Künftig dank neuem Mietrecht mehr Zwangsräumungen zu erwarten

Das neue Mietrecht bedroht alle Einkommensschwachen mit der Gefahr, obdachlos zu werden

In Zusammenhang mit den beiden von uns veröffentlichten Artikeln zu den Todesfällen nach den Zwangsräumungen in Berlin und hier in Essen wollen wir noch auf etwas hinweisen, was dabei von eminenter Bedeutung ist. Zum 1. Mai dieses Jahres wurde, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, das Mietrecht geändert.

Ursprünglich war diese Mietrechtsänderung dazu gedacht, es künftig Vermietern zu erleichtern, sogenannte Mietnomaden schneller vor die Tür zu setzen. Nur leider hat die Eigentümerlobby (vertreten durch den Haus- und Grundbesitzerverein) durch ihre Einflussnahme auf die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Änderung des Mietrechts zu einem gravierenden Nachteil aller Einkommensschwachen wird. Insbesondere die SGB II- und SGB XII-Leistungsberechtigten sind hiervon betroffen.

Bisher war es so, dass ein Vermieter zuerst eine Räumungsklage erheben musste, um einen Mieter bei Mietrückständen aus der Wohnung herausklagen zu können. Dadurch kam es zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung, bei der auch der Mieter gehört wurde. Nunmehr tritt künftig an die Stelle der bisherigen Regelung das Verfahren der einstweiligen Verfügung. Mit der kann der Vermieter die zwangsweise Räumung der Wohnung wesentlich schneller beantragen.

Die Krux hierbei ist, dass die Gerichte künftig nur noch nach Aktenlage entscheiden werden müssen. Dadurch wird das Grundrecht der Mieter auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung quasi ausgehebelt. Bis dato war es so, dass der Mieter bei einer Räumungsklage so lange in seiner Wohnung bleiben konnte, bis das Gericht zu seinen Gunsten oder Ungunsten entschieden hatte. Dieses entfällt im Verfahren der einstweiligen Verfügung. Der Mieter kann deswegen von unmittelbarer Obdachlosigkeit durch polizeiliche Zwangsräumung bedroht sein. Dies ist dann der Fall, sobald der Vermieter diese Verfügung in den Händen hat – und das bevor ein Gericht überhaupt über eine Räumung abschließend entschieden hat.

Hierin sehen wir eine große Gefahr für Essener Stadtteile wie z.B. Altendorf, die modernisiert werden. Diese können sich von ehemals „günstigen“ Vierteln mit bezahlbaren Mieten in sog. „In-Viertel“ für Gutsituierte mit drastischen Mietsteigerungen verwandeln. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass es Vermietern dank einer weiteren Mietrechtsänderung künftig erleichtert wird, energetische Sanierungen in größerem Umfang als bisher auf die Miete umzulegen. Beide Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Ärmsten der Armen durch Wohnungsmodernisierungen auf der Strecke bleiben. Eine Ghettoisierung in Essen ist dabei nicht ausgeschlossen.

Hier ist die Stadt Essen gefordert. Sie hat dafür zu sorgen, dass ein Bundessozialgerichtsurteil umgesetzt wird. Dieses beinhaltet ein schlüssiges Konzept, welches verlangt, dass es möglich sein muss, in allen Stadtteilen eine Wohnung anzumieten, die in einer einfachen bis mittleren Wohnlage liegt.

Dementsprechend müssen dann die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft durch die Stadt angepasst werden. Dies ist ohnehin eine zentrale Forderung unserer Selbsthilfeinitiative. Vor allen Dingen hat sie aber ihre sog. Vermeidungsstrategie (d.h. die internen Vorgaben für die Verhinderung von Obdachlosigkeit) so anzupassen, dass u.a. Mietspekulationen durch skrupellose Vermieter zu Lasten von Einkommensschwachen von vornherein unterbunden werden.

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