Verwaltungspanne oder Testlauf?

Fassungslos standen am gestrigen Donnerstag Hartz IV-Berechtigte in Schlangen vor den Geldinstituten

Die ihnen zustehenden Leistungen – diese müssen spätestens am letzten Werktag eines Monats auf den Konten der Leistungsempfänger verbucht sein – wurden nicht überwiesen. War das eine Verwaltungspanne oder ein Testlauf?

Laut Peter Renzel – seines Zeichens Sozialdezernent der Stadt Essen und somit oberster Verantwortlicher der Optionskommune – handelte es sich um eine Falschinterpretation des Gesetzes durch die Verwaltung, und dies habe nichts mit der Umstellung auf die Optionskommune zu tun. Erlaubt sei hier die Anmerkung, ohne die Umstellung auf die Optionskommune, hätte es keine Fehlentscheidung der Stadtverwaltung geben können, welche zu diesem Chaos aus Panik und Ratlosigkeit führte.

Erwähnt werden muss an dieser Stelle aber auch, dass beim Erwerbslosenfrühstück der BG45 schon vor Wochen von Teilnehmern mitgeteilt wurde, dass laut eines Sachbearbeiters des JobCenters, die Auszahlung vom Monatsletzten auf den Monatsersten des Folgemonats verschoben werde. Wusste hier ein Sachbearbeiter wieder einmal mehr als der Chef?

Und wie hoch ist eigentlich die Kostenersparnis für die Stadt durch die verspätete Auszahlung?

Was bleibt, ist die Hoffnung auf ein Ende dieser Pannenserie der Kommune, die glaubt, sie sei eine bessere Option, als der Vorläufer.

Stefan Dolge

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5 Antworten zu Verwaltungspanne oder Testlauf?

  1. Ich hoffe, dass Herr Renzel sich vor seiner Ansage, die Zahlungen wieder auf den Monatsletzten umzustellen, über die Folgen hat beraten lassen. Es könnte für die Personen mit P-Konten und Kontopfändungen nämlich zu weitreichenden Konsequenzen führen, wenn im Juni 2012 doppelt so hohe Sozialleistungen auf dem Konto eingehen und damit der Freibetrag überschritten wird.
    Wenn die Stadt selbst Gläubiger ist (zB Hundesteuer) könnte sie dadurch sogar das selbst ausgezahlte Hartz-4 pfänden. Die Amtsgerichte sollten für diesen Fall schonmal Urlaubssperren für ihre Rechtspfleger verhängen, damit genug Personal verhanden ist, um die gesperrten Gelder im Einzelfall wieder freizugeben.

  2. aintheavy sagt:

    Da haben wir sie wieder einmal mehr,

    die Mär von der Rechtsstaatlichkeit!

    Wie aus folgendem Artikel zu entnehmen ist, hat sich die Stadt Essen als Kommune mal wieder einen Fauxpas geleistet, der an ihrem Willen zu der Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien zweifeln läßt:

    Hartz IV-Panne – waren die Jobcenter in Essen im Vorfeld eingeweiht?

    Essen.   Die Kritik auch von SPD und Linken an den verspäteten Überweisungen an rund 80 000 Hartz IV-Empfänger in Essen reißt nicht ab. Kritiker bezweifeln „menschliche Fehler“ als Hintergrund. Tatsächlich gibt es Indizien, die gegen die entschuldigende Version des Sozialdezernenten Peter Renzel Version sprechen.

    Die Kritik an den verspäteten Überweisungen an rund 80 000 Hartz IV-Empfänger reißt nicht ab. SPD und Linke bezweifeln, dass es sich dabei um einen „menschlichen Fehler“ handelte, wie der zuständige Sozialdezernent Peter Renzel am Donnerstag erklärt hatte.

    Tatsächlich gibt es Indizien, die gegen Renzels Version sprechen: So schildern Betroffene, dass in einigen Filialen des Jobcenters vorab per Infoscreen auf die Termin-Umstellung hingewiesen worden sei. Andere Hartz-IV-Empfänger wurden bei Gesprächsterminen im Mai von Sachbearbeitern darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Geld künftig statt am Monatsletzten erst am Ersten des Folgemonats erhalten würden. Das spricht gegen eine Panne und für ein absichtsvolles Handeln. Dabei nahm man offenbar in Kauf, dass Tausende Hartz-IV-Empfänger, die im Mai keinen Termin beim Jobcenter hatten, von der Änderung kalt erwischt wurden: Das Geld vom Amt ging nicht rechtzeitig auf ihren Konten ein, gleichzeitig wurden regelmäßige Zahlungen aber abgebucht. Sparkassen und Banken hatten am Donnerstag einen Ansturm besorgter Hartz-IV-Kunden erlebt. (WAZ vom 1. Juni) .

