Essener Jobcenter möchte mit Mietervereinen kooperieren

Die Kooperation mit Mietervereinen ist eine grundsätzlich gute Idee, die bereits in Dortmund und neuerdings auch Köln praktiziert wird. Diese will die Stadt Essen nun aufgreifen. Wenn es bei Leistungsberechtigten zu Problemen mit ihrem Vermieter kommt, will das Jobcenter künftig die Mitgliedsbeiträge beim Mieterverein tragen, damit von dort geholfen werden kann. Zur Anwendung kommen könnte dieses nach meiner Erfahrung in zwei Fallkonstellationen: Weiterlesen

Brutto-Kaltmiete muss angemessen sein

Laut dem Sozialgericht Duisburg ist die Summe von Grundmiete und Nebenkosten (Brutto-Kaltmiete) entscheidend

In dem Urteil vom 06.04.11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg für die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus für die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Während das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.

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Wohnraumberechnung in der Stadt Essen

Seit Februar ist die Wohnraumberechnung des Landes NRW, dank RA Häußler, auf unserer Homepage eingestellt.

Die Fraktionsvorsitzenden der Partei „Die Linke“, Hans-Peter Leymann-Kurz und Gabriele Gieseke, haben im letzten Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Gesundheit (15.Juni 2010) einen Überprüfungsauftrag an die Verwaltung gestellt, der von der Verwaltung angenommen wurde. Der Wortlaut des Antrages: Weiterlesen

Unberechtigter Abzug für die Zubereitung von Warmwasser

In den letzten Wochen sind mir mehrere Bescheide des JobCenters Essen aufgefallen, in denen bei dem Posten „Kosten der Unterkunft und Heizung“ in dem Berechnungsbogen nicht die tatsächliche Miete + Nebenkosten + Heizkosten erstattet werden, wie es § 22 Abs. 1 SGB II vorsieht, sondern weniger. Im Bescheid ist keine Erläuterung dazu vorhanden.

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Zwangsumzug für Arbeitslose nach Karnap

Wie aus einem Bericht der WAZ vom 19. Mai 2009 zu entnehmen ist, werden Hartz IV Berechtigte, die in teureren Vororten von Essen wohnen gezwungen in billigere und kleinere Wohnungen in den Essener Norden umzusiedeln. Auch wenn sie schon seit Jahrzehnten in diesen Gegenden leben. Krankheit oder Alter schützt niemanden davor. Auch jahrelange Beziehungen, die man geknüpft hat interessieren niemanden.

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