Petition von Ralph Boes mit dubioser Begründung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt
Nach nunmehr vierjähriger Beratungsdauer hat es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschafft eine Petition von Ralph Boes vom 22.09.09 zur Abschaffung des Sanktionsparagraphens 31 SGB II abzulehnen.
Mit dieser Petition machte Ralph Boes vom seinem durch Art. 17 GG garantierten Recht Gebrauch, sich an die Volksvertreter zu wenden.