Neue Mietobergrenzen des Jobcenters Essen

Das Jobcenter Essen legt neue Mietobergrenzen fest

Das Essener Jobcenter erachtet nach der Entscheidung des Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 die folgenden Mieten für angemessen:

Personenm2Neue GrundmieteBisherige GrundmieteUnterschied
150230,50 Euro217,50 Euro13,00 Euro
265299,65 Euro282,75 Euro16,90 Euro
380368,80 Euro348,00 Euro20,80 Euro
495437,95 Euro413,25 Euro24,70 Euro
5110507,10 Euro478,50 Euro28,60 Euro

Für jede weitere Person werden zusätzlich 46,10 Euro berücksichtigt.

Dieses wurde im Rathausreport vom 28.06.12 verkündet und ist damit für alle Mitarbeiter des Jobcenters Essen verbindlich zu befolgen.

Bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, möchte die Behörde jedoch keine Nachzahlungen für den Zeitraum 2010 bis April 2012 leisten.

Hierzu nehmen die für die BG45 beratenden Anwälte Stellung:

Die neuen Werte für angemessene Mieten sind nicht nachvollziehbar begründet. Das Bundessozialgericht verlangt von den Städten, dass sie in einem schlüssigen Konzept darlegen, wie sich der Mietoberwert errechnet. Hierbei muss beachtet werden, dass diese Miete ausreichen muss, um im gesamten Stadtgebiet tatsächlich Wohnungen einfachen Standards anzumieten.

Wir erwarten von der Stadt Essen, dass sie ein Konzept vorlegt, das sich auf den aktuellen Wohnungsmarkt bezieht und nicht auf die niedrigeren Bestandsmieten. Zudem sind die kalten Betriebskosten als Bestandteil der Unterkunftskosten mit einbezogen. Die Miete muss ausreichend hoch bemessen sein, um auch südlich der A40 eine menschenwürdige Wohnung anmieten zu können, da andernfalls ein Voranschreiten der Segregation der Stadt droht.

Dass eine Nachzahlung ab dem 01.01.2010 erfolgen sollte, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Behörde hat mehr als zwei Jahre gegen geltendes Recht verstoßen. Dieses ist nun höchstrichterlich festgestellt worden. Sollte die Nachzahlung nicht von Amts wegen erfolgen, raten wir den Betroffenen zu entsprechenden Überprüfungsanträgen.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn allein wegen vermeintlich zu hoher Miete im gleichen Zeitraum  Anträge auf Übernahme von Einzugsrenovierungskosten oder Umzugskosten abgelehnt wurden. Jedenfalls wenn die Kosten noch nachgewiesen werden können und sich die seinerzeit begehrten Mietkosten im jetzt von der Stadt vertretenen Rahmen bewegt haben dürften entsprechende Überprüfungsanträge Aussicht auf Erfolg haben.

Weiterhin gilt: Solange die Stadt Essen die tatsächliche Angemessenheit der von ihr neu zugrunde gelegten Mieten nicht nachgewiesen und dies richterlicher Überprüfung standgehalten hat, sollte jeder von einer Mietkürzung betroffene Leistungsberechtigte Widerspruch gegen entsprechende Bescheide einlegen. Die für die BG45 beratenden Anwälte sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

Rechtsanwalt Carsten Dams
Rechtsanwalt Jan Häußler
Rechtsanwalt Dr. Herbert Karpienski

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47 Antworten zu Neue Mietobergrenzen des Jobcenters Essen

  1. individuum sagt:

    Bleibt es bei dem Zuschlag für allein Erziehende, aus der Tabelle nicht ersichtlich.

    • Das Urteil vom 16.05.12 sagt nichts explizit zu den Alleinerziehenden, da der Kläger nicht alleinerziehend ist. Möglicherweise wird man den schriftlichen Urteilgründen, wenn diese vorliegen, auch etwas zu dieser Frage entnehmen können, da in den jetzt für gültig erklärten WNB NRW ein zusätzliches Zimmer (=15 qm) u.a. für Alleinerziehende mit Kindern ab sieben Jahren vorhesehen ist. Ob das BSG diese Wertung auch ins SGB II überträgt, hat es bisher noch nicht entschieden. Es wäre aber naheliegend.
      Zusammenfessend: Die Frage ist noch offen.

    • Nach der Rechtsansicht des Ministeriums (MAIS) sind für Alleinerziehende mit Kindern ab sieben Jahren u.a. jetzt 15 qm Zuschlag zu gewähren.

      Schreiben des Ministeriums

      • @ Jan Häußler sagt:

        was ist wenn man 1. eine Miete selber bezahlt hat und
        und dann jeden monat 62,50 bzw. ca.64 euros weniger zum leben hat.

        in den zeitraum bs zu einer Mietkürzung wegen Lärmbelästigung und störung der nacht ruhe wurde die miete gekürzt so hatte ich wieder etwas mehr geld ab 1.10.12 muss ich wieder einen eigenanteil von 53 euro hinnehmen obwohl wenn ich umziehen würde teurer werden würde zum mal bei mein umzug eh keiner lei renovierungskosten geschweige umzugsauto gestellt wurde ….

        Gib es eine möglichkeit das das Jobcenter die komplette miete bezahlt ich denke keiner kann von 150€ leben ….

        nach abzügen von allgemeinstrom und anderen kosten bleiben halt 150€ übrig. ….

  2. Bibi sagt:

    Guten Morgen,
    ich habe folgende frage da ich am 1.3.12 umgezogen bin habe ich die Kaution und die Renovierung selber bezahlt. die Kaltmiete beträgt 239,72 die Differenz von 217,50 bezahle ich aus eigener Tasche kann ich das Rückwirkend einklagen oder Widerspruch einlegen? Kann das auch mit der Kaution und die Renovierungskosten machen?
    Gibt es hier Vordrucke?

    • Für Einzelberatungen bieten drei Rechtsanwälte an drei Tagen pro Woche eine kostenlose Gelegenheit. Die Termine sind in der rechten Spalte dieser Homepage aufgeführt.
      Eine online-Beratung kann ich aus zeitlichen Gründen nicht durchführen.

    • HartzerRoller sagt:

      Ich denke, dass man die ab Mai 2012 (Urteil) die angemessene Grundmiete zahlen sollte. Es muss ja nicht gleich Widerspruch sein. Ich denke ein ganz normales Schreiben langt auch. Bei der Kaution und den Renovierungskosten sehe ich schwarz. Die Grundmiete ist ja weiterhin unangemessen.

  3. Von anderen Ruhrgebietsstädten weiß man wohl, dass es für den Bestand leicht erhöhte Mietwerte gibt, damit die Leute nicht wegen ein paar Euro Fuffzig sich eine neue Bleibe trotz ALG II-Bezug suchen müssen.

    Wie sieht dies konkret in Essen aus? Bekommen auch die nach halben Jahr eine Aufforderung zur Senkung der Miete, die 5 – 10 Euro drüber liegen? Ist es Ermessensspielraum eines jeden Sachbearbeiters oder wie läuft es in Essen?

    Denn ich finde es eine Ungerechtigkeit, wenn jemand in einer Wohnung lebt, die erheblich teuerer ist und nur die 230,50 € bekommt, während man bei anderen die Miete auch weiterhin übernimmt, wenn die Miete 239 € hoch ist und ein Umzug nicht gerade lohnenswert ist.

    In anderen Städten scheint dies möglich, hält sich Essen mit aller Konsequenz an die Mietwerte?

    • Die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze wird (laut Richtlinie dort Punkt 9, die in diesem Punkt meines Wissens unverändert gültig ist) in zwei Bestandsfällen toleriert:

      1. Überschreitung um bis zu 10%.
      2. Abgleich der zu erwartenden Umzugskosten mit den Mehraufwendungen für die unangemessene Unterkunft.

      Diese Regeln dürften wohl systematisch auf § 22 Abs. 1 S. 3 (Unzumutbarkeit) oder S. 4 (Wirtschaftlichkeit) SGB II fußen.

    • HartzerRoller sagt:

      Die JobCenter führen doch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch. Sofern es sich um ein paar Euro fünfzig handelt, wird wahrscheinlich niemand zu einem Umzug aufgefordert. Meine Grundmiete ist 15 Euro zu hoch und ich wurde nie aufgefordert. Anders sieht es nach einem Umzug in eine unangemessene Wohnung aus. Da wird nur die angemessene Miete gezahlt, die Differenz muss der Empfänger selber tragen.

  4. Steffi sagt:

    Hallo, ich zahle einen Eigenanteil der Miete selber (ca. 50,-€) da das JobCenter die gesamte Miete für 2 Personen nicht tragen wollte. Heißt dieses nun, dass ich einen Antrag stellen muss, damit ich die 16,90€/pro Monat für insgesamt 2 Jahre zurück bekomme und einen Antrag dafür stellen kann, dass nun nicht mehr nur 282,75€ sondern 299,65€ bezahlt bekomme?

    Liebe Grüße

    • Sie sollten jedenfalls beantragen, für die Zeit ab 01.01.10 die „angemessene“ Miete nachgezahlt zu erhalten. 16,90 Euro pro Monat sind zu wenig. Sollte Ihr Antrag (teilweise) abgelehnt werden, sollte Sie die Rechtsberatung aufsuchen.
      Die Zeiten ab Mai 2012 werden – so die Ankündung des Jobcenters – auch ohne Antrag nachgezahlt; jedoch auch hier nur ein Betrag, der nach unserer Ansicht zu gering ist. Sollten Sie entsprechende Änderungsbescheide erhalten: Suchen Sie die Rechtsberatung auf.

      • michele herrmann sagt:

        Hallo,
        Wie ich gerade erfahren habe wurde die mietobergrenze schon letztes jahr angehoben. Ich zahle seid 11.2009 26€ der miete selbst da das jobcenter damals sagte wenn die miete statt 348€ 374€ im mietvertrag steht zahlen sie die kaution nicht. Als allein erziehende zwillingsmama konnte ich die kaution von über 1000€ nicht aufbringen. Jobcenter gab mir den rat mit vermieter zu sprechen das er den vertrag ändert und nur 348€ kaltmiete drin stehen und ich den rest selber zahlen sollte. Da ich hoch schwanger war nahm ich dies in kauf. Mein vermieter machte mit mir eine weitere einzelvereinbarung das ich diese fehlenden 26€ selbst überweise. Nun stelle ich festdas ich seid längerer zeit einen teil der miete aus eigener tasche zahle obwohl das amt dies übernehmen würde.
        Was tue ich nun um diese eigene zahlung zu sparen und wie sieht es aus mit den zahlungen die ich selbst geleistet habe was ich hätte nicht tun müssen da ich ja eiegentlich anspruch habe auf diese neue mietobergenze. Bitte um rat

      • Sehr geehrte Frau Herrmann,

        mit einiger Sicherheit steht Ihnen sowohl eine Nachzahlung als auch eine höhere laufende Zahlung des JobCenters zu. Kommen Sie doch in eine der kostenfreien Rechtsberatungen der BG45 in Essen. Die nächste wäre morgen, Di den 28.5., von 13.30-16.30 im Heinz-Renner-Haus, Severinstr. 1 Essen-Innenstadt. Alternativ erreichen Sie mich persönlich unter 0201/5147472. In jedem Fall wäre es hilfreich, möglichst alle vorhandenen Bescheide des JobCenters mit zu bringen, besonders den laufenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Carsten Dams
        Rechtsanwalt
        Fachanwalt für Sozialrecht

  5. Ulrike Burazin sagt:

    Ist es richtig, dass die Kaution nur noch als Darlehen gewährt wird und monatl. mit 10% wieder eingefordert wird?
    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Ihre Antwort!

    • Bella sagt:

      Hallo Ulrike,

      ja, das JC darf nun auch Mietkautionsdarlehen mit dem laufendem ALG II aufrechnen und zwar i. H. v. 10 % der Regelleistung (§ 42a Abs. 2 SGB II).

      LG Bella

  6. Chris sagt:

    Guten Morgen,

    gelten die 230,50 nur wenn man 50 qm hat
    oder für alle Hartz 4 Empfänger die bisher
    217,50 bekommen haben?

    • Bella sagt:

      Hallo Chris,

      nein, so ist das nicht zu verstehen. Die € 230,50 rühren daher, dass die angemessene Wohnungsgröße von 45 m² auf 50 m² erhöht wurde (BSG-Urteil). Dementsprechend musste ja auch der qm-Preis und damit die KdU für eine Single-BG angepasst werden.

      Das bedeutet, dass eine Single-BG in Essen – unabhängig von den tatsächlichen qm – max. € 230,50 erhält. Ist deine Wohnung preisgünstiger – z. B. Kaltmiete nur € 200,00 -, dann erhältst du natürlich nur diese € 200,00 zuzüglich Heizung. Ist die Kaltmiete jedoch höher als € 230,50, dann musst du, falls du dort bereits wohnst, die Differenz aus deinem Regelsatz dazuzahlen. Willst du jedoch eine teurere Wohnung neu anmieten, wird das JC dies m. W. ablehnen.

      LG Bella

  7. Essenerin sagt:

    Die Nachzahlungen ab Mai 2012 wurden durch das JobCenter geleistet.
    Mich würde abe interessieren, ob jemand schon einen Antrag auf die Nachzahlung ab 01.01.2010 gestellt hat und darauf eine Antwort oder die Nachzahlung selbst erhalten hat.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Das Jobcenter entscheidet im Moment nicht über solche Anträge. Als Begründung gibt die Behörde an, dass sie sich in einem Abstimmungsprozess mit dem zuständigen Landesministeriums befinden würde.

      Das Ministerium hat jedoch bereits am 15.08.12 seine Rechtsansicht dargelegt, dass die Mieten auch ohne Antrag bis 2010 nachzuzahlen sind. Es handelt sich also wieder um eine Verzögerungsstrategie des Jobcenters Essen.

