Erfolg vor dem BSG für Hartz4-Berechtigte

Ein Erfolg ist zu vermelden: 50 qm Wohnfläche in NRW angemessen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Carsten Dams

217,50 EUR Kaltmiete für eine Einzelperson in Essen oder doch 241,50 EUR? Dieser lange schwelende Streit dürfte heute vom Grundsatz her sein Ende gefunden haben. Im mündlichen Verhandlungstermin vom heutigen Tage hat das Bundessozialgericht entschieden, dass in NRW der Berechnung des angemessenen Mietpreises für eine Einzelperson 50 qm zugrunde zu legen sind, 65 für zwei Personen, 80 für drei usw. – jeweils 5 qm mehr und damit auch fünf mal der Quadratmetermietpreis mehr.

Die Pressestelle des BSG hierzu wörtlich:

„Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ab dem 1.1.2010 auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zurückzugreifen ist und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 50 qm zu berücksichtigen ist.“

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 16. Mai 2012

Das Urteil hat für jeden in NRW und damit auch in Essen große Bedeutung, dessen Miete nur gekürzt übernommen wird. Es wird in den allermeisten Fällen dazu führen, dass die Kürzung geringer ausfällt oder gar ganz wegfällt.

Jeder, dessen Miete gekürzt übernommen wird, sollte dringend eine der Beratungsstellen der BG45 aufsuchen, insbesondere dann, wenn der neue Bescheid noch keinen Monat alt ist. Ebenso stehen Ihnen der Autor und die ebenfalls für die BG45 beratenden Kollegen in dieser Frage gerne zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Fall, den aktuellen Bescheid zur Beratung mit zu bringen.

Die Beratungen in den Beratungsstellen sind kostenlos, für die Beratung in den Kanzleien werden Sie regelmäßig einen Anspruch auf sogenannte Beratungshilfe haben, die der Staat bezahlt. Sollten gleichwohl Kosten entstehen, werden Sie vorher darauf hingewiesen.

Die Entscheidung des BSG ist ein guter Schritt auf dem Weg zu etwas mehr sozialer Fairness und daher sehr zu begrüßen.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Essen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht und berät regelmäßig in den Beratungsstellen Steele und Innenstadt der BG45.

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10 Antworten zu Erfolg vor dem BSG für Hartz4-Berechtigte

  1. Dirk sagt:

    ab wann is mit den rückerstatungen zu rechnen? oder müssen wir wieder ein jahr warten und einklagen

  2. Peter Beucher sagt:

    Ich habe meine Arbeitskollegen darüber informiert. Sie sagten mir das JOB – Center hätte gesagt das wäre bloss ein Gerücht das wäre noch nicht durchgesetzt worden. Mein Vorschlag die Beratungsstelle zu besuchen wird nicht so angenommen.

  3. Nun ja, das Urteil ist kein Gerücht, es ist eine Tatsache. Zutreffend ist allerdings, dass das Jobcenter nach wie vor mit alten Zahlen rechnet.

    Der Unterschied ist, dass man vor dem Urteil dringend vermutet hat, dass zuwenig gezahlt wird. Jetzt kann man sich absolut sicher sein. Wieviel zuwenig genau ist noch die Frage, denn das Jobcenter wird wohl bei einer Neuberechnung mit „Rechentricks“ aufwarten. Auch die Neuberechnng müsste dann ggf. überprüft werden.

    Als Folge des Urteils ist jedem nur dringend anzuraten dann Widerspruch selbst oder durch einen Rechtsanwalt einzulegen, wenn auch in aktuellen Bescheiden noch die Rede von 217,50, 282,75; 348,00 etc ist.

    Egal mit welchen Tricks: Ganz kann das Jobcenter den Vorteil nicht wieder verschwinden lassen. Wenn die Behörde dem Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts nicht folgt, muss man seine Rechte eben im Widerspruchs und Klageverfahren durchsetzen.

    Mit Sicherheit wird das für Essen zuständige Sozialgericht in Duisburg das Urteil des Bundessozialgerichts umsetzen. Kläger dürften ihre risikofreien, weil kostenfreien, Verfahren im Regelfall gewinnen.

  4. @ Peter Beucher sagt:

    Hallo Peter Beucher,

    mich persönlich würde doch sehr interessieren, aus welchem Job-Center diese Information stammt und ob sie am Empfang oder von der dortigen Leistungsabteilung getroffen wurde.

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Grüße

    aintheavy

  5. Red Snapper sagt:

    Hallo aintheavy, die Info kommt von einem Kollege ich glaube vom Job – Center Bismarckstrasse.Die genaue Abteilung ist mir nicht bekannt.

    Grüsse
    Peter Beucher

  6. @Red Snapper sagt:

    Danke für die Info, hat uns geholfen, wir werden das Ganze weiter beobachten und verfolgen.

    Grüße

    aintheavy

  7. Peter Beucher sagt:

    Ein Bericht in der WAZ vom 29.06.2012 nach wird die Miete von 217,50 auf 230,50 erhöht bei einer Einzelperson.Die Ansprüche wären ab dem 1 Juli gültig.

  8. Peter Beucher sagt:

    Laut Bericht der WAZ vom 29.06.2012 beträgt der m² 4,61€ . Meiner Meinung beträgt der bisherige m² Preis 4,83 € .Hat jemand diesen Bericht gelesen ?

  9. Paloma sagt:

    Ich wohne seit 1.10.2010 in einer 50m² wohnung seit dem konnte ich über eine Mietkürzung mein vollen Regelsatz bekommen nun ist es ruhiger geworden und ich muss die Volle Miete bezahlen

    so bleibt mir nach allen Abzügen ungefähr 150€ zum leben.

    ist das möglich das das Jobcenter die Miete komplett übernimmt alleine weil die Lebensmittel ja auch nicht billiger werden sowie auch schwer ist einen neuen job zu finden wo man genug zum leben hat und trotzdem gut über die runden kommt.

  10. @dirk sagt:

    Laut eines schreiben vom Jobcenter ( 11.september) berufen die sich auf Abstimmungsverfahren was seit dem 1.05.12 im Ministerium für Arbeit und Soziales läuft.
    Ende des 3. quartals könne man mit dem Abschluss rechnen. sollte das Ergebniss Positiv sein könnte das Vorliegende Verfahren durch eine entsprechende Prozesserklärung zumindest teilweise seine Erledigung finden.

    Das weiss ich nur weil ich gegen das Jobcenter eine Klage eingereicht habe, ich wurde von Frau Michels vertretten was sie immernoch tut. das Jobcenter Essen ist ja kommunial geworden deshalb dauert einiges halt immer länger bis das bearbeitete wird.