Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

SpionageSpionage durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit wird ein neuer Spionage- und Schnüffeldienst des vorgeblichen Rechtsstaates namens BRD.

Wie unlängst bekannt wurde, will die BA entgegen allen Regeln und unserer Einschätzung nach ohne jegliche rechtliche oder gesetzliche Grundlage eine Spionagesoftware ordern, mit deren Hilfe sie gedenkt, SGB II-Leistungsberechtigte in den sozialen Netzwerken und bei Online-Auktionen zu überwachen. Den Aussagen der BA nach soll dadurch Leistungsmißbrauch aufdeckt werden, womit aber gleichzeitig alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden. Wobei aber eine Spionage in den sozialen Netzwerken helfen soll, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. So etwas macht nur Sinn, wenn man Leistungsberechtigte einschüchtern und mundtot machen möchte. Und genau das ist die Intention der BA.

Spionage durch die BA – Die Zweite

Was sich die BA hier leistet, ist in einer wahrhaftigen Demokratie eigentlich nicht vorstellbar. George Orwells schlimmste Befürchtungen sind Realität geworden. Daher wollen wir zur weiteren Vertiefung des Themas einen Bericht der Online-Plattform der Jungen Welt zitieren:

Verkäufe bei Ebay, Onlinebuchung eines Fluges, ein Kommentar bei Facebook: An diesen Daten haben nicht nur Konzerne Interesse, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben wollen. Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) will wissen, was Erwerbslose im Internet so treiben. Das geht aus einem europaweit ausgeschriebenen Auftrag hervor.

So sucht die Arbeitsvermittlungsbehörde auf der Onlinevergabeplattform des Bundes ein Unternehmen, das ihr ein »Social Media Monitoring Tool« (Programm zum Beobachten sozialer Medien) für zunächst zwei Jahre zur Verfügung stellt. Die Firma, die den Zuschlag erhält, soll die Software warten und BA-Angestellte in der Nutzung schulen. Laut Auftrag geht es um »automatisierte Identifikation und Analyse von Diskussionen und Kommentaren im deutschsprachigen Social Web«. Der Vertrag soll von Mitte März 2015 bis zum Frühsommer 2017 laufen.

Mit solchen »Monitoring Tools« können Foren, Blogs, Verkaufsplattformen oder Kommentarspalten im Internet mit Hilfe von Stichwörtern oder Namen abgescannt werden. Konzerne forschen so persönliche Interessen aus und spüren potentielle Kunden im World Wide Web auf, die sie dann mit Werbung überhäufen. Wie der Anbieter Infospeed auf seiner Internetseite erklärt, dient die Software dafür, »benutzergenerierte Inhalte« zu »identifizieren und zu analysieren«, etwa für »Marktforschungszwecke«. Im Gegensatz zum »Webmonitoring«, wo es darum geht, kommerzielle Nachrichten und Artikel zu durchforsten, würden beim »Social Media Monitoring« Einträge und Daten bestimmter Nutzer ausgewertet. Es eröffne sich eine »breite Quelle an Informationen«, etwa zu Kaufentscheidungen, Ansichten und persönlichen Details, heißt es.

Mit der Onlinedurchsuchung sollen Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Presse und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betraut werden, wie viele, stehe noch nicht fest, teilte BA-Sprecherin Frauke Wille am Montag auf jW-Nachfrage mit. Ermittelt werde unter anderem in Foren, Blogs und sozialen Netzwerken. Verfolgt werden sollten vor allem »aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA«, so Wille weiter. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sei in das Vorhaben nicht involviert. Personenbezogene Daten würden nicht erhoben, versicherte sie. Eine Sprecherin der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, zeigte sich auf Nachfrage überrascht. »Wir wissen nichts von dieser Ausschreibung«, versicherte sie. Sie werde bei der BA nachhaken.

Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar hatte bereits 2013 ein ähnliches Vorhaben der BA gerügt. Danach wurde es offiziell gestoppt. Laut Schaar hatten damals Jobcenter bei ihm nachgefragt, ob sie Infos auf Facebook von Hartz-IV-Beziehern verwenden dürften. Keinesfalls, so seine Antwort, habe die BA das Recht, sich in Foren einzuloggen oder Suchmaschinen zu nutzen, um Klienten zu beobachten. Anders liege der Fall nur, wenn es einen konkreten Betrugsverdacht gebe. »Eine Spionage ins Blaue hinein ist immer illegal«, hatte Schaar erklärt. »Unsere Auffassung von damals gilt auch heute«, betonte die Behördensprecherin am Montag.

