Wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Bürgerrechte

WichtigWichtiges Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte

Unter dem AZ 10 A 5342/11 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover am 28.11.2013 ein wegweisendes, wichtiges Grundsatzurteil zur Stärkung der Bürgerrechte gefällt. Nach diesem wichtigen Urteil ist das Einscannen und Speichern von Personalausweisen rechtswidrig. Der Grund hierfür liegt in der Verletzung des Datenschutzes. Zudem sei es nicht im Sinne des Personalausweisgesetzes, dass die Daten des Ausweises dauerhaft gespeichert werden.

Wichtiges Urteil im Detail

Hierzu zitieren wir die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover:

Durch Urteil vom 28.11.2013 hat die 10. Kammer die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen abgewiesen.

Die Klägerin – eine Logistikdienstleisterin aus Rehden, die insbesondere in der Automobillogistik tätig ist – lagert auf ihrem Betriebsgelände ständig mehrere tausend Kraftfahrzeuge. Täglich wird eine Vielzahl von Fahrzeugen abgeholt, die den Abholern – insbesondere Fahrern von Speditionen – übergeben werden. Um den Speditionsvorgang zu überwachen, werden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem eigenen Rechner gespeichert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte der Klägerin aufgegeben, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen.

Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil die Klage gegen die Untersagung des Speicherns und die Anordnung des Löschens abgewiesen, weil diese rechtmäßig seien. Nach den hier anzuwendenden Vorschriften des Personalausweisgesetzes sei der Personalausweis ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten. Die Kammer hat nicht den Vorwurf gegen die Klägerin erhoben, sie verwende die Daten missbräuchlich. Um den Zweck des Gesetzes zu erfüllten, dürften aber so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden, so dass auch die Praxis der Klägerin zu untersagen sei.

Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

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3 Antworten zu Wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Bürgerrechte

  1. @Der ARGE-Schreck sagt:

    Vielen Dank für das Einstellen des Urteils.

    Ich werde demnach eine Anfrage bzgl. meiner Ausweiserfassung starten. Sollte ich daraufhin wie gewohnt von der Hartz-IV-Behörde nichts hören, wird der Sachverhalt unweigerlich an das Sozialgericht verwiesen.

  2. Piedro sagt:

    Bei den meisten JC ist es gängige Praxis, die Personalausweise der Kunden zu kopieren und zu den Akten zu nehmen. Oft wird, wenn man das untersagt, die Antragsannahme widerrechtlich verweigert. Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten bewirken dann wohl eine Klärung im Einzelfall, die abgenötigte Kopie des Personalausweises wird aus der Akte entfernt, an der widerrechtlichen Praxis ändert sich jedoch nichts. Das Personalausweisgesetz der Bundesrepublik Deutschland interessiert die Sozialbehörden der Republik nicht mal im Ansatz. Da es keine Strafen wegen dieser vorsätzlichen Verstöße gibt, und die Datenschutzbeauftragten des Bundes wie der Länder sich damit begnügen, in Einzelfällen einzuschreiten, wenn sie angerufen werden, wird sich an diesen vorsätzlichen Rechtsbrüchen auch nichts ändern.

    Ich selbst habe bewirkt, daß die PA-Kopie aus meiner Akte entfernt wurde. Trotzdem wird bei jedem neuen Antragsteller munter weiter der PA kopiert. Weil das so sein muß. Irgendwer hat sich über das Gesetz gestellt und das angeordnet, und die Erfüllungsgehilfen machen, was ihnen angeschafft wird, auch gegen besseres Wissen.

  3. Peter sagt:

    Leider ist es so daß nur der der sich nicht alles gefallen läßt und sich auskennt zu seinem Recht dort leichter kommt ,brauchte letztens dringend einen Termin bei meiner SB, unten am Schalter 3 nicht ganz erfahrene junge Damen glaubten mit jedem rumspringen zu können wie Sie meinten, ich könnte mit Ihr besprechen was ich will, aber ich wollte nicht mit Ihr reden sondern mit meiner SB,Sie wurden unangenehmer, darauf sagte ich ich möchte die Durchwahl zur SB haben, die gibt es nicht hieß es nur, aber da legte ich der Dame ein 12Seiten Urteil vom Verwaltungsgericht Leipzig Az.5K981/11 vor, erst mal schluck , lesen, kurze Ruhe, Termin für 8 Tage später, nee sofort, geht nicht, dann Teamleiter sprechen wollen, anruf bei der SB, Termin für nächsten Tag bekommen, man muß sich nur durchsetzen,, gestern der absolute Hammer zurück erhalten, wollte meine Heizkosten Jahresrechnung abgeben, alles leer,ich alleine, die 3 Damen am Schalter töttern, ich an einen Schalter gegangen um besagte abgeben zu wollen, da sagt mir doch die Dame ich solle eine NR ziehen und warten bis ich drann bin, habe laut gelacht und gefragt ob man mich verarschen wolle, neinich soll eine NR ziehen ,ok gesagt getan mußte dann doch wirklich noch 2 min warten bis mein Nr dann kam , daß war Schikane hoch 3. leider mußte ich zu diesem blöden Spiel mit mir gute Mine machen und ließ den 3 Ihre Freude und ging.Warum soll man den jungen Damen da nicht auch mal ein Erfolgserlebnis gönnen.