    Jobcenter-Chef Dietmar Gutschmidt hatte dazu erklärt, das Geld sei pünktlich an die Stadt überwiesen worden, diese habe es aber offenbar nicht rechtzeitig weitergeleitet. Dass das mit Absicht geschah, bestätigt zumindest ein Mitarbeiter der Verwaltung: Die Zurückhaltung der insgesamt 16 Millionen Euro um einen Tag, bringe der klammen Kommune einen hübschen Zinsgewinn. Linke-Fraktionschef Peter Leymann-Kurtz hält daher sogar für denkbar, dass es „Absprachen zwischen Kämmerei und der ausführenden Finanzbuchhaltung gegeben“ habe.

    Von der Auszahlungs-Verschiebung nichts gewusst
    Renzel hatte ein geplantes Handeln bestritten. Von der Auszahlungs-Verschiebung habe er nichts gewusst, vielmehr habe ein Mitarbeiter gesetzliche Vorgaben falsch interpretiert. „Wussten hier einzelne Mitarbeiter mehr als der Dezernent?“, fragt die Linke-Ratsfrau Gabriele Giesecke süffisant. Und die SPD erklärt, es sei keineswegs glaubwürdig, dass ein Gesetz, „das seit Jahren Anwendung findet, plötzlich fehlinterpretiert wurde“. Alles spreche für geplante Änderungen, über die man, und hier liege der eigentliche Skandal, die Betroffenen nicht rechtzeitig informiert habe. Darum hat die SPD nun Kämmerer Lars Martin Klieve eine Liste mit sieben zu klärenden Punkten vorgelegt – mit der Bitte um „kurzfristige Beantwortung“.

    Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/essen/hartz-iv-panne-waren-die-jobcenter-in-essen-im-vorfeld-eingeweiht-id6727730.html

    Man muß sich ernsthaft die Frage stellen, was die wahrhaftige Motivation, bzw. der tatsächlich Hintergrund dieser Posse ist und war, da es alleine rein aus finanziellen Gründen nur schwer nachvollziehbar ist, denn wenn man die allgemein gültige Zinsertragsformel – die da lautet: (Kapital * Prozentsatz * Tage) / (100 * 360) – zugrundelegt, kommt man bei vorsichtig eingeschätzten Faktoren von 3,5% Jahreszins, welchen die Stadt Essen auf dem internationalen Kapitalmarkt für einen Kassenkredit zahlen dürfte und der im Bericht erwähnten Gesamtsumme von 16 Millionen Euro auf einen täglichen Zinsertrag von 1.555,55 Periode €.

    Rechnet man großzügigerweise mit einem Jahreszins von 7%, so ergibt das einen Zinsertrag von 3.111,11 Periode € und selbst bei einem Jahreszins von 10,5 % ergäbe das „nur“ eine Summe von 4.666,66 Periode €, diese Summen stehen in keinerlei Relation zu dem angerichteten Schaden.

    Unberücksichtigt in dieser Rechnung bleibt die Tatsache, daß die Stadt Essen trotz Umstellung auf Optionskommune nachwievor nur die Kosten aus der Unterkunft zu tragen hat, die Mittel für den Lebensunterhalt werden nachwievor vom Bund bestritten.

    Dazu kommt, daß sich der Bund auch weiterhin an der Kosten der Unterkunft beteiligt:

    § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln (SGB II)

    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der
    Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Der Bundesrechnungshof prüft die Leistungsgewährung. Dies gilt auch, soweit die Aufgaben von gemeinsamen Einrichtungen nach §44b wahrgenommen werden. Eine Pauschalierung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ist zulässig. Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt.

    (2) Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel nach Absatz 1 Satz 4 auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind. Bei der Zuweisung wird die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach diesem Buch zugrunde gelegt. Für Leistungen nach den §§ 16e und 16f kann die Agentur für Arbeit insgesamt bis zu 20 Prozent der auf sie entfallenen Eingliederungsmittel einsetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates andere oder ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel nach Absatz 1 Satz 4 festlegen.

    (3) Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen beträgt 84,8 Prozent. Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festlegen, nach welchen Maßstäben
    1. kommunale Träger die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bundesagentur abrechnen, soweit sie Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wahrnehmen,
    2. die Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des Finanzierungsanteils nach Satz 1 zugrunde liegen, zu bestimmen sind.