Die Freude der Bundesagentur an umfassender Beschattung ist weder neu noch auf das Virtuelle beschränkt. Datenschützer hatten schon 2009 eine interne Anweisung der BA gestoppt. Diese erlaubte es, Erwerbslose oder Aufstocker bei Betrugsverdacht zu observieren und Nachbarn oder Verwandte über sie auszufragen. 2010 berichtete Die Zeit über einen Vorstoß des Kieler Jobcenters. Das hatte Fragebögen ausgegeben, in denen Klienten nicht nur ihren gesamten Tagesablauf schildern, sondern auch Angaben zu Angehörigen, Freunden und Bekannten liefern sollten. Mit einem weiteren Versuch im November 2013 zielte die BA darauf ab, Ebay-Verkäufer aufzuspüren. Auch die neue Hartz-IV-Reform, die im April in Kraft treten soll, sieht mehr Überwachung vor, etwa den monatlichen Abgleich von Kontoauszügen oder Arbeitsnachweisen.

Spionage durch die BA – Die Dritte

Auch das Online-Portal des Magazins „Der Spiegel“ hat hierzu einen Artikel veröffentlicht, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen:

„Das ist vollkommen unverhältnismäßig“: Grüne und Linke haben die Pläne der Bundesagentur für Arbeit zur Überwachung von Hartz-IV-Empfängern im Internet scharf kritisiert. Die Ausspähung könnte mehr als sechs Millionen Menschen betreffen.

Hamburg – Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Debatte um die Überwachung von Hartz-IV-Empfängern ausgelöst. Die Mammut-Behörde plant, Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig strenger im Internet zu kontrollieren, um Einkünfte aus dem Online-Handel aufzuspüren und möglichen Leistungsmissbrauch zu entdecken.

Doch kaum sind die Pläne in der Öffentlichkeit, sorgen sie für große Empörung und Unverständnis. Als „vollkommen unverhältnismäßig“ bezeichnet sie Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Sie stellen Arbeitslose unter generellen Betrugsverdacht und machen die Jobcenter zur Datenkrake“, sagte Pothmer SPIEGEL ONLINE. Auch Linken-Politikerin Sabine Zimmermann ist der Meinung: „Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Internetschnüffelei betreiben.“

Die BA hatte vor wenigen Wochen im Rahmen der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim Bundesarbeitsministerium eine Liste mit Reformvorschlägen für den Hartz-IV-Bereich eingereicht, darunter versteckt unter Punkt 95 die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“. Sprich: der Ausspähung von Ebay-Konten und anderen E-Commerce-Plattformen. Zudem strebt die BA an, den Datenabgleich mit anderen Behörden auszuweiten – etwa mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das bereits jetzt dazu Daten erhebt. So sollen künftig auch Infos von Hartz-IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen sowie Daten der Grundbuchämter an die Jobcenter übermittelt werden.

Außerdem sollen nicht mehr nur Informationen des Hartz-IV-Empfängers selbst, sondern auch die „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“ bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen – also theoretisch von mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland.

DGB: Besser Zuverdienstregeln lockern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat massive Bedenken. „Für uns ist zentral, dass der Datenschutz gewahrt wird und klare gesetzliche Grenzen gezogen werden“, sagt Wilhelm Adamy aus dem DGB-Bundesvorstand und zugleich Verwaltungsratsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Experte hält es für sinnvoller, die Zuverdienstregeln von Hartz-IV-Empfängern zu lockern, statt die Kontrollen zu verschärfen. „Das Problem ist generell, dass sich Hartz-IV-Empfänger bei der Angabe von Einkünften komplett ausziehen müssen“, sagt Adamy. „Das wird von vielen als entwürdigend empfunden. Zugleich dürfen sie aber viel zu wenig von ihren Einkünften behalten.“

Der DGB-Fachmann spricht damit ein umstrittenes System an, nach dem Bedürftige bislang die ersten 100 Euro ihres Einkommens komplett behalten dürfen, darüber hinaus aber werden die Einkünfte größtenteils auf den Hartz-IV-Bezug angerechnet. Kritiker fürchten jedoch, dass das zu Missbrauch führt oder Arbeit dadurch von vornherein unattraktiv ist.

Auch Linken-Politikerin Zimmermann hält die strengere Überwachung für Unsinn. „Statt mehr Energie aufzuwenden, um Hartz IV-Empfänger auszuspionieren, muss es mehr Anstrengungen geben, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Darauf sollten sich Politik und BA konzentrieren, statt wieder einmal bei Hartz IV eine Missbrauchsdebatte anzuzetteln“, sagte sie SPIEGEL ONLINE.

BA verspricht sich Rückforderungen von zehn Millionen Euro

Die BA aber verteidigt sich: „Es geht nicht darum, Hartz-IV-Empfänger unter Generalverdacht zu stellen, sondern die wenigen schwarzen Schafe im Interesse der Versicherten zu ermitteln“, sagte eine Sprecherin. Die Behörde erhoffe sich durch die Ausweitung der Überwachung – vorsichtig geschätzt – Rückforderungen in Höhe von zehn Millionen Euro, sagte sie weiter.

