Die Kooperation mit Mietervereinen ist eine grundsätzlich gute Idee, die bereits in Dortmund und neuerdings auch Köln praktiziert wird. Diese will die Stadt Essen nun aufgreifen. Wenn es bei Leistungsberechtigten zu Problemen mit ihrem Vermieter kommt, will das Jobcenter künftig die Mitgliedsbeiträge beim Mieterverein tragen, damit von dort geholfen werden kann. Zur Anwendung kommen könnte dieses nach meiner Erfahrung in zwei Fallkonstellationen:
Erstens, die Jahresabrechnung der Nebenkosten oder Heizkosten, die vom Jobcenter zu übernehmen wäre, erscheint zu hoch. Hier hat insbesondere das Jobcenter ein finanzielles Interesse.
Der andere Fall sind Mängel an der Mietsache. Hier hat erst mal der Leistungsberechtigte das Interesse, dass der Vermieter diese Mängel beseitigt. Jedoch führen Mietmängel (zB Schimmel in der Wohnung) häufig zu einem Umzugswunsch. Gerade diese Situationen führen nicht selten zu langwierigen Gerichtsverfahren um die Frage, ob das Jobcenter Umzugskosten übernehmen muss oder die neue Miete, wenn diese höher liegt. Die Kooperation mit den Mietervereinen könnte hier Abhilfe schaffen, indem im Vorfeld das außergerichtlich mögliche versucht wird und für ein mögliches späteres Sozialgerichtsverfahren auch schriftliche Nachweise erzeugt werden, dass der Berechtigte im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung tätig war, der Umzug also ultima ratio und daher erforderlich.
Grund zur Kritik besteht nach meiner Einschätzung daran, dass die Zusammenarbeit auf ein Jahr beschränkt werden soll. Es wird den Mietervereinen nicht zumutbar sein, teilweise auch komplexere Probleme gegen die Erstattung einer Jahresgebühr zu bearbeiten. Grundsätzlich sollte das Jobcenter daher – wie in anderen Städten üblich – für zwei Jahre die Mitgliedsbeiträge übernehmen.
Hierzu der NRZ Artikel vom 05.05.12
Rechtsanwalt Jan Häußler
Fachanwalt für Sozialrecht