Sozialversicherung – Auch hier Zusatzkosten

SozialversicherungÜberraschungen für Bürger bei der Sozialversicherung

Im Prinzip ist die gesamte Sozialversicherung betroffen. Zwar reden die Macher des Vertragswerks sehr salbungsvoll davon, dass die angekündigten Rentengeschenke gegenfinanziert werden müssen. Nur konkrete Ausführungen dazu machen sie wie gewohnt nicht. Daher ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit auch die Rentenbeitragssätze steigen werden.

Sozialversicherung – Stichwort Rente

Zu bedauern ist die Tatsache, dass es auch diese Koalition schlichtweg außen vor gelassen hat, die 2011 abgeschafften Rentenbeitragszahlungen für SGB II-Leistungsberechtigte wieder einzuführen. Das offenbart wieder einmal mehr, dass auch die SPD ihr S für Sozial im Parteinamen nicht mehr verdient. Dieser Koalitionsvertrag wäre die Möglichkeit gewesen, die Schraube der Ungerechtigkeit zumindest teilweise wieder zurückzudrehen.

Zu den weiteren Vorhaben zum Stichwort Rente und Sozialversicherung zitieren wir den Vertrag auf Seite 10:

Die Erfolgsgeschichte der steigenden Beteiligung Älterer am Erwerbsleben in Folge der Rentenreformen wollen wir fortschreiben. Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlt. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Angesichts verlängerter Lebensarbeitszeit ermöglichen wir langjährig Beschäftigten einen um zwei Jahre früheren abschlagsfreien Rentenzugang. Die Erziehungsleistung der Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden wir stärker würdigen.

Weitere, genauere Informationen zu den Rentenvorhaben finden aufmerksame Leser auf Seite 71 bis 75 im Koalitionsvertrag. Eine kleine Dreistigkeit aus diesen Seiten wollen wir aber dennoch hier schon als Zitat hervorheben:

Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Rentenbeitrag, der im kommenden Jahr nach der aktuellen Gesetzeslage eigentlich sinken müsste, zumindest eingefroren wird. Nur ob das Vorhaben dann rechtskonform wäre, bleibt abzuwarten.

Eine kleine weitere negative Überraschung planen die Koalitionäre im Bereich der Mini-Jobs, Zitat Seite 73:

Minijobs

Wir werden dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern.

Gerüchten zufolge verbirgt sich dahinter, dass die bisherige Wahlfreiheit des Arbeitnehmers zur Übernahme der Differenz zwischen vom Arbeitgeber abzuführenden Rentenpauschbetrag und dem regulären Rentenbeitragssatz abgeschafft werden soll. Momentan sind das 3,9%, die der Arbeitnehmer an die Rentenversicherung abführen müsste. Das wäre ein wahrhaft tolles Geschenk für Geringverdiener!

Sozialversicherung – Auch die Pflegeversicherung ist betroffen

Nach den Vorstellungen der Koalitionäre soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode in mehreren Stufen um insgesamt 0,5 Prozentpunkte steigen. Das würde vor allen Dingen Geringverdiener treffen. Zitat Seite 86:

Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.

In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben.

Sozialversicherung – Auch bei der Krankenversicherung drohen höhere Kosten

Für Arbeitnehmer kommen weitere Kosten bei der Krankenversicherung auf sie zu. Denn die GroKo hat beschlossen, dass künftige Beitragssteigerungen nur noch in Form eines Zusatzbeitrages beim Arbeitnehmeranteil erfolgen werden. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3% festgeschrieben. Somit verabschiedet die GroKo endgültig das Solidaritätsprinzip bei der Sozialversicherung. Zitat des Vertrages Seite 82/83:

Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen. Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen.

Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich notwendig.

Wie genau ein Gesetz zu diesen Vorhaben aussehen wird, ist heuer noch nicht absehbar. Aber es wird nichts Gutes bringen.

Wie oft wäscht eine Hand die andere, und beide bleiben schmutzig.
Joseph Unger (1828 – 1913), österreichischer Rechtswissenschaftler

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