Staatsmacht plant Angriff auf die Pressefreiheit
Am 6. Dezember um 9 Uhr 15 findet im Landgericht Kassel im Raum C 023 eine der kuriosesten Verhandlung zum Thema SGB II und JobCenter statt, die es jemals gab. Diese Verhandlung stellt einen Angriff durch eine staatliche Institution auf die Pressefreiheit dar. Das JobCenter Werra-Meißner-Kreis verklagt den Radiosender Antenne Hessen auf Unterlassung und Schmerzensgeld wegen einer kritischen Berichterstattung über die Zustände in diesem JobCenter.
Der Angriff auf die Pressefreiheit im Detail
Dafür zitieren wir die Pressemitteilung von Antenne Hessen:
Witzenhausen / Werra Meißner Kreis – Der Gerichtstermin steht seit Wochen fest – Am 06.12.2013 um 09:15 Uhr soll auf dem Landgericht Kassel (Raum C 023) eine der wohl umstrittensten Verhandlungen geführt werden, welche zum es zum Thema Jobcenter und Harz 4 bisher gab!
Antenne Hessen berichtete genau vor einem Jahr über die Missstände in dem Jobcenter Witzenhausen und verfasste hierzu einen Pressebericht. Im Rahmen eines Tests von Jobcentern und deren Mitarbeiter in ganz Deutschland, stach dieses besonders hervor! Die getestete Mitarbeiterin und die Behörde selber, fühlten sich nun von der Berichterstattung und dem Ergebnis des Tests “in ihrer Würde verletzt” und erstatten Anzeige gegen den hessischen Radiosender und dessen Geschäftsführer. Nun geht es vor das Landgericht, wo das Jobcenter Werra Meißner eine Unterlassung der Berichterstattung und Schadensersatz fordert. “…eine lächerliche Klage!” findet der Geschäftsführer der Antenne Mediengesellschaft (Fabian Presler). Bisher wurden die Beiträge zu dem Jobcenter-test und zu den Vorfällen im Jobcenter Werra Meißner mehr als 14 Mio. mal aufgerufen und mehrere tausend mal verlinkt oder geteilt worden. Die Partei – “Die Linke” hielt hierzu sogar ihre Montagsdemonstration ab und Fernsehsender berichteten zeitgleich über die Ergebnisse und ihre eigenen Recherchen zu dem Thema. Laut Presler zeigt dies ganz klar das Interesse der Öffentlichkeit an dem Thema und die Hörer-anfragen, politischen Reaktionen und Berichte der kooperativen TV-Sender stützen die Berichte des hessischen Radiosenders.
Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, lädt nun der Sender Antenne Hessen auch alle Interessierten und Betroffenen zur Verhandlung ein. Für Rückfragen können Sie sich aber auch jederzeit an das Antenne Hessen Hörerphone oder per Mail an redaktion@radiohessen.com wenden.(rhl)
Anscheinend ist unsere Staatsmacht daran interessiert, durch solche Klagen die Pressefreiheit einzuschränken. Das käme einer Zensur gleich. Und stellt den Versuch dar, künftige kritische Berichterstattung über skandalöse Zustände in JobCentern mehr oder minder zu unterbinden. So ein Angriff auf die Meinungsfreiheit zum Thema JobCenter ist in der Geschichte der BRD bisher einmalig.
An sich ist die Klage ein Witz. Schon aus dem Grund, dass eine Behörde gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nicht beleidigungsfähig ist. Sie kann dadurch auch nicht in ihrer Würde verletzt sein.
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwel