Heilbronn – SG kippt MOG der Stadt

HeilbronnHeilbronn – Das SG Heilbronn kippt MOG der Stadt

Heilbronn ist sicherlich nicht Essen. Hätte in diesem Fall aber auch so heißen können. Denn die Ignoranz des dortigen JobCenters, respektive der Stadtverwaltung in diesem KdU-Verfahren vor dem SG Heilbronn entspricht genau der des JobCenters Essen. Auch die „Entstehungsgeschichte“ des Schlüssigen Konzepts der Stadt Heilbronn ist genauso dubios wie die der Stadt Essen. Es zeigen sich eindeutige Parallelen in der schlampigen Erstellung des Schlüssigen Konzept auf. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass ausgerechnet das SG Heilbronn, dass nun wirklich nicht für seine leistungsberechtigtenfreudige Rechtssprechung (wir berichteten) bekannt ist, der Stadt, bzw. dem JobCenter mit ungewöhnlich deutlichen Worten die Mietobergrenze (MOG) für Alleinstehende verworfen hat.

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Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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Einmalige Brennstofflieferung – Urteil des SG Dresden

EinmaligeEinmalige Brennstofflieferung – Urteil

Wie das Sozialgericht Dresden heute durch eine Pressemitteilung bekannt gibt, besteht bei einer einmaligen Brennstofflieferung im Liefermonat kein ergänzender SGB II-Leistungsanspruch, wenn die Aufteilung der angefallen Kosten auf die Heizperiode ergibt, dass in keinem dieser in Frage kommenden Monate ein SGB II-Leistungsanspruch entsteht.

Eigentlich schade, dieses Urteil, denn es betraf eine Familie, die sich mit anderen Einkommensarten knapp über dem SGB II-Leistungsbedarf über Wasser hielt.

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JobCenter und WAZ – Hand in Hand für´s Vaterland!

JobCenter (2)JobCenter Essen und die WAZ – Eine unheilvolle Liaison

Wie wir schon in zwei vorherigen Artikeln dargestellt haben, besteht eine unheilvolle Verbrüderung zwischen dem JobCenter Essen und Teilen der Lokalredaktion der WAZ. In dem jetzigen Beitrag wollen wir Hintergründe zu der im Artikel angeführten hohen Aufstockerzahl hier in Essen liefern. Und damit die verschleierte Hetze in dem Artikel der WAZ weiter entlarven.

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Attentat der WAZ auf Leistungsberechtigte – Teil II

AttentatAttentat der WAZ – Zweiter Teil

Das Attentat der WAZ geht in die zweite Runde. Wie wir schon in unserem vorherigen Artikel „Agonie“ berichtet haben, hat sich die WAZ mal wieder einen unterschwelligen Angriff auf die Solidargemeinschaft der SGB II-Leistungsberechtigten hier in Essen geleistet. In unserem Artikel werden wir die WAZ erneut ihres diskriminierenden Vorsatzes überführen. Wer noch mehr Hintergrundinformationen zu dem als Attentat zu bezeichnenden Artikel der WAZ erlangen möchte, sollte hier

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Agonie der Demokratie und Gesellschaft in Essen

AgonieAgonie – Traurige Realität in Essen

Agonie ist sicherlich ein hochtrabendes und für viele unserer Leser ein nicht allzu gebräuchliches Wort. Deshalb wird angeraten, zur Erklärung erst einmal dem vorherigen Link zu folgen. Nach dessen Lesen dürfte unseren Lesern klar werden, warum wir dieses Wort bewußt für die in Essen herrschenden Zustände rund um das SGB II (Hartz 4) und dessen Handhabung durch das JobCenter, der Stadt Essen (bestehend aus der Verwaltung und den Politikern) und der öffentlichen Verfolgung der SGB II-Leistungsberechtigten als nationale Minderheit durch die in Essen etablierte Medienlandschaft gewählt haben.

Denn ein Paradebeispiel dafür hat am 17.02.15 mal wieder die WAZ im Gleichschritt mit der Stadt Essen geliefert.

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Wohngeld – Erhöhung geplant für 2016

WohngeldWohngelderhöhung für 2016 geplant

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant die Bundesregierung für 2016 eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes um teilweise bis zu 200%. Eigentlich ein längst überfälliger Schritt, denn seit 2009 hatte es keine Erhöhung des Wohngeldes mehr gegeben. Insbesondere da seitdem die Mieten teilweise drastisch gestiegen sind.

Allerdings birgt diese Erhöhung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für alleinerziehende Aufstocker.

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