Petition abgelehnt – Haben wir überhaupt noch Grundrechte?

Petition abgelehnt

Hilfe, Schwer

Petition von Ralph Boes mit dubioser Begründung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt

Nach nunmehr vierjähriger Beratungsdauer hat es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschafft eine Petition von Ralph Boes vom 22.09.09 zur Abschaffung des Sanktionsparagraphens 31 SGB II abzulehnen.

Mit dieser Petition machte Ralph Boes vom seinem durch Art. 17 GG garantierten Recht Gebrauch, sich an die Volksvertreter zu wenden.

Eine Petition einreichen, macht das überhaupt Sinn?

Prinzipiell ja, denn es ist ein sehr wichtiges Grundrecht in einer Demokratie, damit Bürger gewählte Volksvertreter u.a. auf Missstände aufmerksam machen können. Und somit eine gewisse Öffentlichkeit herstellen können. Problematisch in einer parlamentarischen Demokratie ist dabei nur, dass die jeweiligen Petitionsausschüsse proportional zu den Verhältnissen in den jeweiligen Parlamenten besetzt werden.

Sanktionsparagraph 31 SGB II ist heftig umstritten

Dieser Paragraph 31 SGB II wurde schon für viele SGB II-Leistungsberechtigte zur Stolperfalle. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den von uns veröffentlichten Artikel Sanktionen – Das leidige Thema im SGB II, mit dem wir schon einmal die Auswirkungen dieses Paragraphen hinwiesen.

Wie vielen vielleicht bekannt ist, ist Ralph Boes ein engagierter Aktivist, der das Unrechtsrechtssystem SGB II als Ganzes bekämpft.

In diesem Zusammenhang ist auch seine Petition zu sehen, deren Begründung wir im Folgenden kurz wiedergeben wollen:

§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Dieser Meinung schließen wir uns auch ausdrücklich an.

Ein trauriges Kapitel deutscher Demokratie:

Bezeichnend scheint es dabei, dass die Petition durch angeforderte Stellungnahmen und politische Winkelzüge regelrecht verschleppt wurde. So wollte man z.B. seitens des Petitionsausschusses die Petition mit der Begründung ablehnen, dass sie auch mit einer Forderung nach einem Grundeinkommen verbunden sei. Dies würde aber in eine andere Petition mit hereinfallen. Ralph Boes konterte das geschickt mit einer Stellungnahme, aus der eindeutig hervorgeht, dass es ihm um die Abschaffung des § 31 SGB II ginge. Dazu erhielt er dann ein Antwortschreiben des Petitionsausschusses, das lediglich verallgemeinernde Begründungen für eine weitere Bearbeitungsverschleppung enthielt.

Petitionsausschuss setzt dem Ganzen die Krönung auf

Quasi als Abschiedsgeschenk der noch amtierenden Mandatsträger legten diese allen Betroffenen des SGB II ein Ei ins Nest, das kaum fassbar ist. Per 3. September 2013, also kurz vor der anstehenden Bundestagswahl erfolgte die Petitionsablehnung durch die Mehrheit von CDU, CSU, FDP und SPD. Und das unserer Auffassung nach mit menschenverachtenden Begründungen:

  • Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Form einer Streichung des § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • Hinsichtlich einer Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die hieraus resultierenden Sanktionen nach dem SGB II weder gegen das internationale Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit vom 1. Juni 1956 noch gegen das Verbot des Arbeitszwangs in Artikel 12 Abs. 2 GG und das Verbot der Zwangsarbeit in Artikel 12 Abs. 3 GG verstoßen. Auch weitere Grundrechtsverstöße wurden nicht festgestellt.
  • Das ALG II wird aus Steuermitteln finanziert. Damit der bislang herrschende gesellschaftliche Konsens zur Unterstützung Hilfebedürftiger aus Steuermitteln nicht gefährdet wird, hat die Gemeinschaft ein Interesse an einer raschen Beendigung der Hilfebedürftigkeit im jeweiligen Einzelfall. Die Gemeinschaft hat damit ein besonderes Interesse an einer Optimierung der Eingliederungshilfen, aber auch an konsequenter Eigeninitiative und aktiver Mitwirkung der Arbeitssuchenden selbst.
  • Der Ausschuss stellt fest, dass die Sanktionsregelungen des § 31 ff. SGB II so gestaltet sind, dass Hilfeempfängern auch während der Dauer einer Sanktion das zum Leben Unerlässliche zur Verfügung steht. Insbesondere hat der Ausschuss keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der im SGB II geregelten Sanktionen.

Dies sind nur einige zitierende Beispiele aus den Begründungen, die in den meisten Fällen der Stellungsnahme der Bundesregierung und dem zuständigen Fachausschuss folgen.

Wer die Mehrheit hat, der siegt!

Wie schon oben angeführt, spiegelt die Besetzung des Petitionsausschusses die Verhältnisse im Parlament wieder. Deshalb wurden auch folgende Anträge der Grünen und der Linken abgelehnt:

  • Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
  • Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Wieder einmal mehr hat es sich gezeigt, dass SGB II-Leistungsberechtigte anscheinend keine Grundrechte mehr haben, zumindest in den Augen unserer gewählten Volksvertreter. Ansonsten wäre die Petitionsentscheidung vermutlich anders ausgefallen.

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4 Antworten zu Petition abgelehnt – Haben wir überhaupt noch Grundrechte?

  1. Peter Beucher sagt:

    Wir haben das Grundrecht die ausgesuchten Marionetten zu wählen.
    Wir dürfen arbeiten wenn der Arbeitgeber möchte und sollen konsumieren.
    Reicht das dann nicht aus.

  2. Sieglow sagt:

    Gelbe Westen anziehen, und raus auf die Straße. Nicht darauf hören was die Staatsmedien Berichten.

  3. Peter Beucher sagt:

    Zur Sicherheit im Straßenverkehr für Fußgänger und Zweiradfahrer sind gelbe Westen sehr zu empfehlen.
    Man wird schneller in der Dunkelheit erkannt und wie man in Frankreich gesehen hat auch schneller gehört.

  4. Peter Beucher sagt:

    Zur Sicherheit im Straßenverkehr bei Fußgängern und Zweiradfahrern sind gelbe Westen besonders in dunklen Zeiten besonders zu empfehlen .
    Man wird nicht nur besser gesehen sondern scheinbar auch besser gehört,besonders von den Obrigkeiten.