Ob die BA mit ihren Plänen überhaupt durchkommt, ist ungewiss. Derzeit liegt die Liste mit den 124 Reformvorschlägen im Arbeitsministerium. Dort hieß es auf Anfrage, eine Kommentierung von einzelnen Vorschlägen, deren genaue Details auch noch geklärt werden müssten, wäre verfrüht.

Spionage durch die BA – Die Vierte

Hierzu mag sich der geneigte Leser so seine eigenen Gedanken machen. Wir können uns jedoch nicht mehr des Eindrucks erwehren, dass wir mittlerweile in einem totalitären Überwachungsstaat leben, in dem Spionage und Schnüffelei über alles gehen.

Die Gerechtigkeit hat lahme Füße.

Deutsches Sprichwort

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6 Antworten zu Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

  1. Kater Goliath sagt:

    Das ist Gestapo 3.0 bzw. MfS 2.0. Die Herren Diesel, Heydrich, Best, Fischer, Zaisser und Mielke würden sich freuen. Angela hat gut bei Ihnen gelernt. Wer führte die Notstandsgesetze ein? Ach ja, die erste Große Koalition – bezeichnender Weise unter dem hochrangigen NS-Mitglied K.G. Kiesinger als Bundeskanzler. Auch der lernte sein Handwerk in einer Diktatur.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Geheime_Staatspolizei
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_f%C3%BCr_Staatssicherheit
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Georg_Kiesinger

  2. DerKritiker sagt:

    Die Verletzung der Grundrechte derjenigen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, geht offensichtlich in die nächste Runde. Lustig dabei ist, das gerade „Die Grünen“ den erneuten Vorstoß der BA in Sachen Internetschnüffelei kritisieren. Waren es doch die Bundes-Grünen, die weiland in trauter Koalition mit der Bundes-SPD Hartz IV auf den Weg gebracht haben. Nun versuchen sie verzweifelt „Der Linken“ die Wählerschaft abspenstig zu machen. Wer drauf reinfallen mag … bitte schön.

    Das die BA solche und andere „Verbesserungen“ für die LeistungsbezieherInnen durchboxen will, liegt aber auch daran, das die überwiegende Zahl derer, die auf Hartz IV angewiesen sind, so ziemlich jede Kröte schlucken, die sie von der BA oder den JobCentern vorgesetzt bekommen. Vielleicht täusche ich mich ja oder nutze nicht die richtigen Medien. Aber ich erlebe keine Massen auf den Straßen unseres Landes, die lautstark und vollkommen zurecht die Missstände anprangern, denen sie tagtäglich ausgesetzt sind. Solange die Betroffenen inaktiv bleiben, wird die BA mit ihnen machen was sie will und der Gesetzgeber zuläßt.

  3. Pingback:Kampf der Gigantinnen: Die Bundesagentur für Arbeit gegen die Meinungsfreiheit (Essay) | Christel T.'s Blog

  4. Huber Heinz sagt:

    Ich finde es für einen „Rechtstaat“ beschämend, ihre Bürger
    die die auf Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld oder ähnliches angewiesen sind, mit immer raffinierteren Methoden auszuspionieren. Hierbei wird seit Jahren das informelle Selbstbestimmungsrecht eines jeden Bürgers von Deutschen Behörden untergraben. Selbst Jahresberichte des früheren BfDI die solche Verstöße anprangerten, lassen die Bundesagentur für Arbeit und ihre untergeordneten Jobcenter und Optionskommunen unberührt. Deswegen ist es längst überfällig die BRD vor dem EuGH wegen Verletzung der EG- Datenschutz- Richtlinie 95746 vom 24.10.1995 gem. Art. 1 und ff. anzuklagen. Wir brauchen keine Stasi- und Bespitzelungsmethoden in diesem Staat.

    Huber Heinz

  5. Peter Beucher sagt:

    Das zeigt die Unsicherheit der Regierung , die sich vom Arbeitgebern Sozialgesetze diktieren lässt.
    Es sind nur Marionetten ,die Spieler sind die Arbeitgeber
    ( Wirtschaftskonzerne ) z.B Volkswagen wo Herr Hartz mit Herrn Schröder von der SPD das Armengesetz erlassen hat . Wer Unrecht getan hat und Angst hat kontrolliert gerne seine Untertanen.

  6. Peter Beucher sagt:

    Man will halt kontolieren und wissen ,was die Untertanen schon alles wissen.
    Um im Notfall ins Exil zu gehen.
    Um auch noch genug Zeit zu haben das Geld einzusacken.
    Oder besser gesagt einzupacken.