. Wer sagt die Wahrheit? Herr Renzel oder die Partei Die Linke?

Wie manche aufmerksame Leser vorgestern der NRZ und der WAZ-Online entnehmen konnten, sollen im Jahr 2011 rund 7 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem Paket Bildung und Teilhabe in den dunklen Kanälen des Essener Kommunalhaushaltes versickert sein.

Fakt ist, dass die Stadt Essen im Jahr 2011 10.267.199,70 € an Bundesfördermitteln für das Paket Bildung und Teilhabe erhalten hat. Ausgegeben wurden davon aber nur lediglich 2.747.731,07 €. Somit verbleibt eine Differenz von 7.519.468,63 €, über deren Verbleib die Stadt Essen bisher keine genaue Angaben gemacht hat.

Die NRW-Landesregierung bestätigt die Zahlungen

Eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper brachte die tatsächlich geleisteten Zahlungen des Bundes für Mittel aus dem Paket Bildung und Teilhabe an die Stadt Essen ans Licht. In ihrer Antwort bestätigt die NRW-Landesregierung die oben genannte Zahl.

Die Linke verlangte Auskunft über den Verleib der Mittel

Obwohl die Fraktion der Partei Die Linke im Stadtrat mehrfach bei der Stadtverwaltung Essen nach dem Verbleib der oben angeführten Restsumme fragte, erhielt sie aber nie eine konkrete Antwort. Im Gegenteil, man versuchte seitens der Stadtverwaltung sogar noch, diese vorzuführen.

Erst unablässiges, hartnäckiges Nachfragen brachte die Wahrheit ans Licht. Letztendlich wurde die Aussage getroffen:

„Das Sozialdezernat konnte nicht mehr nachhalten, wo das Geld geblieben ist“

Bildung und Teilhabe ist ein Rechtsanspruch

Das Paket Bildung und Teilhabe wurde 2011 als Ausgleich für die Verringerung der Eckregelsätze für Kinder in das SGB II aufgenommen. Denn im Rahmen der durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform der Eckregelsätze wurden diese nach unten korrigiert. Und dies mit der Begründung, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommen würde. Somit unterstellte man damals Eltern mit Kindern im SGB II-Leistungsbezug pauschal, dass sie diese Gelder für sich verbrauchen würden.

Und wo bleibt nun dieser Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe hier in Essen?

Das ist das besonders Perfide an der ganzen Geschichte. Denn es trifft wie so oft im Bereich des SGB II die Kinder, also diejenigen, die am hilflosesten sind. So stehen ab dem nächsten Jahr 77 Sozialarbeiterstellen auf der Kippe. In Konsequenz bedeutet das, dass benachteiligte Kinder nicht mehr gezielt gefördert werden könnten.

Eigentlich wäre es bei korrekter Rechtsauslegung gemäß § 46 SGB II die Verpflichtung der Stadt Essen gewesen, die im Jahr 2011 nicht verbrauchten Mittel in das nächste Jahr zu übertragen. Damit es dann wiederum den betroffenen Kindern zu Gute hätte kommen können.

Darüber hinaus war es hinreichend bekannt, dass die Bundesregierung die Auffassung hat, dass die Bundeszuschüsse für das Paket Bildung und Teilhabe zunächst erst einmal auf zwei Jahre befristet sind. Sie beruft sich dabei auf die Absätze 5 und 6 des § 46 SGB II, aus welchen eindeutig hervorgeht, dass der Zuschuss in seiner bisherigen Höhe von 5,4% nur bis zum Jahr 2013 befristet ist.

Problematisch dabei ist, dass es sich bei den jeweiligen Bundeszuschüssen für das Paket Bildung und Teilhabe um einen pauschalisierten Betrag handelt. Deswegen musste die Stadt Essen auch keine wirklich konkrete Rechenschaft über die Verwendung der Mittel gegenüber dem Land NRW oder dem Bund ablegen. Denn in dieser Richtung sind die entsprechenden Gesetzestexte etwas schwammig formuliert. In § 46 Abs. 8 Satz 4 und 5 SGB II heißt es lediglich: „Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Die Länder gewährleisten, dass geprüft wird, dass die Ausgaben der kommunalen Träger begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.“.

Zudem bedeutet das auch, dass gemäß aktueller Gesetzeslage nach dem SGB II nicht verbrauchte Mittel nicht an den Bund zurückgeführt werden müssen.

