Klagewelle 2014 auf einem Allzeithoch?

KlagewelleKlagewelle gegen SGB II-Bescheide

Die Klagewelle gegen SGB II-Bescheide befand sich im Kalenderjahr 2014 allem Anschein nach wieder einmal mehr auf einem Allzeithoch. Besonders hoch ist nachwievor der Bestand an Altverfahren. Nahezu jedes Sozialgericht scheint davon betroffen zu sein.

Wen wundert´s, denn 2014 war im Jahresschnitt die Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten gestiegen. Zudem wurde seitens der JobCenter wieder einmal eine noch schärfere Sanktionspolitik gefahren. Exemplarisch haben wir die Pressemeldung des Sozialgerichts Leipzig zum Thema Klagewelle im Jahr 2014 aufgegriffen.

Klagewelle in Leipzig

Hier nun die Pressemeldung des SG Leipzig mit den Zahlen zur Klagewelle 2014:

Jahresrückblick 2014 – Neue Klagen im Stundentakt
Im Jahr 2014 sind beim Sozialgericht Leipzig so viele Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wie nie zuvor eingegangen.

Die 4.964 Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus diesem Rechtsgebiet bedeuten im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 15,6 %. Allein den zurückgegangenen Klagen in anderen Rechtsgebieten ist es zu verdanken, dass die Eingangszahlen insgesamt nur leicht angestiegen sind. Dabei ist im statistischen Durchschnitt immer noch alle 65 Minuten ein neues der insgesamt 8.107 Verfahren bei Gericht eingegangen. Der von den 27 Richterinnen und Richtern abzuarbeitende Bestand ist weiter auf nunmehr 11.319 unerledigte Klagen zum Jahresende angewachsen. Folge dieser Entwicklung ist insbesondere eine nochmalige signifikante Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit von Hauptsacheverfahren von 14,6 Monaten im Jahr 2013 auf 16,3 Monate im Jahr 2014.

Einzelheiten zur Entwicklung der Geschäftszahlen sind in Anlage 1 dargestellt.

Wir empfehlen, sich einmal die Anlage 1 anzusehen. Kurz und knapp hat das SG Leipzig auf den ersten Blick sichtbar aufgezeigt, wie sich die Klagewelle dort aufteilt.

Klagewelle auch bei uns

Auch in den Sozialgerichtsbezirken hier in NRW war 2014 die Klagewelle anscheinend entsprechend hoch. Leider gibt es dazu keine detaillierten Statistiken. Einzelne Sozialgerichte haben aber Pressemitteilungen herausgegeben. Hier nun eine kurze Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Sozialgericht Aachen: Gibt erst keine Zahlen als Pressemitteilung heraus.

Sozialgericht Detmold: Leicht rückläufig um 3,67% gegenüber Vorjahr (PDF Seite 5).

Sozialgericht Dortmund: Merklicher Rückgang um 7,78% gegenüber Vorjahr (PDF Seite 10).

Sozialgericht Duisburg: Hat noch keine Pressemappe für 2014 veröffentlicht.

Sozialgericht Düsseldorf: Veröffentlicht keine Zahlen als Pressemitteilung.

Sozialgericht Gelsenkirchen: PDF Seite 6:

Die meisten eingegangenen Verfahren entfielen im Jahr 2014 auf den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2.708 Klagen und 790 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes). Damit nahm die Zahl dieser Eingänge gegenüber dem Jahr 2013 um ca. 9 % zu.

Sozialgericht Köln: Veröffentlicht keine Zahlen in Form einer Presseerklärung.

Sozialgericht Münster: Veröffentlicht keine Zahlen als Pressemitteilung.

Da nicht alle Sozialgerichte in NRW Zahlen zur Klagewelle veröffentlichen, können wir nicht abschließend feststellen, wie es tatsächlich in unserem Bundesland aussieht.

Aber eines steht fest: Selbst wenn man sich nur die vorhandenen Statistiken durchliest, wird einem schnell klar, dass die Summe der „Altlasten“, also ältere Verfahren im Bestand der Sozialgerichte nachwievor exorbitant hoch ist. Daher muss man immer noch von einer Klagewelle sprechen.

Zudem sinkt die Zahl der von Leistungsberechtigten „gewonnen“ Verfahren signifikant. Woran das liegen mag, wollen wir erst besser gar nicht nachvollziehen.

Die Anklage hören viele, die Rechtfertigung wenige.
Deutsches Sprichwort

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