Kindergeld – Die Farce der Bundesregierung

KindergeldIIKindergeld – Und die Volksverdummung der Bundesregierung

Die politische Farce um die Erhöhung des Kindergeldes durch die Bundesregierung geht in die nächste Runde. Denn wie das Bundesfinanzministerium jetzt aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner einräumen musste, werden allerhöchsten 20.000 Familien von der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages dahingehend profitieren, dass sie dem SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) entrinnen.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass das Kindergeld für SGB II-Leistungsberechtigte (im Volksmund Hartz-IV-Empfänger genannt) quasi nur einen durchlaufenden Posten darstellt, denn es wird als Einkommen angerechnet. Und vom Kinderzuschlag sind SGB II-Leistungsberechtigte im Allgemeinen ohnehin ausgenommen.

Kindergeld – Näheres zur Politposse

Hierzu der Beitrag von polenum.de:

Politik Inland

Bericht: Kindergelderhöhung hilft nur wenigen bedürftigen Familien

Veröffentlicht am 24. April 2015 von Andreas Heegt

Die von der Regierung beschlossenen Erhöhungen des Kindergelds und des Kinderzuschlags helfen nur wenigen bedürftigen Familien. Das teilte das zuständige Bundesfinanzministerium auf eine schriftliche Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner mit, berichtet der “Spiegel”. Das Ministerium geht davon aus, dass durch die Erhöhung des Zuschlags weniger als 20.000 Familien der Abhängigkeit von Hartz IV und Sozialhilfe entkommen.

In Deutschland leben laut Bundesagentur für Arbeit 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Hartz-IV-Haushalten. “Das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein”, sagte Brantner. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsse mehr für Familien tun als nur das Minimum, das ihm verfassungsrechtlich ohnehin geboten sei. (dts Nachrichtenagentur)

Kindergeld – Die Volksverdummung

In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der sog. Kinderfreibetrag schon seit Beginn des Jahres 2014 um 72 Euro unter dem Existenzminimum lag. Und damit im gesamten Jahr 2014 schlichtweg verfassungswidrig war. Die Bundesregierung gewährt mit der nunmehr verabschiedeten Erhöhung kein Steuergeschenk an die Bürger, sondern erfüllt lediglich endlich die verfassungsgemäßen Vorgaben. Ebenso erfüllt die Erhöhung des Kindergeldes in diesem Jahr um lediglich 4,– € und weiteren 2,– € im Jahr 2016 keinesfalls die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muß lange Stiefel haben.
Wilhelm Busch

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