Nichtanwendbarkeit des bundesweiten Heizspiegels
Wie wir schon in unserem Beitrag Heizspiegel für das Jahr 2013 veröffentlicht berichteten, beginnt langsam aber sicher ein Umdenkprozess in der Sozialgerichtsbarkeit. Denn bisher wurde das BSG-Urteil zu der Anwendbarkeit des Heizspiegels von den meisten Sozialgerichten beachtet.
Zudem wiesen wir bereits darauf hin, dass der individuelle Heizwert einer Wohnung einfach von zu vielen Faktoren abhängig ist, als das eine pauschalisierte Berechnung der tatsächlichen Heizkosten angebracht ist. Und somit zu einer Nichtanwendbarkeit des Heizspiegels führen kann.