Kosten pro Leistungsberechtigten – Statistik

KostenKosten der Verwaltung der Erwerbslosigkeit

Die Erfassung von Kosten ist ein verwaltungstechnisches Übel. So auch die Ermittlung der durchschnittlichen Kosten der Verwaltung je SGB II-Leistungsberechtigtem. Wie in Deutschland üblich, wird hierüber auch statistisch Buch geführt. Zwar mögen solche statistischen Erfassungen zur Abschätzung der benötigten Geldmittel notwendig sein, jedoch haben sie einen bitteren Beigeschmack. Denn so wird aus einem Menschen eine statistische Zahl.

Allerdings zeigen die Zahlen auch die Auswirkungen der komplexen rechtlichen Lage durch das SGB II. Durch die zahlreichen Änderungen und Gerichtsurteile steigt der Personal- und Verwaltungsaufwand in den JobCentern seit Jahren kontinuierlich.

Kosten der Verwaltung – Die Berichterstattung

Zur Einführung in das Thema greifen wir auf einen Bericht des Internet-Portals polenum.de zurück:

Politik Inland

Betreuungskosten für Hartz-IV-Empfänger steigen auf Rekordhoch
Veröffentlicht am 27. April 2015 von Andreas Heegt

Die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern durch die Jobcenter ist so teuer wie nie zuvor. Wie “Bild” (Montag) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen berichtet, fielen im vergangenen Jahr pro erwerbsfähigem Hartz-Empfänger 1.069 Euro Verwaltungskosten an. Das sei ein neuer Höchststand.

Ein Jahr zuvor lagen die Kosten noch bei 1.016 Euro im Jahr. Gegenüber 2011 (940 Euro) sind die Kosten sogar um 129 Euro gestiegen. Der Bund zahlte demnach 2014 insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro an Hartz-Verwaltungskosten, ungefähr 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. In den Jobcentern kümmerten 45.996 Mitarbeiter um die Hartz-Empfänger. Im Durchschnitt betreute jeder von ihnen 111 Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Die Betreuungsschlüssel in den Jobcentern differieren allerdings sehr stark. In Flensburg kamen auf einen Mitarbeiter 153 Hartz-Empfänger, in Coburg waren es dagegen nur 73 pro Mitarbeiter. (dts Nachrichtenagentur)

Kosten der Verwaltung – Die Ernüchterung

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, zeigt er aber selbst bei den Kosten nur die halbe Wahrheit. Denn es wird ausdrücklich von durchschnittlichen Verwaltungskosten je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten gesprochen. D.h. Kinder unter 15 Jahren, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, werden anscheinend in dieser Statistik nicht miterfasst. Welche weiteren Leistungsberechtigten noch ausgeschlossen wurden, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter nachvollziehen. Es ist offensichtlich das hier auch Augenwischerei betrieben wird, um so die tatsächlichen Kosten zu verschleiern.

Zwar hat der Mensch zwei Beine, doch kann er nur einen Weg gehen.

Afrikanisches Sprichwort

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