Datenschutz – Die GroKo spielt mit dem Feuer

DatenschutzDatenschutz – Die GroKo plant Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal die Vorratsdatenspeicherung verboten. Ungeachtet dessen planen die Koalitionäre einen erneuten Anlauf, um diese in Deutschland endgültig zu etablieren. Auch die GroKo scheint daran interessiert zu sein, in Deutschland einen Überwachungs- und Schnüffelstaat zu installieren. Jedenfalls deuten viele Vorhaben darauf hin, die unter dem Mäntelchen des verbesserten Datenschutzes den Bürgern schmackhaft gemacht werden sollen.

Datenschutz Adieu

Hierzu sieht sich Peter Schaar, oberster deutscher Datenschützer bemüßigt, doch einmal deutlich Stellung zu nehmen:

Erfurt (dpa) – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, rechnet mit neuen Klagen gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung. Das Risiko dafür sei hoch, sagte Schaar nach einer Konferenz der Beauftragten der Länder und des Bundes für die Informationsfreiheit. Auch ein geplantes neues Ein- und Ausreisegesetz für den Schengen-Raum kritisierte Schaar. Ihm sei bislang nicht aufgefallen, dass die Koalition die Bürgerrechte stärken wolle.

Deswegen wollen wir unseren Lesern den entsprechenden Text des Vertragswerkes nicht vorenthalten, Seite 147:

Vorratsdatenspeicherung

Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.

Auch die weiteren Vorhaben zum Thema Datenschutz verheißen nichts Gutes. Aber das war auch nicht anders zu erwarten. Ein Beispiel wollen wir zitieren, Seite 77 des Vertrages:

Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden.

Wer zur Selbstgeißelung neigt, kann sich gerne einmal die weiteren Inhalte des Vertrages zum Datenschutz durchlesen. Unseren Lesern wollen wir sie aber ersparen.

Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers
Oscar Wilde

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2 Antworten zu Datenschutz – Die GroKo spielt mit dem Feuer

  1. @Der ARGE-Schreck sagt:

    Solange sich Erwachsene lt. ZDF-News „Heute“ nach den Filmfiguren „The Hobbit“ kostümieren, solange wird es den Worten von Lady Blamage (Merkel) nach der BRD sehr gut gehen. Ein Konsumverhalten, welches den Abbau der Privatsphäre und der Rechtsstaatlichkeit sicherlich unbemerkt von statten geht. Hoffentlich schreitet die Polizei wg. eines Vermummungsverbotes nicht ein. Wenn ja, so können die Hobbisten weder ihren Traum ausleben, noch wachen sie in einer realen Welt ohne Rechte auf.

  2. @Der ARGE-Schreck sagt:

    Diese Fakten sind den Mitgliedern der SPD gewidmet, die über ihr Abstimmungsverhalten eine GROßE KOALITION zwischen der CDU/CSU und der SPD befürworten bzw. ablehnen sollen.

    Ich persönlich sage NEIN zu dieser Koalition, weil politische Bündnisse, egal welcher Coleur, in der Vergangenheit weitgehend wie folgt unsere Demokratie ausgehebelt bzw. geschwächt haben.

    Auszüge aus http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1194_groko.htm

    – 1968 Notstandsgesetze
    – 1973 Finaler Rettungsschuss (legale Hinrichtung durch Polizei)
    – ab 1998 Kriegseintritt in Jugoslawien/ Afghanistan u.s.w.
    – ab 2001 Schwächung unserer Bürgerrechte durch den
    Überwachungswahn der innländischen und ausländischen
    Geheimdienste
    – 2005 Umsetzung einer gewollten Armut u.a. durch Hartz IV
    – ab 2008 Bankenrettung statt Rettung der Sozialsysteme
    – ab 2013 vermutlich keine Kontrollgremien für die Opposition
    – ab 2013 offizieller Tenor: Die Bundeswehr ist eine Armee im
    Einsatz; was soviel heißen wird, dass sie unweigerlich auch im
    Inneren zum Einsatz kommen wird, nachdem zuvor die Polizei
    geschwächt wurde;
    – ab 2013 und darüber hinaus kein Mindestlohn für Hartz IV-
    Empfänger u.a.