Einschnitte in der sozialen Sicherung

Der Koalitionsvertrag bringt weitere Einschnitte in der sozialen SicherungDer Koalitionsvertrag bringt weitere Einschnitte in der sozialen Sicherung

Wenn man diesen Vertrag einmal genauer studiert, bekommt man das kalte Grausen. Denn hinter vielen hochtrabend formulierten Phrasen verbergen sich nichts anderes als massive Einschnitte beim sozialen Sicherungssystem unseres Landes. Zwar handelt es sich bei dem Koalitionsvertrag um eine Absichtserklärung. Nur da diese als Basis des Regierens dienen wird, ist davon auszugehen, dass viele Vorhaben umgesetzt werden. Und wie immer werden die ohnehin Benachteiligten die Verlierer sein.

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Vorschlag zur Neuregelung der KdU

VorschlagEin Vorschlag der unglaublich ist

Der Deutsche Städtetag und der DStGB planen gemeinsam ein besonderes Attentat auf Leistungsberechtigte. Betroffen sind die Kosten der Unterkunft im SGB II. Im Rahmen ihrer Teilnahme an dem Bund-/Länderarbeitskreis, der eine angebliche Vereinfachung des SGB II erarbeiten soll, haben sie mit einem Schreiben einen Änderungsvorschlag eingebracht, der schlichtweg nur als Zynismus zu bezeichnen ist.

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Stimmungsmache gegen Leistungsberechtigte

StimmungsmacheStimmungsmache gegen Leistungsberechtigte durch WAZ

Wie die WAZ heute in ihrem Online-Portal Der Westen berichtet, steigt die Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten in Essen. Laut der eigenen Prognose der Stadt Essen bis zum Jahresende auf rund 44.000 Haushalte. Aber darüber haben wir ja schon im Rahmen unseres Artikels zu der steigenden Langzeitarbeitslosigkeit in NRW berichtet. Nur leider wie so oft, nutzt die WAZ diese Meldung zu einer unterschwelligen Stimmungsmache gegen Leistungsberechtigte.

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Nebenkosten – Wichtiges Urteil dazu

NebenkostenNebenkosten – Unpfändbarkeit von Betriebs- und Heizkostenrückzahlungen bei ALG II-Leistungen

In diesem Zusammenhang wollen wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem AZ IX ZR 310/12 vom 20. Juni 2013 aufmerksam machen.

Nach diesem Urteil sind Rückerstattungen von Betriebs- oder Heizkosten (also aus Nebenkostenabrechnungen) durch die JobCenter vor einer Pfändung geschützt, sofern sie im Folgemonat nach der Einreichung beim JobCenter den Leistungsbezug reduzieren.

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Mietschulden – Darlehen durch JobCenter möglich

MietschuldenÜbernahme von Mietschulden durch das JobCenter

Unter dem AZ L 19 AS 1501/13 B fällte am 17.09.2013 das LSG NRW ein bedeutendes, rechtskräftiges Urteil zum Thema der Übernahme von Mietschulden durch ein JobCenter.

Das LSG NRW entwickelte die bestehende Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex weiter und legte grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen fest, die zur Erlangung eines Darlehens zur Übernahme von Mietschulden durch ein JobCenter zu beachten sind.

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Wandfarbe kann von Bedeutung sein

WandfarbeDie Wandfarbe einer Wohnung kann von Bedeutung sein

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich unter dem AZ VIII ZR 416/12 entschieden hat, müssen Mieter bei Auszug aus einer Wohnung die Wände mit einer hellen, neutralen Wandfarbe hinterlassen.

Kommen sie dem nicht nach, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in den geforderten Zustand (zurück) zu versetzen. Die anfallenden Kosten kann er von den Mietern zurückfordern. D.h. diese sind in so einem Fall schadenersatzpflichtig.

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Leibrente gehört zu den Kosten der Unterkunft

LeibrenteLeibrente gehört zu den Kosten der Unterkunft

Darauf weist der Deutscher Anwaltverein in einer Pressemitteilung hin. In diesem Zusammenhang ist bereits im letzten Jahr ein Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz mit dem AZ L 6 AS 404/12 B ER ergangen.

Leider ist dieser Beschluss in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen worden. Zudem ist davon auszugehen, dass dieses auch auf die JobCenter zutrifft.

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