    (4) Die Bundesagentur leistet an den Bund einen Eingliederungsbeitrag in Höhe der Hälfte der jährlichen, vom Bund zu tragenden Aufwendungen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten nach Absatz 1 Satz 5 und § 6b Absatz 2. Jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November leistet die Bundesagentur an den Bund Abschlagszahlungen in Höhe von einem Achtel des im Bundeshaushaltsplan veranschlagten Betrags für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten nach Absatz 1 Satz 5 und § 6b Absatz 2. Abweichend von Satz 2 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesagentur die Abschlagszahlungen bis zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Jahres stunden, soweit dies zur Vermeidung von Liquiditätshilfen nach § 364 Absatz 1 des Dritten Buches erforderlich ist. Bis zum 30. Januar des Folgejahres sind die geleisteten Abschlagszahlungen den hälftigen tatsächlichen Aufwendungen des Bundes für
    Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten des Vorjahres gegenüberzustellen. Ein zu hoch gezahlter Eingliederungsbeitrag ist mit der Zahlung zum 15. Februar des Folgejahres zu verrechnen, ein zu gering gezahlter Eingliederungsbeitrag ist mit der Zahlung zum 15. Februar des Folgejahres zusätzlich an den Bund abzuführen. Ist der Haushaltsplan des Bundes noch nicht in Kraft getreten, sind die Abschlagszahlungen nach Satz 2 auf der Grundlage des Haushaltsplans des Vorjahres zu bemessen.

    (5)Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1. Diese Beteiligung beträgt in den Jahren 2011 bis 2013 im Land Baden-Württemberg 34,4 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz 40,4 vom Hundert und in den übrigen Ländern 30,4 vom Hundert der Leistungen nach Satz 1. Ab dem Jahr 2014 beträgt diese Beteiligung im Land Baden-Württemberg 31,6 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz 37,6 vom Hundert und in den übrigen Ländern 27,6 vom Hundert der Leistungen nach Satz 1.

    (6) Die in Absatz 5 Satz 2 und 3 genannten Prozentsätze erhöhen sich jeweils um einen Wert in
    Prozentpunkten. Dieser entspricht den Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben für die Leistungen nach Absatz 5 Satz 1 des abgeschlossenen Vorjahres multipliziert mit 100. Bis zum Jahr 2013 beträgt dieser Wert 5,4 Prozentpunkte; Absatz 7 bleibt unberührt.

    (7)Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, den Wert nach Absatz 6 Satz 1 erstmalig im Jahr 2013 jährlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen. Dabei legt es jeweils den Wert nach Absatz 6 Satz 2 für das abgeschlossene Vorjahr zugrunde. Für die rückwirkende Anpassung wird die Differenz zwischen dem Wert nach Satz 2 und dem für das abgeschlossene Vorjahr festgelegten Wert nach Absatz 6 Satz 1 im laufenden Jahr zeitnah ausgeglichen. Die Höhe der Beteiligung des Bundes an den in Absatz 5 Satz 1 genannten Leistungen beträgt höchstens 49 vom Hundert.

    (8) Der Anteil des Bundes an den in Absatz 5 Satz 1 genannten Leistungen wird den Ländern erstattet. Der Abruf der Erstattungen ist zur Monatsmitte und zum Monatsende zulässig. Soweit eine Bundesbeteiligung für Zahlungen geltend gemacht wird, die wegen des fristgerechten Eingangs beim Empfänger bereits am Ende eines Haushaltsjahres geleistet wurden, aber erst im folgenden Haushaltsjahr fällig werden, ist die für das folgende Haushaltsjahr geltende Bundesbeteiligung maßgeblich. Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Die Länder gewährleisten, dass
    geprüft wird, dass die Ausgaben der kommunalen Träger begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

    Macht man sich nun mal die Mühe, diese im Amtsdeutsch verwursteten Tatsachen herauszulesen, so wird einem bewußt, daß die Stadt Essen zudem 31,4 % der ihr entstehenden Kosten für die Unterkunft vom Bund zurückerhält, denn wenn auch in Absatz 5 die Rede davon ist, daß eigentlich das Bundesland die Mittel erhält, so ist jedoch klar, daß mit der Umstellung auf die Optionskommune der Stadt Essen diese Mittel direkt zustehen.

    Unterstellt man nun ein Verhältnis von 60/40 zwischen KdU und Lebensunterhalt von der im o.a. Beitrag bezifferten Gesamtsumme von 16 Millionen Euro, so bedeutet das, daß die Stadt Essen 9,6 Millionen Euro für die KdU aus eigenen Haushaltsmitteln zu erbringen hat, zieht man von dieser Summe nun den Bundeszuschuß von 31,4% ab (3.014.400 €), so ergibt das in dieser Modellrechnung eine monatliche Gesamtbelastung von 6.585.600 €.

