Skandal in Essen bei BuT – Die Zweite

skandalDas Ammenmärchen im Essener BuT-Skandal geht weiter

Wie wir schon in unserem Artikel Skandalöse Zustände in Essen beim Paket Bildung und Teilhabe berichteten, schenkten wir den Aussagen der Herren Renzel und Klieve zu diesem unglaublichen Skandal keinen Glauben.

So ein Skandal! Wer glaubt noch an den bösen Wolf?!?

Wie wir schon in unseren ersten Artikel zu diesem Skandal berichteten, konnten wir nicht nachvollziehen, dass die verantwortlichen Akteure von nichts gewusst haben wollen. Deshalb haben wir weiter recherchiert und sind dabei auf Fakten gestoßen, die wir unseren interessierten Lesern nicht vorenthalten wollen.

Herr Renzel stellte in seiner letzten Stellungnahme in der WAZ-Online am 9. Oktober die Lage insgesamt so dar, dass alle Verantwortlichen von den anstehenden Kürzungen der Beihilfen zum Paket Bildung und Teilhabe quasi überrannt wurden. Und dem machtlos gegenüber stehen.

Wie wir schon in unserem letzten Artikel angeführt hatten, sehen wir es so, dass die Stadt Essen durchaus wusste, was da auf sie zukommt. Nur leider hatten wir da mal abgesehen von den Gesetzestexten noch keine weiteren offiziellen Dokumente vorliegen.

Diese haben wir aber nun zumindest teilweise recherchiert.

Ignoranz – Du bist in diesem Skandal kaum zu überbieten!

Per 7. Juli 2011 erließ das Schulministerium NRW in Zusammenarbeit mit den NRW-Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration; und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einen Runderlass an alle zuständigen Mandats- und Funktionsträger in NRW zur Schulsozialarbeit.

Dort heißt es unter Punkt 2:

Es muss deutlich werden, dass entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts Bildung und Teilhabe zum Existenzminimum gehören und im Hinblick auf spätere Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind, soweit dies nicht anderweitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab.

Weiter unter Punkt 5:

Des Weiteren ist es sicherzustellen, dass die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppelstrukturen entstehen.

Zudem unter Punkt 7:

Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets – insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab 2014 – ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmen der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 8 letzter Satz SGB II, die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten.

Von besonderer Bedeutung ist der letzte Absatz dieses Runderlasses:

Beachten Sie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum 31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Die Landesregierung wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt.

Somit wird deutlich, dass die verantwortlichen Herren Renzel und Klieve Bescheid gewusst haben müssen, dass sie entsprechend sorgsam mit diesen Mittel umzugehen haben. Alleine schon deshalb hätten die im Jahr 2011 nicht verbrauchten Mittel in Höhe von rund 7 Millionen Euro konsequent in die Folgejahre übertragen werden müssen.

Skandal – Du wirst immer größer!

Darüber hinaus existiert zum Paket Bildung und Teilhabe eine Arbeitshilfe des MAIS-NRW, die mittlerweile in der vierten Auflage vorliegt. Die erste Ausgabe erschien aber bereits 2011.

Besonders hervorzuheben sind die Seiten 98 bis 103 und die Seite 125.

Aus den Seiten 98 bis 103 geht eindeutig hervor, dass die Stadt Essen spätestens im Juli 2011 darüber informiert war, dass die Mittel aus dem Paket Bildung und Teilhabe zweckbestimmt sind. Und es ihrerseits eine kontinuierliche Dokumentation über die Verwendung der Mittel geben muss.

Verdeutlicht wird das noch einmal ab Seite 125, dort III. Voraussetzungen für die Abrechnung der KdU-Beteiligung des Bundes.

Skandal – Du hast Deinen vorläufigen Höhepunkt erreicht!

Besonders dreist erscheint die Vorgehensweise der Herren Renzel und Klieve, wenn man es sich einmal bewusst auf der Zunge zergehen lässt, dass es bereits seit dem 19. März 2012 einen Runderlass des MAIS NRW zu dem Thema Übertragung von nicht verbrauchten BuT-Mitteln gibt.

Aus diesem geht eindeutig hervor, dass in einem laufenden Kalenderjahr nicht verbrauchte Mittel aus dem BuT-Paket in das Folgejahr übertragen werden müssen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt waren die verantwortlichen Akteure in diesem Skandal darüber informiert, dass die Überführung der Restmittel aus dem Jahr 2011 in den allgemeinen Haushalt zweckentfremdend war. Angesichts dieser Tatsache wäre es die Verpflichtung der Akteure gewesen, diese Mittel wieder umgehend in das Paket Bildung und Teilhabe zurückzuführen.

Herr Renzel und Herr Klieve, übernehmen Sie endlich Ihre Verantwortung!

Und versuchen Sie nicht länger, die Öffentlichkeit hier in Essen zu täuschen!

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