Dieses nutzte die Stadt Essen wohl gnadenlos aus und verwendete die Mittel anscheinend für die Haushaltssanierung. Möglicherweise wurden damit aber auch einige der zahlreichen, unnötigen Prestigeprojekte der Stadt mitfinanziert.

Und die Moral von der Geschicht?!?

Rein formaljuristisch wird der Stadt Essen wahrscheinlich kein Rechtsbruch nachgewiesen werden können. Zudem gibt es in Deutschland auch keinen Straftatbestand der Amtsuntreue. Auch können keinerlei dienstrechtliche Schritte gegen die maßgeblich Handelnden eingeleitet werden. Darüber hinaus greift in diesem Fall auch nur sehr eingeschränkt die Institution der Kommunalaufsicht. Diese hat in NRW ohnehin den Spitznamen Kommunalwegsicht.

Aber trotzdem offenbart es wieder einmal mehr die tatsächliche innere Haltung der Stadt Essen und deren Verwaltung. Hier wurde sich zu Lasten der Ärmsten der Armen mal wieder selbstherrlich und selbstbereichernd bedient. Alleine die Tatsache, dass Kinder in Essen die direkt Betroffenen sind, ist an ethischer Verwerflichkeit und Verkommenheit nicht zu übertreffen.

Wir hoffen, dass der Wähler dieses Verhalten bis zur nächsten Kommunalwahl nicht vergessen hat.

Herr Renzel verbreitet mit seinem Gegenschlag zur Bildung und Teilhabe Halbwahrheiten

In seiner gestrigen Stellungnahme in der WAZ, bzw. WAZ-Online lässt Herr Renzel verlauten:

„Keinem Essener Kind, das einen berechtigten Anspruch hat, ist in den vergangenen drei Jahren eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorenthalten worden.“

Leider sagt Herr Renzel nicht die ganze Wahrheit. Tatsächlich wurden bisher rein formal keinem Kind Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe vorenthalten.

Was er aber verschweigt:

In nicht unerheblichem Umfang wurde die Antragsbewilligung seitens des JobCenters Essen verschleppt und dies teilweise sogar jahrelang. In diversen Fällen wurden deswegen Untätigkeitsklagen vor dem Sozialgericht Duisburg erhoben. Darüber hinaus wurden etliche Anträge auch mit der Begründung abgelehnt, dass die beantragten Leistungen nicht Umfang des Paketes Bildung und Teilhabe sind. Ob diese Ablehnungsbescheide wirklich rechtskonform waren, mag dahingestellt bleiben. Des Weiteren sind etliche Anträge auch auf unergründliche Weise „verschwunden“. Dabei ergibt sich allerdings das Problem der Beweisbarkeit, denn es betraf meistens die Anträge, deren Empfang sich die Antragsteller nicht quittieren lassen haben.

Und das sind Aussagen, die wir aufgrund unserer Rechtsberatungen sogar verifizieren können.

Herr Renzel, Herr Klieve und die Stadt Essen – Arme, unschuldige Opfer des Bundes

Weiter heißt es in dem o.a. Artikel:

Doch statt diese Arbeit zu belohnen, droht nun der Rotstift: Der Bund, der die Fördermittel bereitstellt, will die Mittel rückwirkend zum 1. Januar 2013 kürzen. Die Landesregierung, die diese Kürzung umsetzt, will nach dem Rasenmäherprinzip vorgehen: Pauschal werden einfach alle Kommunen weniger Geld für das Bildungspaket bekommen.

„Wenn das tatsächlich passiert, werden wir in diesem Jahr 700.000 Euro und im nächsten Jahr rund 3,7 Millionen Euro zuschießen müssen“, sagt Stadtkämmerer Lars-Martin Klieve und wird dabei blass. Denn das Geld hat die hoch verschuldete Stadt nicht.

Hierzu sei angemerkt, dass die Stadt Essen die Misere selber mitverschuldet hat.

Denn laut der Antwort der NRW-Landesregierung auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper erhielt die Stadt Essen im Jahr 2012 weitere 10.523.315,00 € an Bundesmitteln für die Umsetzung der BuT-Vorgaben. Von dieser Summe wurden im Jahr 2012 aber lediglich nur rund 7,5 Millionen Euro verbraucht.