    Selbst bei einem Verhältnis von 70/30 zwischen KdU und Lebensunterhalt ergibt sich nur eine monatliche Budgetbelastung von 7.683.200 € für Kommune Essen.

    Die Summe mag im ersten Monat sehr hoch wirken, nur sieht man das Gesamtbudget der Stadt Essen, so ist das ein verschwindend geringer Anteil daran, zudem steht dem gegenüber, daß die Stadt Millionen und Abermillionen für sog. „Imageprojekte“ ausgibt.

    Bricht man abschließend die Zinsrechnung nun auf die im vorletzten Absatz genannten Summen herunter, so ergibt sich ein effektiv verschwindend geringer Zinsgewinn für die Stadt Essen.

    Schon alleine deshalb werden in dem Artikel ob bewußt oder unbewußt die Tatsachen verdreht!!!

    Und jedem wird klar, um was für Possenreißerei es sich tatsächlich handelt.

    Eine rein finanzielle Motivation kann man somit nahezu getrost ausschließen, hier spielen wohl noch andere Erwägungen hinein, eine davon könnte sein, daß man den Hilfebedürftigen mal schlichtweg zeigen wollte, wer der Stärkere und wer der Schwächere ist und ihnen so eine Lektion zu erteilen, ja nicht allzusehr aufzubegehren.

    Dreht man nämlich am Geldhahn, so werden Abhängige noch gefügiger und schwächer gemacht und noch mehr demoralisiert als sie es ohnehin sind.

    Ein außenstehender „Otto-Normalbürger“ wird die tatsächliche Lebenssituation eines Hartz-IV-Empfängers kaum nachvollziehen können, wie es ist ab dem Fünfundzwanzigsten eines Monats sich das Monatsende herbeizusehnen, zu registrieren, wie die Vorräte schwinden und man schlichtweg nicht mehr weiß, wie man die letzten paar Monatstage überstehen soll, frei nach dem Motto: „Warum ist bloß am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig???!!!???“.

    Der tägliche „Überlebenskampf“ ist somit für ALG-II-Bezieher schon schwer genug, so daß sie wohl kaum noch Energie und Kraft haben, sich gegen das rechtswidrige und verfassunsgsbrecherische Spielchen der Stadt Essen verstärkt, massiv und gezielt zur Wehr zu setzen.

    Viele werden es somit zwangsläufig hinnehmen und nicht gerichtlich zurückschlagen, was aber eigentlich indiziert wäre.

    Und genau darauf zielt die Stadt Essen mit diesem Testlauf!!!!!

    Darüber hinaus muß man sich den ganzen Vorgang mal genüßlich auf der Zunge zergehen lassen, denn er offenbart irgendwo auch die innere Einstellung der Stadtverwaltung gegenüber rund einem Fünftel der Essener Gesamtbevölkerung, nämlich den rund 80.000 ALG-II-Beziehern hier in Essen.

    Mit welchen anderen Bevölkerungsgruppe könnte man sonst so ein Spielchen treiben???

    Hartz-IV-Empfänger gehören in den Augen vieler ohnehin nicht zur Gesellschaft, sie bringen nichts und kosten obendrein noch Geld, die Prinzipien der Solidargemeinschaft und des Sozialstaates scheinen für sie nicht mehr zu gelten, zudem haben sie obendrein auch noch keinerlei Lobby und ihnen fehlen schlichtweg die Mittel, sich adäquat in der Öffentlichkeit zu äußern.

    Dabei kann heutzutage praktisch jeder in dieses soziale Abseits rutschen.

    Dazu kommt, daß die Stadt Essen zumindest teilweise auf der sicheren Seite ist, denn laut § 41 Abs. 1 SGB II sollen die Leistungen im voraus erbracht werden, müssen es aber nicht.

    Hinzu kommt ein Beschluß das LSG NRW, wonach kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung am Monatsletzten besteht, sondern es nach Sicht der Kammer vollkommen ausreichend ist, wenn das Geld am Monatsersten zur Verfügung steht. Ein Beschluß ist zwar nicht einem Urteil gleichzusetzen, gibt aber immerhin die Richtung an, in die es geht!!!!

    Dagegen setzen kann man einfach nur den sich aus dem Grundgesetz ergebenden Vertrauensschutz, bzw. die Rechtsstandgarantie und das Gewohnheitsrechts und das sog. Gebot von Treu und Glauben, nach welchem die Stadt Essen vor einer Umstellung des Zahlungslaufes jeden Leistungsberechtigten rechtzeitig, d.h. mit zwei bis drei Monaten Vorlauf, persönlich anschreiben und über die Umstellung informieren hätte müssen.

