Heizspiegel für das Jahr 2013 veröffentlicht

heizspiegelBundesweiter Heizspiegel 2013 veröffentlicht

Die gemeinnützige co2online GmbH hat ihren neuen Heizspiegel für das Jahr 2013 veröffentlicht. Er dient als statistische Grundlage zum Abgleich von Heizwerten.

Auch im Jahr 2012 sind laut dem Heizspiegel die Heizkosten wieder einmal gestiegen

Wie aus dem am ersten Oktober veröffentlichten Heizspiegel hervorgeht, sind auch im Jahr 2012 die Heizkosten bundesweit deutlich gestiegen. Und zwar um durchschnittlich 9%. Das sind die direkten Auswirkungen des letzten langen und strengen Winters. Und der deutlich gestiegenen Energiepreise.

Heizspiegel stellen ähnlich wie Mietspiegel eine Orientierungshilfe dar, um statistische Vergleichswertewerte zu benennen. Diese sind Heizkosten, Heizenergieverbrauch und die CO2-Emissionen, die aufgrund der Beheizung von Gebäuden entstehen. Allerdings erlauben sie nur eine Einstufung von zentral beheizten Wohngebäuden mit einer Wohnfläche von mindestens 100 qm. Das ist der Pferdefuß, der schon vielen SGB II-Leistungsberechtigten zum Verhängnis wurde.

Stellungnahme der co2online gGmbH zum aktuellen Heizspiegel

Gleichzeitig zu der Veröffentlichung des aktuellen Heizspiegels hat die co2online gGmbH eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser wird kurz die Problematik der weiter steigenden Heizkosten angerissen. Und aufgrund einer Zusammenarbeit mit dem Mieterbund auf die Möglichkeit eines kostenlosen Heizgutachtens hingewiesen.

Heizspiegel und SGB II-Leistungsberechtigung (Hartz4)

Wie wir schon oben kurz angeführt hatten, stellt der Heizspiegel kein Instrument zum Vergleich der Heizwerte von Gebäuden mit einer Wohnfläche von unter 100 qm dar. Zudem greift er nicht bei einzeln beheizten Wohnungen mit Erdgas oder Strom. Darauf weist die co2online gGmbH in der oben angeführten Pressemitteilung ausdrücklich hin. Deshalb empfehlen wir allen Lesern unseres Artikels diese einmal in aller Ruhe zu lesen.

Denn seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2009 AZ B 14 AS 36/08 R hat sich in der Verwaltungspraxis der JobCenter die unsägliche Praxis eingeschlichen, den bundesweiten Heizspiegel als Grundlage für die Ermittlung der angemessenen Heizkosten heranzuziehen.

Dies hat schon bundesweit in vielen Fällen zu ungerechtfertigten Kostensenkungsaufforderung geführt. Allerdings fängt bei der Sozialrechtsprechung langsam aber sicher ein Umdenkungsprozess an.

Was bedeutet das für Essener SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher)?

Wer vom JobCenter Essen eine Kostensenkungsaufforderung mit der Maßgabe erhält, die Heizkosten zu senken, sollte sich daher zuerst einmal mit der Presseerklärung der co2online gGmbH beschäftigten. Denn ist es schlichtweg so, dass der individuelle Heizwert einer Wohnung einfach von zu vielen Faktoren abhängig ist, als dass man darüber pauschale Aussagen treffen kann. Im Zweifelsfall kann wirklich nur ein konkretes Heizgutachten helfen, realistische und beweisbare Werte zu ermitteln.

Außerdem steht jederzeit die Möglichkeit offen, eine der von uns angebotenen Rechtsberatungen aufzusuchen und sich von dort aus helfen zu lassen.

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