Kosten der Verwaltung der Erwerbslosigkeit
Die Erfassung von Kosten ist ein verwaltungstechnisches Übel. So auch die Ermittlung der durchschnittlichen Kosten der Verwaltung je SGB II-Leistungsberechtigtem. Wie in Deutschland üblich, wird hierüber auch statistisch Buch geführt. Zwar mögen solche statistischen Erfassungen zur Abschätzung der benötigten Geldmittel notwendig sein, jedoch haben sie einen bitteren Beigeschmack. Denn so wird aus einem Menschen eine statistische Zahl.
Allerdings zeigen die Zahlen auch die Auswirkungen der komplexen rechtlichen Lage durch das SGB II. Durch die zahlreichen Änderungen und Gerichtsurteile steigt der Personal- und Verwaltungsaufwand in den JobCentern seit Jahren kontinuierlich.