Faszinierend: Aktuelles Urteil zu Telefonlisten

faszinierendFaszinierend und einmalig: Urteil zum Thema Telefonlisten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 ein Urteil mit dem AZ 4 K 2911/13.GI zu der Herausgabe von Telefonlisten durch das JobCenter Gießen gefällt, welches in mehreren Richtungen faszinierend und wegweisend ist.

Besonders bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass erstmalig in der neueren Rechtsgeschichte ein ordentliches deutsches Gericht die verfassungskonforme Existenzberechtigung des JobCenters als deutsche Behörde anzweifelt.

Faszinierende Ausführungen in der Urteilsbegründung

Einige Teile der Urteilsbegründung sind so amüsant erheiternd wie ernsthaft, dass wir sie unseren Lesern nicht vorenthalten wollen, Zitat Urteilsbegründung Seite 5 bis 7:

Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung „Jobcenter“ handelt es indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist es mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff „Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann. …

Aus der Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdworte weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz. Bei weiterem Fortschreiten derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11, Verse  1, 7-9).

Auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit „Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung „Kunden“ trifft der Begriff „Antragsteller“ den Kern der Sache besser, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur seltenst der Fall ist.“

Auch sehr faszinierend:

Ungeachtet dieser Zweifel ist aber der Beklagte zur Überzeugung des Gerichts richtiger Beklagter und materiell passivlegitimiert, denn er geriert sich zumindest als Behörde bzw. Bundeseinrichtung mit der Folge, dass ihn auch der Anspruch aus dem IFG trifft. Der Beklagte handelt innerhalb der deutschen Rechtsordnung wie eine Behörde und gibt sich, um einmal in der Begrifflichkeit des Beklagten zu bleiben, auch den „touch“ einer Behörde. Er agiert hoheitlich und mittels Verwaltungsakt und ist damit im Rechtsverkehr demzufolge auch wie eine Behörde zu behandeln.

Einfach herrlich faszinierend, diese Ausführungen. Und sie passen auch wie die Faust auf´s Auge für das Essener JobCenter! Wir können es jedem Leser nur anheim stellen, sich das gesamte Urteil durchzulesen. Es ist einfach zu faszinierend und enthält viele auch für den Otto-Normal-Leser interessante Ausführungen.

Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern. Konfuzius

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Eine Antwort zu Faszinierend: Aktuelles Urteil zu Telefonlisten

  1. Peter sagt:

    An dieses Urteil wie auch vom Verwaltungsgericht Leipzig Az.5K 981/11 hält sich keiner interessiert die gar nicht habe es heute beim Sercice 88-56999 selber erleben müssen nannte dieses Urteil und bekam zur Antwort uninteressant Nummer gibt es nicht , was haben dann Gerichtsurteile für einen Sinn wenn hier in Essen gemacht wird was die wollen???? Gruss Peter.