Die sich ergebende Differenz von rund 3 Millionen wurde zum Glück durch das stetige Nachbohren der Fraktion der Linken rechtlich korrekt in das heurige Jahr übertragen. Denn die Kürzungen des Bundes trafen die Stadt nicht unerwartet aus heiterem Himmel.

Es war schon länger bekannt, dass der Bund dahinter gekommen war, dass quer durch die Bundesrepublik die Mittel für das Paket Bildung und Teilhabe durch die etliche Kommunen zweckentfremdet wurden. Dass das zu Konsequenzen führen musste, war zu erwarten.

Zudem war durchaus bekannt (s.o.), dass die Bundesmittel für das Paket Bildung und Teilhabe in ihrer jetzigen Höhe zunächst einmal auf zwei Jahre befristet sind.

Und hätten die verantwortlichen Mandats- und Entscheidungsträger angesichts dieses Wissens, bzw. eines Blickes in den entsprechenden Gesetzestext die nicht verbrauchten Mittel des Paketes Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 konsequent fortlaufend in die folgenden Jahre übertragen, säße Essen nicht in der jetzigen Misere.

So hätten z.B. dann für das laufende Kalenderjahr rund 17 Millionen für das Paket Bildung und Teilhabe und die so enorm wichtige Schulsozialarbeit zur Verfügung gestanden.

Insofern ist es schon schlichtweg als menschenverachtend zu bezeichnen, wie die verantwortlichen Akteure in diesem Skandal versuchen, ihre Köpfe aus der Schlinge zu ziehen.

Wie hoffen, dass es ihnen nicht gelingen wird, die öffentliche Meinung hier in Essen dahingehend zu manipulieren, dass sie als ausgewiesene Unschuldsengel betrachtet werden.

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2 Antworten zu Skandalöse Zustände in Essen beim Paket Bildung und Teilhabe

  1. Snowden sagt:

    Es ist doch kein Geheimnis, dass in Essen ein eigenes Team mit etlichen Stellen errichtet wurde um die s.g. BUT Leistungen unters Volk zu bringen. Leider wird hier ein Personalaufwand finanziert, der teuerer ist, als die Leistungen die den Kindern zustehen. Für 120,00 Euro regulärer BUT LEistungen wird ein Personalaufwand betrieben, der weit höher ist als 120,00 EUro. Kunde stellt Antrag. Schriftverkehr hin und her. Dann Bewilligung von gekürzten Leistungen. Umgerechnet auf den STundenlohn des Mitarbeiters werden hier Kosten von mehreren Hundert EUro als Verwaltungsaufwand kreiert. ANdere Städte sind da großzügiger, denn die MIttel sind vom BUND für die Kinder. Da werden bei ANtrag und Glaubhaftmachung sofort angewiesen und nicht erst 1 1/2 JAhre später wenn das Kind aus dem Verein musste weil die Kohle nicht kommt. ABer so rechnet sich es ja auch für die STadt. Mehrere Millionen die nicht zurückfliessen. :) Andere Kommunen lassen das vom regulären MItarbeiter des Jobcenters bearbeiten und bewilligen. Bei der STadt Essen kreiiert man erstmal neue Stellen. Man hat es ja

  2. Margot sagt:

    Grenzt doch an Frechheit. Man stellt seinen Antrag, dann wird man angeschrieben weil vermeintliche Nachweise nicht da wären, man schickt erneut die Unterlage, wartet wieder. Wird wieder angeschrieben weil irgendwas noch benötigt wird und Geld kommt mit mehr als nem halben Jahr Verspätung an. Nicht nur das man im Verein ungläubig angeschaut wird weil man versichert alles bereits beantragt zu haben, nein. Nach der Zahlung des Geld geht es für das nächste halbe Jahr wieder von vorne los. Wenn ich dann lese die Antragsteller würden nicht genug Leistungen beantragen muss ich mich zusammenreissen. Wie man vor Ort ab gefertigt wird lass ich gerne unkommentiert. Man fühlt sich als Hartz4 Bezieher als Mensch zweiter Klasse. Bin aber froh das ich weiss was mir zusteht. Bekannte von mir die nicht so fit im Antragstellen sind haben da es schwerer.Am besten wäre das ohne extra Antrag und Jobcentergänge.