Internetbeobachtung – Adieu Rechtsstaat

InternetbeobachtungInternetbeobachtung – ein Abgesang auf den Rechtsstaat

Wie es in den letzten Tagen durch die Presse geisterte, plant die Bundesagentur für Arbeit die Einrichtung eines Internetüberwachungs- und schnüffelsystems für SGB II-Leistungsberechtigte. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die BA dort den Vorschlag eingebracht, eine gesetzliche Grundlage für die Internetbeobachtung von SGB II-Leistungsberechtigten zu schaffen.

Die geplante Internetbeobachtung durch die BA

Im Rahmen der Tätigkeit in der oben angeführten Arbeitsgruppe hat die Bundesagentur für Arbeit folgenden Vorschlag zur Änderung des § 52 SGB II eingebracht:

Datenabgleich

  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet (Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce);
  • a) Berücksichtigung des Zuflussprinzips bei Arbeitseinkommen;
  • b) Keine Weiterleitung von Daten nach § 45d Abs. 1 EStG bei Kapitalerträgen unter 10 Euro
  • b) Keine Weiterleitung von Daten nach § 45d Abs. 1 EStG bei Kapitalerträgen unter 10 Euro
  • d) Erweiterung des Datenabgleichs um Vermögensanlagen bei Versicherungsunternehmen, § 45d Abs. 1 EStG;
  • e) Erweiterung des Datenabgleichs um Daten der Grundbuchämter;
  • f) Frequenz der Datenabgleiche erhöhen von quartalsweise auf monatlich;
  • g) Ausweitung des zu überprüfenden Personenkreises auf Antragsteller sowie Einbeziehung sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.

Mal abgesehen davon, dass die Vorschläge zur Einführung einer Internetbeobachtung einen Frontalangriff auf so ziemlich alle Grund- und Menschenrechte SGB II-Leistungsberechtigter bedeuten, ist die bisherige gesetzliche Regelung ohnehin schon scharf genug. Nur leider wissen das die wenigsten Betroffenen. Wer hierzu mehr erfahren möchte, sollte dem Link zum § 52 SGB II folgen und den Absatz 1 einmal vollumfänglich durchlesen. Danach dürfte sich ein neues Bewusstsein zum Thema Datenschutz und der nicht vorhanden Rechte von SGB II-Leistungsberechtigten dazu entwickeln.

Die geplante Internetbeobachtung und ihre Konsequenzen

Dazu ist anzuführen, dass sie vielen Betroffenen quasi die letzte Möglichkeit rauben würde, sich etwas Geld zum Überleben zu sichern. Denn für viele SGB II-Leistungsberechtigte ist es üblich geworden, nicht mehr benötigte Gegenstände des alltäglichen Bedarfs oder Haushaltsgegenstände über das Internet zu verkaufen. Oder solche Sachen günstig gebraucht über das Internet zu erwerben. Um ein paar Euro zu sparen.

Damit wäre dann nach Einführung einer Internetbeobachtung Schluss. Denn jeder sähe sich in der Position, sich für sein Handeln jederzeit rechtfertigen zu müssen. Und von Mal zu Mal dem JobCenter gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass durch die Verkaufstätigkeit kein Vermögensgewinn erzielt wurde. Der als Einkommen den Eckregelsatz mindern und zu einer Rückforderung seitens des JobCenters führen würde.

Alleine der Gedanke an den Verwaltungsaufwand, der an die Internetbeobachtung gekoppelt wäre, macht deutlich, wie sehr unser Unrechtsstaats darauf bedacht ist, Ausgegrenzte möglichst weit zu kriminalisieren. Stattdessen sollte das Geld dafür besser in sinnvolle Förderungsmaßnahmen investiert werden.

Ohnehin erhielt die BA dieses Jahr vom Bundesarbeitsministerium 3,02 Milliarden Euro für Verwaltungs- und Sachkosten. Im Vergleich dazu aber nur 2,45 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (darin verbergen sich auch die Zahlungen für die Eckregelsätze). Ergo kostet die Verwaltung des Systems Hartz 4 die BA mittlerweile mehr, als die Berechtigten an sozialen Transferleistungen erhalten! Angesichts der mehr als geringen Effektivität von Hartz IV in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen (wir berichteten), steht die Frage nach der Existenzberechtigung dieses kostenintensiven Verwaltungsapparats im Raum.