      • Jürgen sagt:

        Habe heute eine Antwort auf meine Widersprüche erhalten, darin wurde meiner Beschwerde teilweise entsprochen. Besonder für die Monate Januar, März und April 2012; der Monat Februar existiert wohl nicht. Darüber hinaus gab es Abrechnungen von Anfang 2011 und Ende 2011 deren Relevanz ich nochnicht überprüfen konnte. Jedenfalls wurden in diesen Bescheiden 230,50 als Miete angegeben und ein Betrag von 156,00 (12×13,00 Differenz) überwiesen. Diese Sache kommt mir sehr merkwürdig vor, da werden wohl noch einige Widersprüche notwendig sein.

    • Rainer sagt:

      Hallo , ich habe Bescheid bekommen vom Job Center das vom 1,1,2010 – 2011 die diferenz von 13 Euro übernommen wird. Offen ist aber noch der Betrag von 2011-2012 dieser Betrag wird aber auch angewiesen

  8. Die 55. Kammer des Sozialgerichts Duisburg hat in der mündlichen Verhandlung vom 04.10.12 den neu berechneten qm-Preis von 4,61 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte als angemessen erkannt und das Konzept der Stadt insofern gebilligt. Lediglich in einem von vier verhandelten Fällen musste das Jobcenter eine höhere Miete übernehmen, da der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung lediglich noch zwei Jahre bis zum Renteneintritt vor sich hatte und die Differenz zur angemessenen Miete mit 4,50 Euro monatlich sehr gering war. Hier war ein Umzug unzumutbar bzw. unwirtschaftlich.

    Wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wird die Möglichkeit einer Berufung gegen diese Entscheidungen geprüft werden.

  9. Serapine sagt:

    Wie wir leider erst heute festgestellt haben werden wir als Bedarfsgemeinschaft nur mit dem Grundmietanteil seit über zwei Jahren von 217,50 berechnet, Also mit dem Betrag der normalerweise Alleinstehenden zusteht. Was können wir jetzt dagegen machen. Welche Anträge benötigen wir. Sollen wir uns eine Anwalt nehmen. Haben wir überhaupt noch Chancen das uns etwas zurückerstattet wird.

    Wir sind vollkommen fertig und wissen im Moment nicht mehr weiter. Außerdem haben wir auch noch nichts wegen der neuen Mietberechnung vom Jobcenter gehört. Weiterhin haben wir auch keine Gez Bescheinigung mehr bekommen. Jetzt schon zum zweiten Mal nicht. Was noch dazukommt ist das ich als Kleinunternehmerin von Zuhause aus immer die EKS bei jedem Weiterbewilligungsantrag einreichen muß was ich auch immer mache. Trotzdem wird dieses vom Jobcenter nicht anerkannt und ich muß alles nochmal machen. Bislang wurde mir der Antrag immer mit zugeschckt und diesmal habe ich nur ein Schreiben bekommen das ich den noch nachreichen soll.

    Außerdem hat das Jobcenter vor zwei Jahren auch die gesamte Nachzahlung meiner Witwenrente einbehalten. Ist das denn rechtens.

    Wir hatten damals schonmal einen Anwalt eingeschaltet aber der hat uns schlichtweg im Stich gelassen und uns nicht geholfen. Außer ein paar Briefen die aber nichts gebracht haben wurde keinerlei Erfolg erzielt.

    Können sie uns einen Anwalt in Kupferdreh empfehlen da wir beide chronisch krank sind und keine großen Entfernungen mehr bewältigen können.

    Ich bedanke mich im voraus.

  10. Serapine sagt:

    Was ich noch vergaß. Mir wurden auch nie die Beerdigungskosten zurückerstattet die ich mir leihen mußte.
    Noch nicht mal der Grundbetrag.

    Weder die Stadt noch das Jobcenter fühlten sich dafür zuständig und ließen mich schlichtweg im Regen stehen.

  11. Waltraut Steuer sagt:

    Liebe Frau „Serapine“,
    die Rechtsanwälte, welche eine offene Hartz4-Beratung anbieten, stehen mit Daten auf der rechten Seite. Wir können keine Empfehlungen aussprechen, außer dass Sie sich den Anwälten, die mit der BG45 kooperieren, anvertrauen können.Den Weg kann Ihnen leider keiner abnehmen.

  12. Serapine sagt:

    Danke Frau Steuer. So war das auch nicht gemeint. Wir wissen natürlich das wir selber zu dem Anwalt müssen. Es hätte ja sein können das sie uns einen Anwalt empfehlen können der sich in Kupferdreh oder in der näheren Umgebung befindet. Daher meine Frage.