    Man stelle sich mal alleine die Portokosten vor, die so entstanden wären, bei rund 42.000 Bedarfsgemeinschaften in Essen kommt da ein mehr als erkleckliches Sümmchen zusammen.

    Hinzu kommt, daß es die Poststelle der Stadt Essen wohl kaum geschafft hätte, das termin- und fristgerecht zu bearbeiten.

    Dann noch der Verwaltungsaufwand, die Personalkosten, usw., kein Wunder also, daß das Job-Center einen anderen, rechts- und sittenwidrigen Weg gegangen ist.

    Leider werden aber nun die wenigstens Leistungsempfänger den Gerichtsweg beschreiten, die kläglich wenigen Kommentar im WWW lassen zumindest darauf schließen, dabei handelt es schlichtweg und banalerweise um nichts anderes als um einen staatlichen Akt der Willkür, vor dem uns eigentlich unser Grundgesetz schützen sollte, dieses existiert aber anscheinend ohnehin nur noch auf dem Papier!!!!

    Bitte niemals vergessen:

    „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!!!!“

    Und selbst die Staatsanwaltschaft würde da wohl kaum darangehen, denn bekannterlichermaßen hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus, zudem dürfte es sehr schwierig sein, einer Person eine konkrete Schuld zu beweisen, die für eine strafrechtliche Verurteilung notwendig wäre.

    Und genau darauf scheint die Stadt Essen zu spekulieren, denn das beste Beispiel dafür ist, daß nachwievor etliche SGB-II-Bezieher nicht durch das Job-Center Essen krankenversichert sind und das seit Monaten, jeder „private“ Arbeitgeber hätte schon längst ein Verfahren wegen des Verdachtes des Vorenthaltens von Sozialleistungen an der Backe!!!

    Abschließend bleibt noch eine weitere mögliche Erklärung für diesen Schildbürgerstreich:

    Nämlich geballte Inkompetenz und Unfähigkeit bei der Stadtverwaltung Essen, die Indizien sprechen aber leider eine andere Sprache, hierüber mag sich jeder sein persönliches Urteil bilden.

    Grüße

    aintheavy

  3. aintheavy sagt:

    An die Runde:

    Hier noch zwei interessante Links zu den Vorgängen in Essen:

    WDR-Mediathek, Lokalzeit Ruhr vom 05. Juni 2012: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2012/06/05/lokalzeit_ruhr.xml

    Artikel in der WAZ vom 05.06.12: http://www.derwesten.de/staedte/essen/essener-kaemmerer-entschuldigt-sich-fuer-verspaetete-hartz-iv-zahlung-id6733950.html

    Schon komisch, wie systemkonform und -treu die Sache von den Medien „heruntergespielt“ wird!!!

    Zum Thema ansich:

    Bei einem „Besuch“ in einem Job-Center hier in Essen erhielt ich unter der Hand die Information, daß ich den o.a. Artikel in der WAZ nicht für bare Münze nehmen sollte, da momentan nachwievor die interne Anweisung gilt, daß die Gelder auch kömmenden Monat erst wieder am 01.ten ausgezahlt werden sollen, man darf also gespannt sein, wie sich diese Posse weiterentwickelt.

    Der Andrang bei den Essen Job-Centern ist nachwievor gewaltig, Wartezeiten zwischen 2 und 5 Stunden sind „normal“, was allerdings vergangen Freitag „getoppt“ wurde, dort standen die Leute zu hunderten bis draußen vor die Türe und das auf jedem Job-Center hier in Essen, ich habe mal im WWW nach Bildern dazu gesucht, aber leider keine gefunden, vielleicht hat ja jemand eine „Quelle“???

    Grüße

  4. Su sagt:

    Zitat aus der WAZ:
    „Für Hartz-IV-Empfänger, die ein Pfändungsschutzkonto haben, könnte es noch ein Nachspiel geben: Denn diesen Monat haben sie am 1. ihre Juni-Zahlung erhalten, und am 30. Juni geht dann das Geld für Juli ein. Sparkasse und Stadt versichern aber, das Problem des doppelten Zahlungseingangs im Blick zu haben und Wege zu suchen, um Pfändungen zu vermeiden.
    Quelle: WAZ Online

    Ja, wie denn bitte???
    Und was ist mit den Betroffenen, die ihr Konto bei einem anderen Kreditinstitut haben…?
    Aber das Thema mit dem doppelten Zahlungseingang auf P-Konten gab´s doch auch schon mal, oder irre ich mich?

  5. Falsch ! sagt:

    Der „oberste Verantwortliche der Optionskommune“…
    … ist der Oberbürgermeister !