Darüber hinaus erscheint es einem so, als wenn die SGB II-Leistungsberechtigten nur als Vorwand dazu dienen, um der Öffentlichkeit gegenüber eine Kontrolle des Internets zu rechtfertigen. Denn die technischen Möglichkeiten zur Überwachung des elektronischen Handels existieren bereits jetzt schon. Und werden genutzt. Allerdings von der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen. Aber dazu werden wir noch gesondert berichten.

George Orwells 1984 lässt grüßen!

Überwachungs- und Schnüffelstaat pur

Als etwas anderes kann man die Vorschlagsliste der BA einfach nicht mehr bezeichnen.

Vor allen Dingen der geforderte generelle Zugriff auf die Daten der Grundbuchämter ist höchst bedenklich. Anscheinend vergisst die BA, dass es auch für ALG II-Bezieher ein verfassungsgemäß verankertes Recht auf Eigentum gibt. Und wer dieses dem JobCenter gegenüber nicht angibt, macht sich ohnehin wegen des Verdachtes des Sozialbetruges schuldig. Das ist im Strafgesetzbuch geregelt und bedarf keinerlei weiteren Kontrolle.

Auch der Vorschlag, die Ausspähpraxis auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auszudehnen, ist hanebüchen. Denn dieser Vorschlag beträfe dann auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es langt der BA anscheinend nicht mehr, ihr Einkommen auf die Bedarfe der Leistungsbezieher anrechnen zu können. Die BA will sie wohl in Geiselhaft nehmen. Und dafür abstrafen, dass sie mit einem SGB II-Leistungsberechtigten in einer Gemeinschaft leben.

Darüber hinaus ist die BA wohl brennend daran interessiert, auch mögliches Vermögen von Kindern ausschnüffeln zu können. Damit es dann den leistungsberechtigten Eltern angerechnet werden kann. Dabei gibt es auch dafür Freigrenzen, die das SGB II klipp und klar regelt. Wer diese nicht beachtet, indem er Vermögenswerte vor dem JobCenter verbirgt, landet im Zweifelsfall sowieso vor dem Kadi.

Wohin führt das wohl, wenn schon Minderjährige ausspioniert werden sollen? Diese Frage sollte sich jeder Leser einmal selber beantworten.

Ebenso ist der Vorschlag, die Überwachung auch auf Daten von Versicherungsunternehmen auszudehnen als vorsätzlich geplanter Verfassungsbruch zu werten. Hier würde massiv in das Recht auf freie Selbstbestimmung und die Vertragsfreiheit eingegriffen. Zudem sieht das SGB II ausdrücklich Freigrenzen für Vermögen zur Alterssicherung vor. Es sieht so aus, als wenn die BA diese systematisch aushebeln möchte.

Insgesamt gesehen kann man die Vorschläge der BA nur so werten:

Als eine pauschale Kriminalisierung aller Leistungsberechtigten!

Internetbeobachtung – Der endgültige Abgesang auf den Rechtsstaat

Als völlig befremdlich ist eine Erklärung anzusehen, die der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar über eine Sprecherin medial verbreiten lässt. Hierzu zitieren wir auszugsweise den Artikel der Zeit-Online:

Bonn (AFP) Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geplante Internetbeobachtung von Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Voraussetzungen für vertretbar. Es sei „für jeden Einzelfall differenziert zu entscheiden, ob eine Datenerhebung aus allgemein zugänglichen Quellen akzeptiert werden kann“, erklärte eine Sprecherin Schaars am Freitag in Bonn. Zudem müssten klare Bedingungen für solche Datenerhebungen festgelegt werden, die das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen mit den Interessen der BA in Einklang bringen.

Das ist der Hammer und in seiner Tragweite als schlichtweg menschenverachtend zu bezeichnen. Ausgerechnet der oberste deutsche Datenschützer stellt sich hin und propagiert das Kesseltreiben auf ALG II-Bezieher. Und unterstellt mit seiner Aussage quasi jedem ALG II-Bezieher pauschal, von vornherein ein Sozialbetrüger zu sein. Soviel zur Wertigkeit des Sozialdatenschutzes!

Der Sieger hat immer einen Plan, der Verlierer immer eine Ausrede!
Deutsche Volksweisheit

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Eine Antwort zu Internetbeobachtung – Adieu Rechtsstaat

  1. Peter Beucher sagt:

    Wenn man weiss das die Untertanen unzufrieden sind weil man ungerechte Gesetze geschaffen hat wird man unsicher und muss sie besser kontrollieren.
    Gedankenkontrolle wie im Orwells Buch 1984